Norm: AußStrG idF WGN 1989 §14 C1bAußStrG idF WGN 1989 §14 C2cAußStrG §15:
Rechtssatz: Die Bestimmungen der §§ 14 und 15 AußStrG sind auf eine Überprüfung der Entscheidung der zweiten Instanz ohne jegliche Verschiebung der Sachgrundlage, wenn diese im Hinblick auf die maßgebenden materiellrechtlichen Normen vollständig ist, gerichtet. Die Unzulässigkeit von Neuerungen im Revisionsrekurs gilt daher umso mehr in allen denjenigen Fällen weiter, in... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §43AußStrG §9 LAußStrG §14 A4
Rechtssatz: Im Rekursverfahren in Kartellsachen können die Parteien, wie auch sonst im Außerstreitverfahren (§ 43 KartG), das vorliegende Tatsachenmaterial ergänzen oder berichtigen, sie dürfen aber nicht von den bisherigen Behauptungen abweichende Tatsachenbehauptungen oder solche vortragen, die bisher überhaupt noch nicht aufgestellt worden sind. Nur in diesem Umfang besteht im Rekursverfahren in... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 CbAußStrG idF WGN 1989 §14 C2bAußStrG idF WGN 1989 §14 C2d2AußStrG 2005 §62 Abs1 B1bAußStrG 2005 §62 Abs1 B1d2
Rechtssatz: Ob ein Kind seinen Unterhaltsanspruch verliert, wenn es seine Berufsausbildung nicht zielstrebig betreibt, kann nach der insoweit einhelligen Rechtsprechung zweitinstanzlicher Gerichte nur nach den Umständen des Einzelfalles entschieden werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob ein Kind seinen Unterhaltsanspruch verliert, wenn es seine Berufsausbildung nicht zielstrebig betreibt, kann nach der insoweit einhelligen Rechtsprechung zweitinstanzlicher Gerichte, von der der Revisionsrekurswerber auch keine konkret überprüfbare Abweichung behauptet (Art XLI Z 9 WGN 1989), nur nach den Umständen des Einzelfalles entschieden werden (vgl Purtscheller - Salzmann, Unterhaltsbemessung, Rz 50). Eine Fehl... mehr lesen...
Begründung: Mit Schreiben vom 29.September 1986 meldeten die beiden Antragstellerinnen als Erben nach ihren Eltern beim Bundesministerium für Finanzen Ansprüche nach dem 2. Kunst- und Kulturgutbereinigungsgesetz (in der Folge kurz: 2. KKbG) an, darunter den Anspruch auf Herausgabe eines Gemäldes von Friedrich August Kaulbach, das in dem im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" vom 1.Februar 1986 verlautbarten Verzeichnis unter der Kurzbeschreibung: "2 Kinder in der Kleidung des 19. Jah... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist die vom Antragsteller nach § 49 Kärntner Naturschutzgesetz begehrte Entschädigung für eine am 27.8.1987 erfolgte Unterschutzstellung des ihm gehörigen Ziegelteiches Kapeller und der unmittelbar angrenzenden Umgebung nach § 28 Kärntner Naturschutzgesetz, die mit Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 15.3.1988 gemäß § 68 Abs 2 AVG aufgehoben wurde. Der Antragsteller leitet die begehrte Entschädigung in der Höhe von S 5,337.400,-- daraus ... mehr lesen...
Begründung: Der mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Favoriten vom 19. Dezember 1983 als außerehelicher Vater der Minderjährigen festgestellte deutsche Staatsbürger Rolf U***** war durch Jahre hindurch unbekannten Aufenthaltes. Der Minderjährigen wurden Titelunterhaltsvorschüsse gewährt, zuletzt mit Beschluß des Erstgerichtes vom 15.Februar 1990 für den Zeitraum vom 1.Februar 1990 bis 31.Jänner 1993. Mit Eingabe vom 25.Februar 1992 teilte der Unterhaltssachwalter mi... mehr lesen...
Begründung: Mit dem vom Minderheitsgesellschafter der A.***** Gesellschaft mbH i. L. "als Vertreter der Gesellschaft" gegen die beklagten Liquidatoren erhobenen Klage wird ein Ersatzanspruch gemäß § 48 Abs 1 GmbHG iVm § 92 Abs 1 GmbHG mit der Behauptung der Auszahlung einer Provision in einer gegen eine bestehende Herabsetzungsvereinbarung verstoßenden Höhe geltend gemacht. Die Beschlußfassung über die Geltendmachung dieses Schadenersatzanspruches sei abgelehnt worden. Die Bek... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Der Kläger behauptet neuerlich Mängel des Verfahrens erster Instanz, die er bereits in der Berufung rügte und die vom Berufungsgericht nicht für gegeben erachtet wurden. Solche Mängel können nach ständiger Rechtsprechung (SSV-NF 1/32, 3/115, 4/114, 5/116 ua) mit Revision nicht mehr geltend... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Huber, Dr.Graf, Dr.Jelinek und Dr.Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei E***** K*****, vertreten durch Dr.Hubert Mayrhofer, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei und Gegner der gefährdeten Partei Dkfm.Dr.F***** J***** K*****, vertreten durch Dr.... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1989 §13 Abs2AußStrG idF WGN 1989 §14 Abs2 Z1 C2d8AußStrG idF WGN 1989 §14 Ab2 Z1 C3aGBG §126JN §55 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der im § 55 Abs 1 Z 1 JN für die Zusammenrechnung von Ansprüchen geforderte rechtliche Zusammenhang liegt vor, wenn der Verbücherung des Eigentumsrechtes der Antragstellerin an allen drei Liegenschaften ein einheitliches Rechtsgeschäft zugrunde liegt und auch die Rekurswerberin der drohenden Löschung eine... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Huber, Dr.Graf, Dr.Jelinek und Dr.Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1) Anton W***** und 2) Christine W*****, vertreten durch Dr.Norbert Scherbaum, Rechtsanwalt in Graz, wider die beklagte Partei Robert L*****, vertreten durch Dr.Karl Hepperger, Rechtsanwalt in Inn... mehr lesen...
Begründung: Der am 21.3.1990 geborene Minderjährige ist das eheliche Kind der österreichischen Staatsangehörigen Petra Patricia L***** und des amerikanischen Staatsangehörigen Jeffrey Lynn L*****. Zuletzt wohnte die Familie gemeinsam***** in Kalifornien. Die Ehe ist aufrecht. Am 3.10.1991 reiste die Mutter im Einverständnis mit ihrem Ehemann mit dem Kind nach Österreich, um ihre Eltern und Großeltern zu besuchen. Sie kehrte jedoch nicht, wie vereinbart, am 17.2.1992 nach Amerika... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Huber, Dr.Graf, Dr.Jelinek und Dr.Schinko als weitere Richter in der Pflegschaftssache des ***** mj. C***** M***** , vertreten durch die Mutter H***** M*****, diese vertreten durch Dr.Peter Raits, Rechtsanwalt in Salzburg, infolge außerordentlichenRevisionsrekurses der Pflegeeltern J***** und C***... mehr lesen...