Norm
ABGB §1162 IIIARechtssatz
Keine Verspätung der Entlassungserklärung, wenn die Verzögerung dem Arbeitnehmer nur Gelegenheit geben soll, den bereits verwirklichten Entlassungsgrund (durch eine nachträgliche Entschuldigung) zu beseitigen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Angestellte, Arbeitsverhältnis, Dienstverhältnis, Grundsatz, Unverzüglichkeit, Rechtzeitigkeit, Geltendmachung, Verwirkung, Verfristung, Verzicht, Verlust, Verschweigung, Verspätung, Ende, Beendigung, Erklärung, Ausspruch, vorzeitige Auflösung, UntergangEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0029386Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.08.2015