RS OGH 1976/4/6 4Ob16/76, 4Ob57/82, 9ObA57/88, 9ObA342/89, 9ObA258/90

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Veröffentlicht am 06.04.1976
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Norm

ABGB §1160
AngG §22
AngG §27 Z4 E4

Rechtssatz

Die eigenmächtige Inanspruchnahme der Freizeit zur Postensuche nach Ablehnung des darauf gerichteten Verlanges des Dienstnehmers durch den Dienstgeber ist jedenfalls dann kein Entlassungsgrund, wenn der Dienstnehmer angesichts des unabänderbaren Vorstelltermines alle vorhersehbaren Vorkehrungen trifft, damit der Geschäftsgang keine Störung erleidet.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Stellensuche, Postensuche, Dienstpostensuche, Angestellte, Arbeitssuche, Freistellung, Freizeit; Ende, Beendigung, Auflösung, Kündigung, Eigenmacht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0028280

Dokumentnummer

JJR_19760406_OGH0002_0040OB00016_7600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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