Norm
ABGB §1162 IIIARechtssatz
Es bleibt dem Dienstgeber überlassen, ob und wann er aus dem Verlauf einer Strafuntersuchung gegen seinen Dienstnehmer auch schon vor ihrer rechtskräftigen Beendigung die Überzeugung gewinnt, dass bereits die bisherigen Verfahrensergebnisse eine Entlassung rechtfertigen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Angestellte, Vertragsbedienstete, Ausspruch, Erklärung, Zeitpunkt, wichtiger Grund, gesetzlicher Entlassungsgrund, Verschweigung, Verzicht, Verwirkung, Verspätung, Verlust, Entlassungsrecht, Rechtzeitigkeit, Unverzüglichkeit, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Strafverfahren, Vorverfahren, Verfristung, Arbeitgeber, ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0029309Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.05.2016