Begründung: Die am 7. Juni 1947 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 9. Dezember 1985, AZ 6 Cg 8/85, gemäß § 55 EheG rechtskräftig mit dem Ausspruch geschieden, daß den klagenden Mann das alleinige Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft. Dieser Ehe entstammen der am 19. Oktober 1950 geborene Sohn Dr. Wilfried und die am 6. Oktober 1962 geborene Tochter Elfriede. Im Zeitpunkt ihrer Eheschließung verfügten die Parteien über kein n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile waren von 1971 bis 1986 verheiratet. Die Ehe wurde mit Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 3.12.1986 aus dem überwiegenden Verschulden des Beklagten geschieden. Ihr gemeinsames Kind Daniela (geb. am 14.9.1968) ist seit Anfang Oktober 1986 selbsterhaltungsfähig. Im Zeitpunkt ihrer Verehelichung waren sowohl der Beklagte als auch die Klägerin berufstätig. Der Beklagte ging 1981 in Pension; die am 27.5.1939 geborene Klägerin verlor nach einer Ve... mehr lesen...
Begründung: Dipl.Ing. Georg M*** wurde auf Grund der am 26. 11. 1987 eingebrachten und am 23. 12. 1987 ihm zugestellten Klagen wegen Nichtzahlung des Mietzinses (§ 1118 ABGB) mit Urteil des Erstgerichtes vom 26. 6. 1989 zur Räumung der Wohnungen top 35 und top 37 im Hause Wimbergergasse 9 verpflichtet. Der betreibenden Partei wurde auf Grund dieses Urteils mit Beschluß vom 10. 11. 1989 die Räumungsexekution bewilligt. Mit der am 2. 1. 1990 gegen die beiden Hauseigentümer erhobenen... mehr lesen...
Norm: AußStrG §13 Abs1 Z3 idF WGN 1989AußStrG §14 A5 idF WGN 1989ZPO §519 Abs1 Z1 B
Rechtssatz: Beschlüsse des Rekursgerichtes, mit denen über Rekurs oder aus Anlaß eines Rekurses der Beschluß des Erstgerichtes aufgehoben und der dem zugrundeliegende Antrag einer Partei zurückgewiesen wurde, sind nur nach § 14 Abs 1 und 2 AußStrG anfechtbar. § 519 Abs 1 Z 1 ZPO ist nicht analog anwendbar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die mj. Nicole G*** ist das uneheliche Kind des Franz K***. Franz K*** ist auf Grund eines vor dem Jugendamt geschlossenen Vergleiches vom 6.11.1979 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 1.000 verpflichtet. Am 30.1.1989 stellte der Unterhaltssachwalter den Antrag, dem Kind einen monatlichen Unterhaltsvorschuß von S 1.000 zu gewähren. Die Führung einer Exekution scheine aussichtslos, weil der Vater seit seiner Haftentlassung im Oktober 1986 laufend Sozialhilfe i... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat - einem Unterhaltserhöhungsantrag des Unterhaltssachwalters vom 21.6.1989 teilweise entsprechend - den vom ehelichen Vater für die beiden Minderjährigen zu zahlenden Unterhalt für die Zeit vom 1.1.1987 bis 31.12.1987 um je S 605 auf S 2.590, für die Zeit vom 1.1.1988 bis 31.12.1988 um je S 715 auf S 2.800, für die Zeit vom 1.1.1989 bis 31.1.1989 um je S 415 auf S 2.500 und für die Zeit ab 1.2.1989 um je S 140 auf S 2.500 (rückwirkend) erhöht. Es i... mehr lesen...
Norm: AußStrG §12AußStrG idF WGN 1989 §14 C1aZPO §514 AZPO §528 K
Rechtssatz: Die Zulässigkeit der Bekämpfung einer Entscheidung, des Rekursgerichtes als Gericht erster Instanz (zB Wiederaufnahme eines Verfahrens, Ordnungsstrafe udgl.) richtet sich nach § 514 ZPO bzw § 12 AußStrG und nicht nach § 528 ZPO bzw § 14 Abs 1 AußStrG (jweils idF d WGNov 1989). Entscheidungstexte 5 Ob 598/90 ... mehr lesen...
Begründung: In mehreren (außerstreitige und streitige Verfahren betreffenden) Ablehnungssachen wurde vom Oberlandesgericht Linz anläßlich der Erledigung von Rekursen des nunmehrigen Antragstellers über diesen wegen verschiedener beleidigender Äußerungen gegen mehrere Richter Ordnungsstrafen rechtskräftig verhängt. Nunmehr stellte Dipl.Ing.Dr.Wilhelm P*** in diesen Ablehnungssachen den Antrag, die Ordnungsstrafverfahren wieder aufzunehmen, weil das Kreisgericht Wels in einer in ein... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin zog am 25. März 1990 mit den beiden ehelichen Kindern aus der Ehewohung in *****, zu ihren Eltern nach *****. Das Erstgericht bewilligte der Antragstellerin wegen ehewidriger Beziehungen des Antragsgegners zu einer anderen Frau sowie wegen einiger Tätlichkeiten gegenüber der Antragstellerin im November 1989, Feburar 1990 und März 1990 die gesonderte Wohnungsnahme in *****, jedoch nur bis zum 31. August 1990, darüber hinaus nur für die Dauer eines bis ... mehr lesen...
Begründung: Der Einschreiter hat mit seiner am 21.März 1989 bei dem Bezirksgericht, in dessen Sprengel er seinen Wohnsitz hat, eingelangten Eingabe unter Anführung der Aktenzeichen eines Sachwalterschaftsverfahrens, eines Pflegschaftsverfahrens, von zwei Rechtsstreitigkeiten, fünf Exekutionsverfahren und zwei Strafverfahren unter anderem erklärt, den Vorsteher und einen weiteren Richter des Bezirksgerichtes abzulehnen. Im Rekurs gegen den Beschluß des übergeordneten Gerichtshofes,... mehr lesen...
Begründung: Die von den Parteien, beide jugoslawische Staatsangehörige, am 22. Juli 1983 vor dem Standesamt Fojnica (Sozialistische Republik Bosnien und Herzegowina) geschlossene Ehe wurde vom Grundgericht in Kakanj (Sozialistische Republik Bosnien und Herzegowina) mit Urteil vom 29.März 1989 gemäß Art. 55 des Familiengesetzes der Sozialistischen Republik Bosnien und Herzegowina rechtskräftig geschieden. Heimatrecht der Parteien ist das Recht der Sozialistischen Republik Bosnien u... mehr lesen...
Norm: ABGB §140ABGB idF KindNamRÄG 2013 §231AußStrG idF WGN 1989 §14AußStrG idF WGN 1989 §14AußStrG 2005 §62 Abs1
Rechtssatz: Die Art der Anspannung ist Frage des Einzelfalles. Entscheidungstexte 8 Ob 1546/90 Entscheidungstext OGH 28.06.1990 8 Ob 1546/90 3 Ob 607/90 Entscheidungstext OGH 23.01.1991 3 Ob 607/90 nur: Die Anspannung i... mehr lesen...
Begründung: Xuan Minh VO hat vor dem Jugendamt die Vaterschaft zu dem am 13. Mai 1982 von Thi Nga P*** außer der Ehe geborenen mj. Thuy P*** anerkannt und sich zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrages von S 900 verpflichtet. Er hatte damals auch für seinen bei ihm lebenden, am 27. November 1970 geborenen ältesten Sohn Xuan Vuang VO zu sorgen, während seine weiteren vier ehelichen Kinder und seine Gattin noch in Vietnam lebten. Die Mutter und der Minderjährige sind österrei... mehr lesen...
Begründung: Die Ehegatten vereinbarten anläßlich der Scheidung ihrer Ehe gemäß § 55 a EheG am 19. 9. 1989 unter anderem, daß der Ehemann Werner P*** die Schulden für die Autokäufe bei der AVA-Bank und bei der EBV Autoleasing GmbH & Co KG (im folgenden nur EBV) in der Höhe von insgesamt S 450.000,- zur alleinigen Rückzahlung übernimmt. Werner P*** verpflichtete sich, seine Ehefrau Hannelore P*** aus diesen Schulden schad- und klaglos zu halten. Auf Antrag der Hannelore P*** spr... mehr lesen...
Begründung: Zur Sicherung eines inhaltsgleichen Unterlassungsanspruches beantragt die Klägerin, der beklagten Partei "S*** Werbungsgesellschaft KG" zu verbieten, den Text des Liedes mit dem Titel "So ein Tag so wunderschön wie heute" (Musik: Lotar O***; Text Walter R***) ganz oder teilweise, in veränderter oder unveränderter Form für Werbezwecke (im geschäftlichen Verkehr), insbesondere als Hörfunk- und/oder TV-Werbespot für das Produkt "Dany+Sahne", zu verwenden, insbesondere zu ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt von ihrer Mutter als Antragsgegnerin unter Hinweis auf deren Vermögen (Eigentum bzw. Miteigentum an mehreren Liegenschaften, Gemischtwarengeschäft, Gasthaus usw) die Zahlung eines Heiratsgutes von S 500.000. Nach Einvernahme der Antragsgegnerin und ihres Steuerberaters Franz S*** als Auskunftsperson sowie Einsichtnahme in vorgelegte Jahresbilanzen und steuerliche Unterlagen verfügte das Erstgericht mit Beschluß ON 48, AS 374, die Bestellung ... mehr lesen...
Begründung: Mit seinem Beschluß vom 19.April 1989 (ON 104) wies das Erstgericht den Antrag der Mutter auf Einräumung eines Besuchsrechtes betreffend ihr Kind mj. Ernest-Felix B***, geboren am 17.3.1974, ab. Der Beschluß wurde der Mutter samt einer Kopie des Sachverständigengutachtens ON 103 am 11.5.1989 zugestellt (ON 105). Am 13.5.1989 gab die Mutter einen sowohl an das Erstgericht als auch an das Rekursgericht gerichteten gleichlautenden Rekurs (ON 106 und ON 107) folgenden Inha... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BaABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 AgAußStrG §14 C2bAußStrG §14 C2d2AußStrG §14 D1bAußStrG §14 D1d2AußStrG 2005 §62 Abs1 B1d2
Rechtssatz: Da die konkrete Unterhaltsbemessung immer auf den Einzelfall abzustellen ist, können Differenzen des Ergebnisses nicht als uneinheitliche Rechtsprechung im Sinne des § 14 Abs 1 AußStrG angesehen werden. Derartige Umstände werden einen Revisionsrekurs nur dann zulässig machen, wenn das Rekursgeric... mehr lesen...
Begründung: Der am 27.10.1972 geborene Andreas B*** entstammt der Ehe des Siegfried B*** mit Monika B***. Die Ehe wurde rechtskräftig geschieden, der Minderjährige befindet sich in der Obsorge des Vaters. Die Mutter wurde zu einer Unterhaltsleistung für den Minderjährigen verpflichtet, und zwar zuletzt auf Grund eines Beschlusses des Bezirksgerichtes Perg vom 4.8.1989 in der Höhe von monatlich 1.500 S. Seit 22.8.1989 befindet sich der Minderjährige im 2. Lehrjahr seiner Ausbildung... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Hartberg vom 6.7.1987 (AZ 1 C 19/87p) aus dem Verschulden des Mannes geschieden. Er und die geschiedene Ehefrau sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaften EZ 431, 473 und 521, KG Sebersdorf. Der Mann ist überdies Alleineigentümer der Liegenschaften EZ 735 KG Neustift und EZ 131 KG Gerersdorf, Grundbuch Güssing. Auf dem Grundstück 1149/2 der EZ 431 KG Sebersdorf befindet sich das Einfamilienhaus Seb... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 17.2.1988 hat das Erstgericht den vom Vater für die Minderjährige zu leistenden monatlichen Unterhalt von S 1.200 ab 1.1.1988 auf S 1.000 herabgesetzt und den Antrag des Vaters, ihn zur Gänze von der Unterhaltspflicht zu entbinden, abgewiesen (ON 31). Das Rekursgericht hat diesen Beschluß in seinem abweisenden Teil aufgehoben und dem Erstgericht unter anderem die Prüfung der Fragen aufgetragen, aus welchem Grund der Vater nur eine Halbtagsbeschäftigung... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 28.4.1988 wurden für den Bau des zweiten Streckengleises zwischen Feldkirch und Frastanz u.a. die im Eigentum des Antragsgegners befindliche Liegenschaft EZ 26 GStNr. 13/1 Grundbuch Feldkirch bezüglich einer Teilfläche von 550 m2 durch Einräumung der Dienstbarkeit der Errichtung, der dauernden Erhaltung und des dauernden Betriebes eines Eisenbahntunnels samt allen, im Tunnel befindlichen, dem Eisenbahnbetrieb dienenden unterirdischen Nebenanlagen und V... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber schloß am 24.7.1986 für den Fall der gemeinsam mit seiner Ehefrau beantragten Scheidung seiner Ehe vor dem hiefür zuständigen Gericht eine Vereinbarung, in der er sich ua verpflichtete, vorbehaltlich der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung für seinen am 2.8.1973 geborenen Sohn einen monatlichen Unterhalt von 2.000 S und - im Fall der Erhöhung der Familienbeihilfe - einen um den selben Betrag erhöhten Unterhalt zu bezahlen. Außerdem verpflicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrte die Verurteilung der beklagten Partei zur Zahlung von S 740.469,34 als Entgelt für gelieferte Waren. Sie stützte ihr Begehren ausdrücklich auch auf ein am 19. November 1987 in der Kanzlei des Klagevertreters erklärtes Anerkenntnis der beklagten Partei. Die beklagte Partei wendete in der Sache Gegenforderungen zur Aufrechnung ein, konkretisierte diese jedoch nur in bezug auf Beträge von DM 1.754,27 und S 20.544,31 näher. Von der Ver... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern wurde mit Wirkung vom 17.Oktober 1980 geschieden. Ihre im gerichtlichen Vergleich getroffene Vereinbarung, daß künftig alle aus den familienrechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und minderjährigen Kindern erfließenden rein persönlichen Rechte und Pflichten der Mutter allein zustehen sollen, wurde am 13. Jänner 1981 vom Pflegschaftsgericht genehmigt. Am 31. Jänner 1983 bestellte das Gericht die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck (Jugendfürsorge) nach ... mehr lesen...
Begründung: Natascha M*** wurde am 21.11.1981 geboren. Die Ehe ihrer Eltern Ulrike und Alfred M*** wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 31.Jänner 1986, GZ 19 Cg 380/85-4, rechtskräftig geschieden. Die Obsorge für die Minderjährige ist der Mutter übertragen worden. Eine Unterhaltsvereinbarung bezüglich des Kindes kam zwischen den Eltern nicht zustande. Der Vater war bis Frühjahr 1986 in mehreren gastgewerblichen Betrieben in Österreich als Kellner beschäftigt. Zu... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen-Jugendabteilung wurde mit Beschluß vom 10. August 1989 die am 5. Juni 1989 vorgenommene Unterbringung des mj. Markus H*** im Landesjugendheim Pottenstein gemäß § 26 Abs 2 JWG 1954 pflegschaftsbehördlich genehmigt und die gesetzliche Erziehungshilfe bis 30. Juni 1989 angeordnet. Ab 1. Juli 1989 wurde gemäß dem Kindschaftsrecht-Änderungsgesetz diese Maßnahme als Teilentziehung der Obsorge gemäß § 176 a ABGB aufrechterhal... mehr lesen...
Begründung: Das Stadtjugendamt Salzburg stellte den Antrag, der Mutter die Obsorge für den Minderjährigen teilweise zu entziehen (ON 16). Der Minderjährige gab hiezu an, der Antrag sei ganz in seinem Sinne, er wolle auf keinen Fall zu seiner Mutter zurück (ON 18). Das Erstgericht hat der Mutter die Obsorge für den Minderjährigen teilweise entzogen und dem Stadtjugendamt Salzburg übertragen. Die für die Mutter bestimmte Beschlußausfertigung wurde am 26. September 1989 beim Postamt ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 12. Mai 1988 (ON 62) erhöhte das Erstgericht den vom Vater der Minderjährigen monatlich zu zahlenden Unterhalt von S 1.500 auf S 2.000; den Antrag des Vaters, die Unterhaltsleistung auf monatlich S 900 herabzusetzen, wies es hingegen ab. Der Vater verdiene als selbständiger Architekt und gerichtlich beeideter Sachverständiger nach den Ergebnissen des Sachverständigengutachtens monatlich durchschnittlich S 8.560, es gelinge ihm jedoch offensichtlich imm... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht übertrug die Pflege und Erziehung der mj. Claudia deren Vater Gerhard L*** und jene der mj. Bianca deren Mutter Ingrid L***. Das Rekursgericht gab den von beiden Eltern erhobenen Rekursen teilweise Folge. Es hielt zwar den angefochtenen Beschluß als vorläufige Maßnahme aufrecht, hob ihn aber im übrigen auf und wies die Sache zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung an das Erstgericht zurück. Vor endgültiger Entscheidung sei in diesem besond... mehr lesen...