Rechtssatz
Ist das Arbeitsverhältnis nicht vom familienrechtlichen Naheverhältnis zwischen den Ehegatten und dem daraus resultierenden besonderen Vertrauen geprägt und unterscheidet es sich in seiner Gestaltung nicht vom Arbeitsverhältnis mit einer familienfremden Arbeitnehmerin, begründet Ehebruch allein nicht Vertrauensunwürdigkeit, sondern berechtigt nur dann zur Entlassung, wenn dadurch auch betriebliche Interessen ernstlich gefährdet werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Dienstverhältnis, Angestellte, Untreue, Ende, Beendigung, wichtiger Grund, Entlassungsgrund, vorzeitige Auflösung, Seitensprung, Ehegattin, Frau, Gefährdung, VertrauensverwirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0009409Dokumentnummer
JJR_19900131_OGH0002_0090OB00352_8900000_001