Entscheidungsgründe: Die Kläger waren bei der beklagten Partei als Lohnbedienstete (Oberbauarbeiter) bis zu ihrer am 24.11.1981 erfolgten Entlassung beschäftigt. Für beide Kläger lagen in diesem Zeitpunkt Beschäftigungsbewilligungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz vor. Im Falle einer von der beklagten Partei ausgesprochenen Kündigung der Kläger stünde dem Erstkläger ein Bruttobetrag von S 38.077,-- und dem Zweitkläger ein solcher von S 38.281,30 zu. Mit der Behauptung, die En... mehr lesen...
Norm: AngG §27 A3AngG §27 C1
Rechtssatz: Der Grundsatz der Unverzüglichkeit gilt für den Ausspruch der Entlassung, nicht aber für die Geltendmachung der hiefür maßgebenden
Gründe: . Für diese genügt es, daß sie vom Arbeitgeber im Prozeß nachgewiesen werden. Eine unrichtige Angabe von Entlassungsgründen bei der Entlassung schadet dann nicht, wenn im Prozeß ein tatbestandsmäßiger Entlassungsgrund nachgewiesen worden ist. Entsche... mehr lesen...
Norm: AngG §27 A3AngG §27 C1
Rechtssatz: Der Grundsatz der Unverzüglichkeit der Entlassung besagt, dass der Arbeitgeber die Entlassung ohne Verzug, das heißt sofort nachdem ihm der Entlassungsgrund bekannt geworden ist, aussprechen muss. Der Arbeitgeber darf aber im Prozess weitere Entlassungsgründe geltend machen ("nachschieben"). Entscheidungstexte 4 Ob 87/85 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1c
Rechtssatz: Das die Vertrauensunwürdigkeit bedingende Verhalten muß sich grundsätzlich während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ereignet haben. Vorher liegende Umstände, die dem Dienstgeber erst nachträglich bekannt werden, rechtfertigen die Entlassung nur ausnahmsweise, auch wenn sie den Dienstgeber bei rechtzeitigem Bekanntwerden von einem Vertragsabschluß mit dem Dienstnehmer abgehalten hätten. Ent... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1c
Rechtssatz: Scheidet eine Verantwortlichkeit Dritter für den aufgelaufenen Fehlbetrag praktisch aus, erlaubt dies allein aber noch nicht den rechtlichen Schluß, daß der Abgang auf einem nicht nur objektiv pflichtwidrigen, sondern auch subjektiv vorwerfbarem Verhalten des Arbeitnehmers von so schwerer Art beruht, daß dem Dienstgeber die Fortsetzung des Dienstverhältnisses nicht länger zugemutet werden konnte, weil die Ursac... mehr lesen...
Norm: AngG §7 Abs1AngG §27 Z3 E3
Rechtssatz: Der Begriff des "Geschäftszweiges" wurde in der Entscheidung Arb 6538 (dieser folgend Kuderna, Entlassungsrecht 93; aM Martinek - Schwarz AngG 6. Auflage 618 unter Berufung auf Arb 7909) weit gezogen und ausgesprochen, daß sich das Verbot nicht nur auf Geschäfte erstreckte, die der Arbeitgeber betreibe, sondern auch auf solche, die er nach der Zweckwidmung seines Handelsgewerbes betreiben könne, und ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1c
Rechtssatz: Das Verschweigen eines Vordienstverhältnisses stellt den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit nicht her, weil es dem Bewerber um einen Posten grundsätzlich freisteht, sich nur auf solche Referenzen zu berufen, von denen er sich einen günstigen Einfluß auf seine Bewerbung erhofft. Entscheidungstexte 4 Ob 105/85 Entscheidungstext OGH 10.09.198... mehr lesen...
Norm: AngG §7 Abs1AngG §27 Z3 E3
Rechtssatz: Auch die wiederholte Vermittlung von Handelsgeschäften über ein Konkurrenzunternehmen des Arbeitgebers gegen Provision und somit die gewerbsmäßige Vermittlung von Handelsgeschäften für andere, fällt unter den Tatbestand des § 27 Z 3 zweiter Fall AngG. Entscheidungstexte 4 Ob 90/85 Entscheidungstext OGH 10.09.1985 4 Ob 90/85 Verö... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1c
Rechtssatz: Die bloß abstrakte Besorgnis, die Klägerin werde wegen ihrer früheren Tätigkeit (hier: bei der E1 - AL) die Interessenten des Arbeitgebers (der Iraqi Airways) nicht mit Sorgfalt und Treue wahren, stellt den Tatbestand der Vertrauensunwürdigkeit nicht her. Entscheidungstexte 4 Ob 105/85 Entscheidungstext OGH 10.09.1985 4 Ob 105/85 Veröff: JBl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger begehrt 1.) die Zahlung eines Betrages von S 15.166,-- brutto samt Anhang, 2.) die Feststellung, daß der Kläger gegenüber der beklagten Partei auf Grund des bis zum 31. Dezember 1987 aufrechten Dienstvertrages Anspruch auf Bezahlung eines monatlichen Gehaltes von S 5.000,-- brutto und auf Bezahlung von zwei Sonderzahlungen habe, 3.) die Feststellung, daß der Kläger nach Beendigung des Dienstverhältnisses am 31.Dezember 1987 Anspruch auf vier Gehäl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger begehrt 1.) die Zahlung eines Betrages von S 15.166,-- brutto samt Anhang, 2.) die Feststellung, daß der Kläger gegenüber der beklagten Partei auf Grund des bis zum 31. Dezember 1987 aufrechten Dienstvertrages Anspruch auf Bezahlung eines monatlichen Gehaltes von S 5.000,-- brutto und auf Bezahlung von zwei Sonderzahlungen habe, 3.) die Feststellung, daß der Kläger nach Beendigung des Dienstverhältnisses am 31.Dezember 1987 Anspruch auf vier Gehäl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei, die den Großhandel mit Schmuckwaren betreibt, seit November 1971 als Vertreter im Angestelltenverhältnis gegen Fixum und Provision beschäftigt. Es war seine Aufgabe, Schmuckwaren an Einzelhändler zu verkaufen. Am 27.9.1981 kündigte der Kläger das Dienstverhältnis zum 30.11.1981 auf. Am 7.10.1981 stellte der Kläger die ihm übergebene Reisekollektion zurück. Hiebei ergab sich ein Fehlbetrag von S 94.193,--. Der Kläger verpf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1.Jänner 1977 bei der beklagten Partei angestellt. Im Laufe des Jahres 1977 wurde er Leiter der Heizungsabteilung. Am 30.Juni 1983 wurde er wegen geschäftlicher Betätigung für das Konkurrenzunternehmen D E F entlassen. Der Kläger behauptet, er sei ungerechtfertigt entlassen worden. Er habe in seiner Freizeit Privatpersonen beraten, für sie geplant und die Lieferung von Installationsmaterial vermittelt, was ihm von der beklagten Partei ausdrüc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte von der beklagten Partei, seiner ehemaligen Arbeitgeberin, die Zahlung eines Betrages von S 63.375,80 samt Anhang mit der
Begründung: , ihm sei von Seiten der beklagten Partei am 9.9.1980 mitgeteilt worden, sie habe für ihn keinen Bedarf mehr, mit seiner Berufstätigkeit für die beklagte Partei 'sei Schluß'. Der Kläger habe diese Erklärung als Kündigung aufgefaßt, habe aber die Abrechnung vom 9.9.1980 erhalten. Die beklagte Partei habe dann den ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war beim Beklagten seit 1.2.1978 als kaufmännischer Angestellter beschäftigt. Am 15.12.1983 wurde er wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung entlassen. Er behauptet, ungerechtfertigt entlassen worden zu sein, und begehrt vom Beklagten an Kündigungsentschädigung, Urlaubsentschädigung und Abfertigung den der Höhe nach außer Streit stehenden Betrag von S 82.449,-- s.A. Der Beklagte beantragte Abweisung des Klagebegehrens und brachte vor, den Kläger wegen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war beim Beklagten seit 1.2.1978 als kaufmännischer Angestellter beschäftigt. Am 15.12.1983 wurde er wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung entlassen. Er behauptet, ungerechtfertigt entlassen worden zu sein, und begehrt vom Beklagten an Kündigungsentschädigung, Urlaubsentschädigung und Abfertigung den der Höhe nach außer Streit stehenden Betrag von S 82.449,-- s.A. Der Beklagte beantragte Abweisung des Klagebegehrens und brachte vor, den Kläger wegen ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z6 E6a
Rechtssatz: Eine Tätlichkeit im Sinne des § 27 Z 6 AngG ist jede schuldhafte, objektiv gegen den Körper gerichtete Handlung, wobei es auf die mit der Handlung verbundene Absicht grundsätzlich nicht ankommt. Entscheidungstexte 4 Ob 64/85 Entscheidungstext OGH 04.06.1985 4 Ob 64/85 9 ObA 40/91 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1aAngG §27 Z1 E1cAngG §27 Z1 E3AngG §27 Z3 E3
Rechtssatz: Handlungen, die zum Teil noch vor der Gründung eines selbständigen Unternehmens vorgenommen wurden und insoweit als bloße Vorbereitungshandlungen die Voraussetzungen des Entlassungstatbestandes des § 27 Z3 AngG erster Tatbestand, nicht erfüllen, ändern am vertrauensverwirkenden Charakter im Sinne des § 27 Z 1 AngG erster Tatbestand, nichts. Entschei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen sind die eingeantworteten Erben nach dem am 7.10.1982 tödlich verunglückten Josef A. Dieser war vom 15.8.1975 bis zu seiner am 2.7.1982 ausgesprochenen Entlassung Angestellter im Unternehmen der beklagten Partei. Die Klägerinnen behaupten, Josef Brandlmayr sei ungerechtfertigt entlassen worden, und begehren aus diesem Rechtsgrund die Zahlung eines Betrages von insgesamt S 162.100,34 sA. an Kündigungsentschädigung, Abfertigung und Urlaubsentschädi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war mit der zunächst beklagten Partei Ernestine A verheiratet. über ihr Vermögen wurde während des Revisionsverfahrens der Konkurs eröffnet und der nunmehrige Revisionsgegner zum Masseverwalter bestellt. In der folgenden Sachverhaltsdarstellung wird jedoch Ernestine A als Beklagte bezeichnet. Bis 15.7.1964 war der Kläger im Betrieb mittätiger Ehegatte. Von da an war er bei der Beklagten angestellt. Als es in der Ehe der Streitteile zu immer tiefgreife... mehr lesen...
Norm: ABGB §1154bAngG §27 Z5 E5b
Rechtssatz: Unter Krankheit ist ein regelwidriger Körperzustand zu verstehen; doch fordert das Gesetz, dass der Angestellte durch Krankheit an der Leistung seiner Dienste verhindert ist, womit zum Ausdruck gebracht wird, dass die arbeitsrechtliche Bedeutung einer Erkrankung von der durch sie bewirkten Arbeitsunfähigkeit abhängig ist. Eine Krankheit wird zwar in aller Regel, muss aber nicht immer (zB bei Bagatell... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war im seinerzeitigen Modegeschäft der Beklagten vom 20. Oktober 1980 bis 4.März 1981 als Geschäftsführerin und Verkäuferin beschäftigt. Am 4.März 1981 wurde sie vorzeitig entlassen. Sie behauptet, ein wichtiger Grund dazu habe nicht bestanden, weil sie am 4.März 1981 nicht unbegründet dem Dienst ferngeblieben, sondern wegen eines entzündeten Hühnerauges arbeitsunfähig gewesen sei. Die Klägerin begehrte zuletzt an rückständigem Lohn einschließlich o... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z4 C6AngG §27 Z4 E4
Rechtssatz: Die Unterlassung der Dienstleistung (§ 27 Z 4 AngG, erster Tatbestand) ist ein Dauertatbestand; sie kann daher während der Dauer der Begehung des Entlassungsgrundes geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 4 Ob 50/85 Entscheidungstext OGH 14.05.1985 4 Ob 50/85 Veröff: RdW 1985,253 = JBl 1986,404 = DRdA 1988/14 S 249 (Csebrenyak) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt von den beklagten Parteien - die erstbeklagte Partei ist die ehemalige Arbeitgeberin der Klägerin, der Zweitbeklagte und die Drittbeklagte die persönlich haftenden Gesellschafter der erstbeklagten Partei - die Zahlung eines Betrages von insgesamt 102.195,87 S samt Anhang an Kündigungsentschädigung für die Zeit vom 11.März 1983 bis 30.Juni 1983, ferner anteilige Sonderzahlungen für diesen Zeitraum sowie Urlaubsbeihilfe und Abfertigung aus dem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte die Bezahlung eines Betrages von S 132.000 s.A. und brachte vor, er habe mit der Erstbeklagten, deren Komplementär die Zweitbeklagte sei, am 3.11.1980 einen Konsulentenvertrag abgeschlossen. Nach dem Inhalt dieser Vereinbarung habe der Kläger für eine Gegenleistung von S 10.000 zuzüglich 8 % Umsatzsteuer monatlich der Erstbeklagten Informationen über vergleichbare Unternehmen liefern, Werbe- und Publicrelationsarbeiten durchführen, Kontakte m... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger behauptet, die erstbeklagte Partei, seine ehemalige Arbeitgeberin - die zweitbeklagte Partei ist die persönlich haftende Gesellschafterin der erstbeklagten Partei -, erkläre zu Unrecht, ihn entlassen zu haben. Tatsächlich sei ihm eine Entlassung bis zum 21. November 1982, dem Zeitpunkt der durch arbeitnehmerseitige Kündigung herbeigeführten Beendigung des Arbeitsverhältnisses, nicht zugegangen. Eine allfällige Entlassung wäre im übrigen ungerechtferti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war im Unternehmen der Beklagten vom 11.7.1978 bis 9.6.1983 als Elektromonteur beschäftigt. Am 8.6.1983 erhielt er um 13,30 Uhr den Auftrag, mit dem um 19,30 Uhr von Graz abgehenden Zug nach Innsbruck zu fahren, um auf einer Baustelle der Beklagten in Reutte/Tirol einen Regler in einen Kran einzubauen. Der Kläger sollte in Innsbruck von dem in Reutte tätigen Arbeiter der Beklagten, Ernst C, abgeholt werden. Da der Kläger diesem Auftrag nicht nachkam, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger brachte vor, er sei am 9. Februar 1983 aus dem Unternehmen des Beklagten, wo er als Angestellter beschäftigt gewesen sei, vorzeitig ausgetreten, weil der Beklagte ihm gegenüber tätlich geworden sei. Seine Ansprüche im Zusammenhang mit diesem berechtigten vorzeitigen Austritt errechnete der Kläger mit S 345.553,56. Der Beklagte beantragte, das Klagebegehren abzuweisen, und wendete ein, ein vorzeitiger Austritt des Klägers aus dem Betrieb des Beklagten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte im Verfahren 8 Cr 125/82 zunächst den Zuspruch von S 76.548,48 brutto, davon S 60,-- netto s.A. an Kündigungsentschädigung, anteiligem Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Urlaubsentschädigung, Wohnungsbeihilfe und der vorerst fällig gewordenen Abfertigung im Ausmaß von 6 Monaten. Im Verfahren 8 Cr 174/82 wurden zuletzt S 24.500,-- s.A. und im Verfahren 8 Cr 188/82 S 12.250,--, an restlichen Abfertigungsbeträgen begehrt. Nach Verbindung der Streits... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z6 E6c
Rechtssatz: Die "erhebliche Ehrverletzung" im Sinne dieser Gesetzesstelle entspricht der groben Ehrenbeleidigung im Sinne des § 82 lit g GewO 1859. Entscheidungstexte 4 Ob 19/85 Entscheidungstext OGH 26.02.1985 4 Ob 19/85 Schlagworte SW: Angestellte, Hilfsarbeiter, Entlassungsgrund, wichtiger Grund,
vorzeitig... mehr lesen...