RS OGH 1989/12/6 9ObA304/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.12.1989
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Norm

ABGB §1002 ff
AngG §27 A6
AngG §27 B

Rechtssatz

Wenn der Arbeitnehmer von jemand anderem als dem Arbeitgeber entlassen wurde, so ist die Frage der Berechtigung dieser Person zum Ausspruch der Entlassung nur zu prüfen, wenn der Arbeitgeber behauptet, daß diese Berechtigung gefehlt habe.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Angestellte, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Legitimation, Mangel, Bevollmächtigung, Vollmacht, Auftrag, Vertreter, Stellvertreter, Fehlen, Geltendmachung, Behauptungslast, Einwendung, Prüfung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0019706

Dokumentnummer

JJR_19891206_OGH0002_009OBA00304_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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