RS OGH 1977/10/11 4Ob116/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.10.1977
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Norm

ABGB §1162 IIIA
AngG §27 C1

Rechtssatz

Keine Unverzüglichkeit des Ausspruches der Entlassung eines angestellten Mitgesellschafters (wegen Gründung eines Konkurrenzunternehmens usw), wenn in der Gesellschafterversammlung trotz Kenntnis der Entlassungsgründe zur Tagesordnung übergegangen und eine Kapitalsaufstockung erörtert und letzterer sogar dazu veranlaßt worden ist, einer Aufstockung des Stammkapitals zuzustimmen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 116/77
    Entscheidungstext OGH 11.10.1977 4 Ob 116/77

Schlagworte

SW: Verschweigung, Verwirkung, Verzicht, Verlust, Entlassungsrecht, Verspätung, Untergang, Zeitpunkt, Erklärung, vorzeitige Auflösung, Rechtzeitigkeit, Gesellschafter, Beteiligung, Entlassungsgrund, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Verfristung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0029236

Dokumentnummer

JJR_19771011_OGH0002_0040OB00116_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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