Norm
ABGB §1002 ffRechtssatz
Wenn der Arbeitnehmer von jemand anderem als dem Arbeitgeber entlassen wurde, so ist die Frage der Berechtigung dieser Person zum Ausspruch der Entlassung nur zu prüfen, wenn der Arbeitgeber behauptet, daß diese Berechtigung gefehlt habe.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Legitimation, Mangel, Bevollmächtigung, Vollmacht, Auftrag, Vertreter, Stellvertreter, Fehlen, Geltendmachung, Behauptungslast, Einwendung, PrüfungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0019706Dokumentnummer
JJR_19891206_OGH0002_009OBA00304_8900000_001