Norm
AngG §7 Abs1 Fall1Rechtssatz
Die Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen allein ist nicht als Betrieb eines selbständigen kaufmännischen Unternehmens anzusehen (hier Mehrheitsbeteiligung an einer GmbH ohne Teilnahme an der Geschäftsführung).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Beteiligung, Konkurrenzverbot, Wettbewerbsverbot, Anteile, GmbH, Gesellschaft, gesetzlicher EntlassungsgrundEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0028890Dokumentnummer
JJR_19891220_OGH0002_009OBA00339_8900000_002