Norm
ABGB §1162 IIIARechtssatz
Keine Unverzüglichkeit des Ausspruches der Entlassung eines angestellten Mitgesellschafters (wegen Gründung eines Konkurrenzunternehmens usw), wenn in der Gesellschafterversammlung trotz Kenntnis der Entlassungsgründe zur Tagesordnung übergegangen und eine Kapitalsaufstockung erörtert und letzterer sogar dazu veranlaßt worden ist, einer Aufstockung des Stammkapitals zuzustimmen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Verschweigung, Verwirkung, Verzicht, Verlust, Entlassungsrecht, Verspätung, Untergang, Zeitpunkt, Erklärung, vorzeitige Auflösung, Rechtzeitigkeit, Gesellschafter, Beteiligung, Entlassungsgrund, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, VerfristungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0029236Dokumentnummer
JJR_19771011_OGH0002_0040OB00116_7700000_001