Norm
ABGB §1162 IIIARechtssatz
Vorläufige Maßnahmen, etwa die bis zur Klärung der tatsächlichen oder rechtlichen Lage vorgenommene Suspendierung eines Arbeitnehmers, können die Annahme eines Verzichtes des Arbeitgebers auf die Ausübung des Entlassungsrechtes verhindern.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Angestellte, Verschweigung, Verwirkung, Verlust, Freistellung, gesetzlicher Entlassungsgrund, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, vorzeitige Auflösung, wichtiger Grund, Unverzüglichkeit, Enthebung, Rechtzeitigkeit, VerfristungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0028987Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.02.2021