Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Gamerith und Dr. Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Meches und Renate Csörgits als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei J***** L*****, Angestellter, ***** vertreten durch ***** Rechtsanwalt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die behauptete Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Im übrigen genügt es, auf die zutreffende rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteiles hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers noch folgendes zu erwidern: Das Berufungsgericht ist nicht davon ausgegangen, daß die Abwesenheit des Klägers von seinem Arbeitsplatz für das zu bewachende Kaufhaus nicht nachteilig gewesen sei, sondern hat mit dem Satz "Desh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 11.6. bis 13. oder 14.9.1988 bei der beklagten Partei als Wacheorgan beschäftigt. Sein Arbeitslohn betrug S 45 brutto, der Überstundenzuschlag 50 %. Als Arbeitszeit waren Samstag 14 und Sonntag 12 Stunden vereinbart, insgesamt also 24 Stunden und zwei Überstunden. Zeitweise half der Kläger auch wochentags aus. Am 2.9.1988 meldete sich der Kläger für das Wochenende 3./4.9.1988 krank. Am 5.9.1988 kündigte die beklagte Partei den Kläger schrift... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Gamerith und Dr. Petrag sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Wolfgang Dorner und Mag. Karl Dirschmied als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei E***** D*****, Kfz-Mechaniker, ***** vertreten durch ***** Rec... mehr lesen...
Norm: AngG §7AngG §27 E1
Rechtssatz: Der Entlassungsgrund gemäß § 27 Z 1 AngG ist im Fall einer dem § 7 AngG nicht zu unterstellenden Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen nur dann erfüllt, wenn dem Angestellten konkrete Verstöße gegen seine Treuepflicht zur Last fallen oder er ein bestimmtes Verhalten einnimmt, das ihn des Vertrauens seines Dienstgebers unwürdig macht, wie etwa Verrat von Geschäftsgeheimnissen, Betriebsgeheimnissen etc. ... mehr lesen...
Norm: AngG §7AngG §27 E1AngG §27 E3EGV Maastricht Art48EG Amsterdam Art39
Rechtssatz: Eine über die Bestimmung des § 7 AngG hinausgehende Beschränkung der privaten Betätigungsfreiheit (insbesondere auch eine Verpflichtung zur Unterlassung von Nebenbeschäftigungen) vermag, selbst wenn sie vertraglich vereinbart ist, keine Erweiterung des Entlassungstatbestandes des § 27 Z 3 AngG zu bewirken. Nur bei Vorliegen der dafür notwendigen besonders ersc... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1c
Rechtssatz: Ein rechtswidriger Einsatz der beruflichen Stellung durch den Arbeitnehmer, um Vorteile im Bereich seiner für einen Dritten ausgeübten Nebentätigkeit zu erlangen, ist objektiv geeignet, das Vertrauen des Arbeitgebers zu erschüttern (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 88/91 Entscheidungstext OGH 19.06.1991 9 ObA 88/91 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IVAngG §27 A3
Rechtssatz: Inhalt der Entlassungserklärung des Arbeitgebers ist die einseitige, sofort wirksame Auflösung des Arbeitsverhältnisses; der Entlassungsgrund, der vom Arbeitgeber nicht einmal genannt werden muß, bildet nicht Inhalt der Erklärung, sondern nur den Beweggrund für die Erklärung. Entscheidungstexte 9 ObA 110/91 Entscheidungstext OGH 19.06.1991 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IVAngG §25AngG §27 A
Rechtssatz: Widerspricht der Arbeitnehmer der Entlassung und ist aus seinem Verhalten erkennbar, daß er eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses wünscht, dann entspricht der Arbeitgeber mit dem "Widerruf" der Entlassungserklärung lediglich diesem Wunsch und ist eine einvernehmliche Beseitigung der Entlassungserklärung anzunehmen. Damit wird das alte Dienstverhältnis so fortgesetzt, als ob keine Unterbrechu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 2.1.1961 bis 21.9.1989 bei der beklagten Partei als Sekretärin mit einem monatlichen Bruttogehalt von zuletzt 45.000 S vierzehnmal jährlich beschäftigt. Die Tätigkeit der Klägerin bestand unter anderem in der Postverteilung, Aufteilung der Arbeit auf die einzelnen Abteilungen, Erledigung der Korrespondenz, Personalwesen und Anbotswesen. Die Klägerin arbeitete selbständig, teilweise jedoch nur nach Absprache zuerst mit ihrem Ehemann, der geme... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 1.September 1978 bei der beklagten Partei beschäftigt. Am Freitag, dem 28.Juli 1989, nahm der Kläger Urlaub und fuhr mit seinem PKW nach Riccione. Er wollte am 30.Juli 1987 nach Kapfenberg zurückkehren, um am 31.Juli 1989 um 14 Uhr zur Nachmittagsschicht wieder den Dienst anzutreten. Am 27.Juli 1989 erkrankte der Kläger. Er fühlte sich deswegen am 30. und 31.Juli 1989 außerstande, nach Kapfenberg zurückzukehren und suchte am 1. August 1989 in R... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Gamerith und Dr. Petrag sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Reinhard Drössler und Walter Darmstädter als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei A***** H*****, Angestellter, ***** vertreten durch *****, Sekret... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der geltend gemachte Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Frage der Berechtigung der Entlassung des Klägers zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist der Revision der beklagten Partei entgegenzuhalten: Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Norm: AngG §7 Abs1AngG §27 Z3 E3
Rechtssatz: Der Begriff "Geschäftszweig" ist eng auszulegen und umfaßt nur die vom Arbeitgeber tatsächliche entfaltete Geschäftstätigkeit. Entscheidungstexte 9 ObA 74/91 Entscheidungstext OGH 29.05.1991 9 ObA 74/91 Veröff: SZ 64/68 = Arb 10940 = RdW 1992,22 9 ObA 370/93 Entscheidungstext OGH 10.12... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach dem Gesellschaftsvertrag ist Gegenstand und Hauptzweck des Unternehmens der beklagten Partei die Erstellung von Konstruktionszeichnungen und -berechnungen für Maschinen und technische Anlagen in Form einer beratenden Ingenieurgesellschaft. Tatsächlich beschäftigte sich die beklagte Partei mit der Anfertigung von Plänen für Maschinen und technische Geräte, hauptsächlich jedoch mit dem Verleih von technischen Arbeitskräften. Sie übernahm auch die Zeichenarbei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Gamerith und Dr. Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Rober Renner und Franz Kulf als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei H***** H*****, Pensionist, ***** vertreten durch ***** Rechtsanwälte *****,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, mit dem der Revisionswerber im Ergebnis lediglich in unzulässiger Weise die Beweiswürdigung des Berufungsgerichtes bekämpft, liegt nicht vor. Da das Berufungsgericht nach teilweiser Beweiswiederholung entgegen dem Erstgericht die ausdrückliche Feststellung traf, daß der Kläger nach einer nur etwa 10 Minuten dauernden Überprüfung des PKW der Sekretärin lediglich "Erfahrungswerte für diese Kraftfahrz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gemäß § 519 Abs 1 Z 2 ZPO (diese Bestimmung ist mangels abweichender Vorschriften auch in Verfahren in Arbeitsrechts- und Sozialrechtssachen anzuwenden) ist der Rekurs gegen den Beschluß, mit dem das Berufungsgericht das erstgerichtliche Urteil aufgehoben und dem Gericht erster Instanz eine neuerliche, nach Ergänzung des Verfahrens zu fällende Entscheidung aufgetragen oder die Sache an ein anderes Berufungsgericht verwiesen hat, nur zulässig, sofern dabei ausges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Entgegen den Revisionsausführungen hat die Beklagte mit hinreichender Deutlichkeit eingewendet, daß der Kläger sofort nach seinem Tätigkeitsbeginn bei dem Konkurrenzunternehmen begonnen habe, Reinigungsaufträge zu akquirieren, da er dort auf Provisionsbasis entlohnt worden sei (Seite 83). Soweit das Erstgericht dazu keine entsprechenden Fe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Gamerith und Dr. Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dkfm. Dr. Franz Schulz und Winfried Kmenta als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei H***** J*****, Küchenchef, ***** vertreten durch *****, Rechtsanwalt *****, wider die ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 Fall3 E1c
Rechtssatz: Keine Treuverletzung des Angestellten, wenn er den Arbeitgeber über die näheren Umstände einer von ihm vermuteten, nur seine persönlichen Interessen gefährdenden Straftat nicht vor Eintreffen der Gendarmerie informiert. Entscheidungstexte 9 ObA 2/91 Entscheidungstext OGH 13.02.1991 9 ObA 2/91 Veröff: WBl 1991,263 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 18.5.1981, zuletzt als Laborarbeiter, bei der beklagten Partei beschäftigt. Vom 12. bis 22.10.1989 war er wegen einer Sehnenscheidenentzündung an der rechten Hand im Krankenstand. Da er wegen dringender Arbeiten im Labor der beklagten Partei gebraucht worden wäre, rief der Leiter der Qualitätssicherung, dem auch das Labor untersteht, den Kläger am 19. oder 20.10.1989 an und fragte ihn, wann er wieder zur Arbeit komme. Der Kläger teilte mit, d... mehr lesen...
Begründung: Unbestritten ist, daß der Kläger seit 12.November 1984 als Koch und Küchenchef bei der Beklagten beschäftigt war. Sein Arbeitsverhältnis endete am 31.Jänner 1990 durch einvernehmliche Auflösung. Am 3.Jänner 1990 gab der Kläger unter anderem eine Erklärung ab, daß er auf den Abfertigungsanspruch verzichte. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger den der Höhe nach außer Streit gestellten Betrag von S 77.550 brutto sA als Abfertigung. Er sei vom Geschäftsführer der ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1c
Rechtssatz: In welcher Weise ein Kündigungsschreiben verfaßt wird und welcher beruflichen Ziele ein Dienstnehmer nach Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis verfolgt, ist nicht dem dienstlichen Bereich zuzuzählen und ist nicht Gegenstand seiner vertraglichen Pflichten. Ein Informationsrecht des Dienstgebers hierüber besteht ebenfalls nicht. Selbst bei unrichtigen Angaben hierüber kann daher nicht von der Unzumutbarkeit der W... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war seit 1. April 1975 als Angestellte bei der beklagten Partei beschäftigt. Sie hatte allgemeine Bürotätigkeiten zu verrichten, das Telefon zu bedienen, die Spesenabrechnung der Vertreter durchzuführen sowie die Kasse zu verwalten. Entscheidungsgewalt hatte sie im Rahmen ihres Tätigkeitsbereiches nicht. Ein schriftlicher Dienstvertrag wurde nicht errichtet, Vereinbarungen hinsichtlich einer Konkurrenzklausel bzw über ein Verbot nach dem Ausscheiden aus de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die für das Revisionsverfahren allein entscheidende Frage der Berechtigung der Entlassung des Klägers zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Den Ausführungen der Revisionswerberin ist ergänzend entgegenzuhalten, daß sie in ihrer Rechtsrüge zum Teil nicht vom maßgeblichen Sachverhalt ausgeht, soweit si... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z6 E6c
Rechtssatz: Der Entlassungsgrund der erheblichen Ehrverletzung erfordert das Vorliegen einer Verletzungsabsicht; diese ist aber nicht gegeben, wenn bei einer Auseinandersetzung um (unberechtigt abgezogene) Urlaubsansprüche der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dazu bringt, daß dieser zur Wahrung seiner Ansprüche die Richtigkeit der Aufzeichnungen bezweifeln muß. (§ 48 ASGG) Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 5.Juli 1943 geborene Klägerin war bei der beklagten Partei ab 1.Juni 1983 als Reinigungsfrau mit einer Arbeitszeit von 25 Wochenstunden gegen ein Entgelt von 7.290,50 S netto monatlich beschäftigt. Die Arbeit war von Montag bis Freitag nach Dienstschluß ab 17 Uhr zu verrichten. Zu den Dienstpflichten der Klägerin gehörte die tägliche Reinigung von acht Räumen im Obergeschoß und sechs Räumen im Parterre des Bürogebäudes. In zwei Räumen sind Teppichböden,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Frage, ob der Kläger am 1. April 1989 berechtigt entlassen wurde und ihm die geltend gemachten entlassungsabhängigen Ansprüche zustehen, zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, insoweit auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Rechtliche Beurteilung Daß die Verletzung durch einen direkten Wurf des Klägers mit der Bürste erfolgte, haben die Vorinstanzen festgestellt; der abweichenden Darstellung des Klägers, er habe nicht auf seinen Kollegen geworfen und die Bürste habe diesen nur nach Abprallen von einer S... mehr lesen...