Norm
AngG §13Rechtssatz
Die Frage, ob ein Verstoß gegen § 13 AngG vorliegt, der die Entlassung gemäß § 27 Z 1 AngG rechtfertigt, muß unter Berücksichtigung des Umstandes geprüft werden, ob eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers auch für die Zeit der Kündigungsfrist dem Dienstnehmer nicht mehr zumutbar ist, was bei geringfügiger Verstöße verneint werden muß.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: vorzeitige Auflösung, Angestellte, Provisionsannahme, Belohnung, Annahme, Folgen, Rechtsfolgen, rechtswidrig, unrechtmäßig, Vertreter, Handelsvertreter, Schmiergeldannahme, Geldannahme, Bestechung, Untreue, gesetzlicher EntlassungsgrundEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0028082Dokumentnummer
JJR_19770913_OGH0002_0040OB00115_7700000_001