Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Vater verpflichtete sich in einem anläßlich der Ehescheidung geschlossenen, pflegschaftsgerichtlich genehmigten Vergleich, jedem der beiden Kinder einen monatlichen Unterhaltsbetrag von S 3.500,-- zu bezahlen. Der Vater war früher Volkschullehrer in Vorarlberg und war zur Zeit des Vergleichsabschlusses als Lehrer in der Schweiz tätig. Die aus den familienrechtlichen Beziehungen zwischen den Eltern und Kindern erfließende... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin hat der Beklagten mit Vertrag vom 6.12.1978 das Haus Wien 7., Breitegasse 4, vermietet. Es wurde eine vierteljährige Kündigungsfrist vereinbart. Bis einschließlich November 1982 hat die Beklagte den vereinbarten Mietzins bezahlt. Seither erfolgten seitens der Beklagten keine Zahlungen mehr. Nach Klagsausdehnungen begehrt die Klägerin nunmehr von der Beklagten 923.675,56 S s.A. mit der Behauptung, das Mietverhältnis habe über den 30.11.1982 hinaus ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Beschluß vom 12. Oktober 1984, SW 242/84-108, bestellte das Erstgericht Dr. Maximilian G***, Rechtsanwalt in Wels, als Sachwalter für den Betroffenen Ferdinand B*** zur Besorgung folgender Angelegenheiten: Jede Art von Verfügung über die Rechte an der Liegenschaft EZ 28 KG Grassing, einschließlich deren Nutzung oder Verwertung; Kreditgeschäfte jeder Art; Einleitung und Durchführung von Verfahren jeder Art vor Gerichts- oder Verwaltungsbehörden; Eingehen und Auf... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern leben seit 23. Februar 1981 getrennt. Ihre Ehe ist rechtskräftig geschieden, der Vater hat sich wieder verehelicht. Der Vater stellte erstmals am 13. September 1981 den Antrag, ihm die elterlichen Rechte und Pflichten zur minderjährigen Romana zu übertragen; darüber ist (im zweiten Rechtsgang) durch das Erstgericht noch nicht entschieden worden. Das Erstgericht holte von Univ.Dozent Dr. Max. H. F*** ein Gutachten unter anderem über die Frage der Zuteilung de... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 10. Jänner 1984 ordnete das Erstgericht für das Kind die gerichtliche Erziehungshilfe gemäß § 26 JWG an und genehmigte dessen Unterbringung bei Pflegeeltern. Mit Beschluß vom 23. Oktober 1986 wies es - unter anderem - den Antrag der Mutter auf Übergabe des Kindes in ihre Pflege und Erziehung ab und ersetzte die von ihr verweigerte Einwilligung in den am 27. Mai 1986 zwischen den Pflegeeltern Friedrich und Gertraud S*** und der Minderjährigen geschlosse... mehr lesen...
Begründung: Der am 6.November 1975 verstorbene ledige und kinderlose Bauernpensionist Franz M*** hinterließ unter anderem einen landwirtschaftlichen Betrieb in Löbersdorf Nr. 2, über welchen er letztwillig nicht verfügt hatte und bei dem es sich um einen Erbhof im Sinne des § 1 Abs 1 AnerbenG handelt. Aufgrund des Gesetzes sind als Erben berufen der Bruder des Verstorbenen Josef M*** und die Neffen und Nichten des Verstorbenen Maria S***, Josefa S*** und Franz W*** als Kinder eine... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte die monatliche Unterhaltsverpflichtung des ehelichen Vaters Franz U*** dem Minderjährigen gegenüber für den Zeitraum vom 1.Juni bis 6.Juli 1987 von S 2.400,-- auf S 2.700,-- und enthob den Vater dieser Verpflichtung ab 7.Juli 1986 zur Gänze. Es stellte fest, der Minderjährige beziehe seit diesem Zeitpunkt als Koch- und Kellnerlehrling neben der mit etwa S 2000,-- zu veranschlagenden freien Station eine monatliche Lehrlingsentschädigung von S 3.0... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Bezirksgerichtes St. Pölten vom 10. August 1984 wurde Christian R*** als unehelicher Vater der mj. Alexandra D*** festgestellt und zugleich zu monatlichen Unterhaltsbeiträgen von S 1.330,-- für dieses Kind verpflichtet. Einem inzwischen gestellten Herabsetzungsantrag des Vaters wurde nicht Folge gegeben. Am 5. Juni 1986 stellte der Magistrat der Stadt St. Pölten als Unterhaltssachwalter den Antrag, die Unterhaltsbeiträge ab 1.8.1986 auf S 1.900,-- monatl... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 D1bAußStrG §14 D1d5AußStrG §16 BIII2cAußStrG §236
Rechtssatz: § 236 AußStrG verlangt als einzige materiellrechtliche Voraussetzung für die amtswegige Einleitung des Verfahrens über die Bestellung eines Sachwalters für eine behinderte Person das Vorliegen begründeter Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme. Unter welchen konkreten Umständen im Einzelfall das Vorliegen solcher begründeter Anhaltspunkte anzuneh... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht ordnete - ohne ausdrückliche Beschlußfassung über die Einleitung des Verfahrens über die Bestellung eines Sachwalters für eine behinderte Person nach § 273 ABGB - von Amts wegen im Sinne des § 237 AußStrG die Vorladung des Betroffenen zum Amtstag mit SW-Form.1 an. Der Betroffene erhob dagegen einen Rekurs, den das Rekursgericht zunächst als unzulässig zurückwies. Diese Entscheidung des Rekursgerichtes wurde infolge Revisionsrekurses des Betroffenen mit ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 24.4.1983, TZ 462/83, wies das Erstgericht den auf die Vereinbarung vom 29.3.1983 gestützten Antrag des Antragstellers, ob den mit Wohnungseigentum verbundenen 251/18.498-Anteilen des Karl N*** an der Liegenschaft EZ 1566 KG St.Gallenkirch die Beschränkung des Eigentumsrechtes durch das Aufgriffsrecht (Besitznachfolgerecht) des Antragstellers im Sinne und Umfange des Punktes II 2 der genannten Vereinbarung anzumerken, ab. Das Rekursgericht bestätigte d... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B3ZPO §502 Abs2 Ca1
Rechtssatz: Ob die direkte Auszahlung von Teilen des Arbeitslosengeldes in der Höhe des Familienzuschlages an den Unterhaltsberechtigten die Herabsetzung der Unterhaltsverpflichtung rechtfertigt, ist keine Frage der Bemessung, sondern eine Frage nach dem Anspruch auf den Erhalt eines Exekutionstitels. Entscheidungstexte 6 Ob 528/87 Entscheidungste... mehr lesen...
Begründung: Der am 22. Januar 1976 geborene Knabe ist ein uneheliches Kind. Vormund ist seine Mutter, das Bezirksjugendamt für den 10. Bezirk besonderer Sachwalter zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche gegen den Vater. Dieser hat seine Vaterschaft anerkannt. Die erste gerichtliche Unterhaltsfeststellung erfolgte mit dem Beschluß vom 22. August 1978. Für die Zeit ab 1.Juli 1983 galt die mit der Rekursentscheidung vom 20.Juni 1984 (ON 84) bestätigte Festsetzung des monatlichen Un... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab einem Antrag des Vaters, den für seine ehelichen Kinder zu leistenden Unterhalt herabzusetzen, statt. Das Gericht zweiter Instanz wies hingegen diesen Antrag ab. Der gegen diesen Beschluß erhobene Revisionsrekurs des Vaters ist gemäß § 14 Abs.2 AußStrG unzulässig, weil an den Obersten Gerichtshof nur Fragen der Bemessung gesetzlicher Unterhaltsansprüche herangetragen werden. Der Vater hat zwar nachgewiesen, daß er jetzt nicht mehr nur halbtägig, son... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte die Unterhaltsverpflichtung des Vaters des Minderjährigen von monatlich S 1.500,-- ab dem 1.Juni 1986 auf monatlich S 2.400,--. Es wies das Unterhaltsmehrbegehren des Minderjährigen von monatlich S 300,-- ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des durch das zuständige Bezirksjugendamt vertretenen Minderjährigen Folge und änderte den erstgerichtlichen Beschluß dahin ab, daß es dem Vater des Minderjährigen die Verpflichtung zur Zahlung eines weitere... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 21. August 1986, ON 192, erhöhte das Erstgericht die Unterhaltsverpflichtung des Vaters für seine eheliche Tochter Christina H***, geboren 16. Juli 1971, ab 16. Jänner 1986 von bisher 1.000 S auf 1.800 S monatlich. Es ging davon aus, daß der unterhaltspflichtige Vater außer für die mj. Christina, die sich seit 17. Februar 1986 in Gemeindepflege befindet, noch für zwei Kinder im Alter unter 10 Jahren zu sorgen habe. Er habe zwar laut Gehaltsauskunft de... mehr lesen...
Begründung: Beim Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz ist ein Verfahren über die Bestellung eines Sachwalters für den am 30.9.1941 geborenen Dkfm. Franz N*** zu 17 SW 50/85 anhängig. Am 30.5.1986 wurde der Betroffene im Landes-Sonderkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie in Graz aufgenommen. Das davon nach § 16 Abs 1 EnmO verständigte Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz entschied mit Beschluß vom 17.6.1986, 19 L 1759/86-3, daß die weitere Anhaltung in der Krankenan... mehr lesen...
Begründung: Zu I.: Die Enteigneten haben in ihrer durch einen Rechtsanwalt verfassten Äußerung zum Revisionsrekurs des Landes Vorarlberg den Zuspruch anwaltlicher Vertretungskosten begehrt. Da dem erkennenden Senat die in der jüngeren Lehre gegen die bisherige Rechtsprechung zu dieser Frage vorgetragenen Bedenken berechtigt erscheinen, würde er mit seiner Entscheidung von der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs in einer Rechtsfrage von grundsätzlicher B... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des mj. Rudolf B*** ist geschieden. Die elterlichen Rechte und Pflichten stehen der Mutter zu, in deren Pflege und Erziehung sich das Kind befindet (ON 60). Am 10.9.1985 (ON 57) stellte die Mutter den Antrag, den Vater ab Antragstag zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 2.300,-- für das Kind zu verpflichten. Der Vater wurde vom Erstgericht zu diesem Antrag der Mutter vernommen (ON 59a) und erklärte aus diesem Anlaß, die bereits im Akt erliegend... mehr lesen...
Begründung: Aus der am 15. Juli 1970 zwischen Ilse G*** und Peter Rudolf G*** geschlossenen Ehe stammen drei Kinder, und zwar der durch die Eheschließung legitimierte Roland, geboren am 11. Oktober 1969, die am 15. April 1971 geborene Christina und die am 30. Mai 1974 geborene Barbara. Die Ehe wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Tulln vom 14. März 1979, Sch 9/79-2, gemäß § 55a EheG geschieden. Christina und Barbara G*** befinden sich in Pflege und Erziehung ihrer Mutter, Rolan... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Punkt 1) des nur in diesem Umfang bekämpften Beschlusses hat das Erstgericht die monatliche Unterhaltsleistung des Vaters für den mj.Erich K*** ab 12.3.1985 mit S 4.400,-- festgesetzt und ausgesprochen, daß diese Zahlungen, soweit sie zum Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses bereits fällig geworden sind, abzüglich der für die Zeit vom März 1985 bis inkl.September 1985 geleisteten Unterhaltszahlungen von S 15.000,-- binnen 14 Tagen zu erfolgen haben. Das Re... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der mj. Sabrina K*** ist geschieden. In einem anläßlich der Ehescheidung geschlossenen Vergleich der Eltern vom 28. September 1984 wurde unter anderem vereinbart, daß die Elternrechte der Mutter allein zustehen und daß der Vater zum Unterhalt des Kindes ab 1. Oktober 1984 monatlich S 1500,- zu bezahlen hat. Dieser Vergleich wurde pflegschaftsbehördlich genehmigt. Infolge eines Unterhaltserhöhungsantrages der Mutter wurde die dem Vater obliegende mona... mehr lesen...
Begründung: Der Schneidermeister Rudolf Franz B*** ist am 20. Jänner 1948, ohne eine letztwillige Verfügung getroffen zu haben, gestorben. Er hinterließ seine Witwe Dorothea B*** und zwei Kinder, Richard B*** und Wilma L***. Sein Nachlaß, bestehend aus einer Bundesschuldverschreibung und zwei Einlagebüchern im Gesamtwert von S 888,21, wurde der erblasserischen Witwe mit Beschluß vom 26. März 1948 auf Abschlag ihrer Forderung für Begräbniskosten in Höhe von S 1.185,10 an Zahlungsst... mehr lesen...
Begründung: Der am 24.3.1981 geborene Anatole W*** entstammt der Ehe des Mag. Gerhard W*** mit June Ching Fu W***. Die Ehe der Eltern wurde mit Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 26.August 1982, 34 Cg 201/82, rechtskräftig nach § 55 a EheG geschieden. Der Minderjährige befindet sich bei der Mutter. Übereinstimmend haben die Vorinstanzen den Vater verpflichtet, einen höheren als den mit 1.700 S monatlich vereinbarten Unterhalt für den Minderjährigen zu zahl... mehr lesen...
Begründung: Mit Enteignungsbescheid des Amtes der OÖ. Landesregierung vom 24. November 1980, BauR-117/2-1980 Gr/Pl, nahm die R*** Ö***, Bundesstraßenverwaltung, für den Ausbau der A 7 Mühlkreis-Autobahn im Baulos "Anschlußstelle Füchselstraße" gemäß §§ 17 und 20 Abs. 1 BStG 1971, BGBl. Nr. 286, in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954, BGBl. Nr. 71, das dauernde und lastenfreie Eigentum an den im Miteigentum der Antragstellerin stehenden... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß ON 110 hat das Erstgericht den gemäß Beschluß ON 41 mit monatlich S 600 festgelegten Unterhaltsbeitrag des ehelichen Vaters des mj. Michael G***, geboren am 22. Juni 1974, für die Zeit vom 4. September 1984 bis 15. Oktober 1985 auf monatlich S 1.500 und ab 16. Oktober 1985 auf monatlich S 1.800 erhöht, das Mehrbegehren auf Zuspruch eines weiteren Unterhaltsbeitrages von monatlich S 1.200 ab 16. Oktober 1986 sowie auf Zuspruch eines Betrages von S 1.740 als... mehr lesen...
Begründung: Die am 27. Dezember 1978 geborene Sabine K*** ist ein uneheliches Kind der Roswitha K***. Das Stadtjugendamt Salzburg ist Amtsvormund dieses Kindes. Nach der Aktenlage ist das Kind seit 1982 bei den Pflegeeltern Erich und Ingeborg D*** untergebracht. Am 21. August 1984 stellte die Mutter den Antrag, ihr ein Besuchsrecht zu ihrer Tochter Sabine in der Weise einzuräumen, daß sie das Kind an jedem Wochenende von Samstag früh bis Sonntag abends zu sich nehmen kann. Das Ers... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 2. April 1986 (ON 87 dA) sprach das Erstgericht aus, daß das von der Antragstellerin eingeleitete Verfahren auf Zuweisung der Ehewohnung und Hausratsteilung bis zum Einlangen einer dem Hauseigentümer aufgetragenen Stellungnahme unterbrochen und nur auf Antrag der Parteien fortgesetzt werde. Das Gericht zweiter Instanz gab dem vom Antragsgegner dagegen erhobenen Rekurs Folge und änderte den erstgerichtlichen Beschluß ab. Gegen diesen Beschluß erhob die ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B3Wr SHG §27ZPO §502 Ca1
Rechtssatz: Die Frage, ob die Legalzession im Sinne des § 27 WrSHG vom Sozialhilfeträger (bereits) in Anspruch genommen wurde, die auch ohne Vorbringen der Parteien wegen des gemäß § 2 Abs 2 Z 5 AußStrG im außerstreitigen Verfahren geltenden Untersuchungsgrundsatzes von Amts wegen zu klären ist, ist keine Frage der Unterhaltsbemessung im Sinne des Judikats 60, sondern eine solche des Anspruchsgrundes. ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des Minderjährigen wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 7. Juli 1978, 10 Cg 236/78-13, geschieden. Eine Vereinbarung zwischen den Eltern darüber, welchem Elternteil die Elternrechte zustehen sollen, wurde nicht getroffen. Eine gerichtliche Entscheidung darüber wurde bisher nicht gefällt. Der Minderjährige befindet sich in Pflege der Schwester des Vaters, Friederike H***, die auch zum besonderen Sachwalter zur Hereinbringu... mehr lesen...