Norm
ABGB §1160Rechtssatz
Die eigenmächtige Inanspruchnahme der Freizeit zur Postensuche nach Ablehnung des darauf gerichteten Verlanges des Dienstnehmers durch den Dienstgeber ist jedenfalls dann kein Entlassungsgrund, wenn der Dienstnehmer angesichts des unabänderbaren Vorstelltermines alle vorhersehbaren Vorkehrungen trifft, damit der Geschäftsgang keine Störung erleidet.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Stellensuche, Postensuche, Dienstpostensuche, Angestellte, Arbeitssuche, Freistellung, Freizeit; Ende, Beendigung, Auflösung, Kündigung, EigenmachtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0028280Dokumentnummer
JJR_19760406_OGH0002_0040OB00016_7600000_002