Norm
AngG §27 Z1 E1cRechtssatz
Nur jene Pflichtenvernachlässigung, die dem Entlassungstatbestand des § 27 Z 4 AngG zweiter Fall nicht unterstellt werden kann, fällt unter der Voraussetzung der Vertrauensverwirkung unter den dritten Tatbestand des § 27 Z 1 AngG.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Vertrauensunwürdigkeit, Angestellte, Entlassungsgrund, Ende, Beendigung, vorzeitige Auflösung, Dienstverhältnis, ArbeitsverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0029822Dokumentnummer
JJR_19760713_OGH0002_0040OB00061_7600000_004