Begründung: Die Ehe der Parteien wurde am 24. April 1987 gemäß § 55 a EheG rechtskräftig geschieden. Mit Vergleich vom gleichen Tag verpflichtete sich der Mann gegenüber der Frau unter anderem auch zur Zahlung eines wertgesicherten monatlichen Unterhaltsbetrages von 5.000 S für die Zeit vom 1. Mai 1987 bis 30. April 1990 und von 3.700 S ab 1. Mai 1990 (13 R 291/86 des Oberlandesgerichtes Wien). Das Erstgericht wies daraufhin den am 8. April 1986 gestellten Antrag des Mannes auf Fe... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Pflegebefohlenen entstammen der mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 15. Juli 1987, 37 Cg 42/86, rechtskräftig geschiedenen Ehe der Mag. Marianne D*** und des Martin D***. Sie wachsen im Haushalt der Mutter auf, welcher mit Beschluß vom 18. Mai 1988, ON 41, die elterlichen Rechte und Pflichten allein zugeteilt wurden. Die Eltern führen etwa seit Juni 1986 keinen gemeinsamen Haushalt mehr. Die Mutter hatte mit den Kindern zunächst noc... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 19. Jänner 1989 (ON 188) setzte das Erstgericht den vom Vater für sein eheliches Kind mj. Silvia S***, geboren am 2. März 1972, zu leistenden, bisher (Beschluß ON 177) mit monatlich S 3.460 bemessenen Unterhaltsbetrag ab 13. Dezember 1988 mit monatlich S 4.600 fest. Das Mehrbegehren, dem Vater ab 1. März 1988 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von S 6.600 aufzuerlegen, wies es für die Zeit bis zum 12. Dezember 1988 zur Gänze und ab dem 13. Dezember 19... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß ON 84 wies das Erstgericht den Antrag des Vaters, den für seine Kinder mj. Nina-Maria M***, geboren am 10. November 1970, und mj. Simone M***, geboren am 12.Juli 1973, mit bisher monatlich je S 3.300 zu leistenden Unterhaltsbeitrag ab 1. Februar 1989 auf monatlich je S 2.500 herabzusetzen, ab. Es vertrat die Ansicht, daß seit der letzten Unterhaltsfestsetzung im Jahre 1988 keine Veränderung der Verhältnisse eingetreten sei, welche die Neubemessung rechtfer... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern wurde am 23.Juli 1982 gemäß § 55 a EheG geschieden. Zufolge Vergleichs der Eltern vom selben Tag stehen die Elternrechte der Mutter zu; der Vater verpflichtete sich zur Zahlung von monatlichen Unterhaltsbeträgen von je S 1.000,--. Außerdem erklärte sich die Mutter bereit, für die Dauer ihres und der beiden Kinder Aufenthaltes im Ausland auf jede Erhöhung der Unterhaltsbeträge zu verzichten; nach der Rückkehr ins Inland sollten die Unterhaltsbeträge e... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des am 19. Dezember 1979 geborenen Sassan N*** wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Linz vom 3. März 1988 aus dem Verschulden der Mutter geschieden. Mit Beschluß vom 25. Jänner 1989, ON 28, sprach das Erstgericht aus, daß das Recht, den mj. Sassan zu pflegen und zu erziehen, sein Vermögen zu verwalten und ihn zu vertreten - dessen Zuerkennung beide Elternteile begehren -, künftig der Mutter allein zustehe. Das Erstgericht stellte folgenden Sachverha... mehr lesen...
Begründung: Johann E***, geboren am 29. Juli 1945, wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Mittersill vom 5. April 1973, GZ L 3/73-2, wegen Geistesschwäche voll entmündigt. Zum Kurator für ihn wurde Helmut K***, ÖBB-Beamter, 5723 Uttendorf Nr. 245, bestellt. Gemäß Art X Z 3 Abs 1 des Sachwalterschaftsgesetzes, BGBl. 1983/136, steht daher Johann E*** einer Person gleich, der ein Sachwalter nach § 273 Abs 3 Z 3 ABGB (zur Besorgung aller Angelegenheiten) bestellt wurde. Der seinerzei... mehr lesen...
Begründung: Ing. Silvio H*** war als ehelicher Vater ab 1.März 1988 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 3.300,-- für seinen Sohn Heinz und von S 3.000,-- für seine Tochter Silvia verpflichtet. Beiden Kindern wurden Unterhaltsvorschüsse nach den Bestimmungen des Unterhaltsvorschußgesetzes gewährt. Der Vater beantragte die Enthebung von seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber seinem Sohn Heinz ab 1. September 1988 mit der
Begründung: , daß sein Sohn seit Anfang September 19... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Bescheid des Landeshauptmanns von Niederösterreich vom 28.8.1980, Zahl 11/2-1-2/30, wurden zum Zweck des Ausbaus der Bundesstraße 10, Budapesterstraße, im Baulos "Ortsdurchfahrt Schwechat" die Teilfläche des Grundstückes Nr.72, Baufläche, inneliegend in EZ 95, KG Schwechat, samt dem darauf befindlichen Objekt 2320 Schwechat, Wienerstraße 16, aus dem Alleineigentum der zwischenzeitig am 7.9.1981 verstorbenen Barbara B***, rechtskräftig eingeantwortet... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß ON 31 hat das Erstgericht für Leopoldine K*** gemäß § 273 Abs 3 Z 2 ABGB zur Besorgung ihrer rechtlichen Angelegenheiten Rechtsanwalt Dr.Franz Amler, St.Pölten, zum Sachwalter bestellt. Es gründete seine Entscheidung auf einen nach dem eingeholten Sachverständigengutachten bei der Betroffenen bestehenden Querulantenwahn, der die Befürchtung rechtfertige, die Betroffene könnte durch ihre wegen eines vermeintlichen Wegerechtes und einer von einer Nachbarin e... mehr lesen...
Begründung: Die am 25. September 1969 geborene Susanne L*** ist ein eheliches Kind der Maria und des Thomas L***. Die Ehe der Eltern ist aufrecht, doch ist ein Scheidungsverfahren anhängig. Die Eltern haben sich im März 1983 getrennt. Die Tochter lebt seither im Haushalt der Mutter, der mit Beschluß des Erstgerichtes vom 17. August 1988 (ON 27) die Elternrechte zuerkannt wurden. Der Vater leistete für seine Tochter auf Grund einer vergleichsweisen Regelung bis März 1988 monatliche... mehr lesen...
Begründung: Das von der Republik Österreich angerufene Erstgericht setzte die von der Verwaltungsbehörde für die Enteignung einer Teilfläche der Liegenschaft EZ 96 KG Schwechat samt Wohn- und Geschäftsgebäude mit 10,347.381 S bestimmte Entschädigungssumme mit 5,908.369 S neu fest. Dieser Betrag errechnet sich nach dem eingeholten Sachverständigengutachten wie folgt: Verkehrswert von 275 m2 Grundfläche S 226.290 Verkehrswert des Wohn- und Geschäfts- hauses ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 16. Dezember 1988 (ON 50) regelte das Erstgericht das Besuchsrecht des Vaters dahin, daß dieser berechtigt ist, die Minderjährige an jedem ersten Freitag im Monat in der Zeit von 14,30 Uhr bis 18,30 Uhr und an jedem dritten Sonntag im Monat in der Zeit von 10,00 Uhr bis 18,00 Uhr zu sich zu nehmen. Das Rekursgericht gab dem dagegen von der Mutter erhobenen Rekurs nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Der gegen die Entscheidung der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen der Klägerin und dem Beklagten ist zu 8 Cg 305/86 ein Scheidungsverfahren beim Landesgericht Linz anhängig. Die Klägerin begehrte vom Beklagten die Bezahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages von S 6.000,--. Sie begründete ihr Klagebegehren zunächst damit, daß sich der Beklagte in einer schriftlichen Vereinbarung zu einer derartigen Unterhaltsleistung verpflichtet habe. Der Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Er habe sich im Gege... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 22.Februar 1969 vor dem Standesamt Wien Brigittenau die Ehe geschlossen. Ihr entstammt der am 16.August 1969 geborene Sohn Heinz, welcher derzeit eine Industriekaufmannslehre absolviert. Während die Ehe in den Anfangsjahren gut verlief, begann der Beklagte ab dem Jahre 1984 damit, in kaum einer Nacht vor 3.00 Uhr oder 4.00 Uhr früh nach Hause zu kommen. Der Grund hiefür lag nicht nur in einem erhöhten Zeitaufwand wegen seiner Tätigkeit als Land... mehr lesen...
Begründung: Heribert B*** ist als Vater zu monatlichen Unterhaltszahlungen von S 800,-- an die inzwischen volljährig gewordene Susanne und von S 700,-- an die mj. Silvia verpflichtet. Der Vater hat am 14.Oktober 1985, also zu einem Zeitpunkt, da auch seine Tochter Susanne noch minderjährig war, die Enthebung von seiner Unterhaltsverpflichtung für seine beiden Töchter beantragt; der Magistrat der Stadt St.Pölten als Vormund sprach sich gegen diesen Antrag aus. Das Erstgericht hat e... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B1ZPO §502 AZPO §514 A
Rechtssatz: Liegt ein unzulässiges Rechtsmittel vor, kann eine Überprüfung des angefochtenen Beschlusses nicht stattfinden. Keine noch so schwerwiegende Verletzung von Verfahrensgrundsätzen oder von Grundsätzen des zwingenden Rechts ermöglicht eine Anrufung der höheren Instanz, auch nicht eine etwa vorliegende Nichtigkeit. Entscheidungstexte 7 Ob 535/8... mehr lesen...
Begründung: Das Kreisgericht Wels wies den Antrag des Dipl.Ing. Wilhelm P***, mit welchem er die mit den im einzelnen genannten Rechtssachen befaßten Richter des Bezirksgerichtes Bad Ischl als befangen ablehnte, zurück. Mit dem nunmehr angefochtenen Beschluß gab das Rekursgericht dem vom Antragsteller erhobenen Rekurs - der keine Unterschrift eines Rechtsanwaltes aufweist - soweit er sich auf die im Verfahren P 201/87 des Bezirksgerichtes Bad Ischl erfolgte Ablehnung des Gerichts... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile waren im Jahre 1969 eine Ehe eingegangen. Die Frau erhob noch während aufrechten Bestandes dieser Ehe am 11. Oktober 1984 klageweise gegen ihren Mann ein - auf § 94 Abs.2 ABGB gegründetes - Unterhaltsbegehren auf Zahlung eines monatlichen Betrages von 25.000 S. Mit diesem Begehren verband sie einen Antrag gemäß § 382 Z 8 a EO auf Bestimmung eines ihr von ihrem Mann einstweilen zu leistenden Unterhaltes in der monatlichen Höhe von 15.000 S. Der Ehemann b... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der Minderjährigen wurde im Jahr 1978 geschieden; die Elternrechte stehen der Mutter zu. Mit Beschluß vom 2. August 1978 wurde dem Vater ein Besuchsrecht zur mj Michaela eingeräumt. Der Vater hat dieses Recht nur einmal - im Jahr 1978 - ausgeübt bzw auszuüben versucht. Am 5.Juni 1987 (ON 162) beantragte der Vater das Besuchsrecht zu beiden Kindern dahin zu regeln, daß er ermächtigt werde, die Minderjährigen am ersten und am dritten Sonntag eines jede... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat einen Gewerbeschein für das Anmeldungsgewerbe des "Werbungsvertreters". Er war für die Erstbeklagte, welche die Medieninhaberin und Verlegerin der Zeitschrift "Fremdenverkehr (FM)" ist, fast zehn Jahre hindurch bis Mai 1988 als selbständiger Anzeigenvermittler tätig. Die Zweitbeklagte ist die Komplementärgesellschaft der Erstbeklagten, der Drittbeklagte Geschäftsführer der Zweitbeklagten sowie Herausgeber und Chefredakteur der genannten Zeitung. In der A... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht setzte die monatliche Unterhaltsverpflichtung des Vaters in Abänderung seiner bisherigen Verpflichtung von monatlich 1.300 S für die Zeit vom 31.10.1986 bis 4.7.1987 mit 1.900 S, vom 8.4.1987 bis 31.8.1987 mit 2.150 S, vom 1.9.1987 bis 23.11.1987 mit 1.500 S, vom 24.11.1987 bis 6.6.1988 mit 2.150 S und für die Zeit ab 7.6.1988 mit 2.550 S fest. Das Rekursgericht bestätigte den Beschluß. Rechtliche Beurteilung Der vom Vater gegen ... mehr lesen...
Begründung: Der uneheliche Vater der Minderjährigen, Wilhelm K***, beantragte die Herabsetzung seiner monatlichen Unterhaltsverpflichtung ab 1.3.1988 von S 2.350,-- auf S 1.500,--. Das Erstgericht setzte die monatliche Unterhaltsverpflichtung des Vaters für März 1988 auf S 2.000,-- und ab 1.4.1988 auf S 1.900,-- herab und wies dessen Mehrbegehren ab. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluß. Rechtliche Beurteilung Der vom Vater gegen den zweitinstanzlic... mehr lesen...
Begründung: Am 3.8.1988 langte beim Erstgericht ein Schriftsatz des Geschäftsführers der A*** Austria Wassertechnik Gesellschaft mbH ein, in welchem beantragt wurde, im Handelsregister bei der genannten Firma die Erhöhung des Stammkapitals von S 1,190.000,-- auf S 1,820.000,-- und die dadurch bedingte Änderung des Gesellschaftsvertrages zu Punkt III einzutragen. Der Geschäftsführer erklärte, daß die Einzahlungen auf die Kapitalerhöhung bisher noch nicht durchgeführt worden seien. ... mehr lesen...
Begründung: Munther J*** war als Vater des am 6. Februar 1975 geborenen mj. Stefan Saadi D*** auf Grund des Beschlusses des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 5. August 1985, 2 P 28/77-42, verpflichtet, für das Kind monatlich S 4.500,-- an Unterhalt zu bezahlen. Er beantragte, seine Unterhaltsverpflichtung ab 1. Februar 1986 auf monatlich S 555,-- herabzusetzen, weil er seit 8. Jänner 1986 arbeitslos sei und nur mehr eine Notstandshilfe beziehe. Er habe auch für drei weitere M... mehr lesen...
Begründung: Das Kind Dennis V*** wurde am 14.4.1977 ehelich geboren. Es kam als Frühgeburt zur Welt, mußte anschließend drei Monate im Krankenhaus bleiben und befand sich dann 3 1/2 Jahre lang auf einem Pflegeplatz. Anschließend brachten es die Eltern in einem Ganztagskindergarten und mit Schulbeginn an den schulfreien Nachmittagen in einer Tagesheimstätte unter. Am 10.4.1985 sprach der Vater in Begleitung des Kindes erstmals bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vor und beantrag... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag der Sandra D***, geborene P***, ihrem ae Vater Franz P*** anläßlich ihrer erfolgten Verehelichung die Leistung eines Heiratsgutes in der Höhe von S 40.000,-- aufzutragen, verpflichtete das Erstgericht den Antragsgegner zur ratenweisen Zahlung eines Betrages von S 30.000,--. In teilweiser Stattgebung des gegen die erstgerichtliche Entscheidung erhobenen Rekurses des Antragsgegners setzte das Rekursgericht das vom Antragsgegner der Antragstellerin zu leistend... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Beschluß ON 58 vom 6.Juni 1988 bestellte das Erstgericht nach der im Sinne des § 237 Abs. 1 AußStrG erfolgten Anhörung des Betroffenen Dr.Bernhard E*** mangels eines gesetzlichen oder selbstgewählten Vertreters des Genannten gemäß § 238 Abs. 1 und Abs. 2 AußStrG die Rechtsanwältin Dr.Ingrid R*** zu dessen einstweiligen Sachwalterin für das Verfahren sowie zu seiner Vertretung vor Behörden und Gerichten udgl und ordnete die Untersuchung des Betroffenen durch ein... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte die monatliche Unterhaltsverpflichtung des Vaters Dr.Gerhard L*** für den mj.Thomas auf Antrag seiner Mutter Gudrun L*** ab 1.Juli 1987 von S 2.200 auf S 4.000. Das Gericht zweiter Instanz gab dem Rekurs des Vaters teilweise Folge und erhöhte die monatliche Unterhaltsverpflichtung für die Zeit vom 1.Juli 1987 bis 29.Feber 1988 auf S 3.700 und ab 1.März 1988 auf S 3.500; das Mehrbegehren wies es ab. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 4.5.1959, Zl. VI-1129/1959, erteilte der M*** DER STADT I*** (Antragsgegnerin) dem nunmehrigen Antragsteller nach Durchführung einer mündlichen Bauverhandlung am 1. April 1959 gemäß § 15 der Innsbrucker Bauordnung und § 54 der Garagenordnung die Baubewilligung zur Errichtung eines Wohnhauses mit Lagerhalle und angebauter Kleingarage auf seinem Grundstück 1818 KG Hötting nach Maßgabe des genehmigten Planes; in Punkt 2. des Spruches verfügte die Behörde,... mehr lesen...