Norm
AngG §27 BRechtssatz
Die Möglichkeit, die Auflösung des Dienstverhältnisses bedingt zu erklären, ist zu verneinen, weil der Erklärungsempfänger ein berechtigtes Interesse an einer sofortigen Klarheit darüber hat, ob die Erklärung wirksam ist oder nicht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Ausspruch, vorzeitige Lösung, Arbeitsverhältnis, Ende, Beendigung, Bedingung, Ankündigung, ErklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0029143Dokumentnummer
JJR_19771018_OGH0002_0040OB00137_7700000_002