Begründung: Der Beklagte war bei der Klägerin war vom 22.Mai 1989 bis 30.November 1990 als Montageeinsatzleiter beschäftigt. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist unter anderem die Überlassung von Arbeitskräften, sowie die Ausübung des Schlossereigewerbes einschließlich des Anlagen- und Rohrleitungsbaus. Mit Vertrag vom 17. Oktober 1990 gründete der Beklagte mit anderen Gesellschaftern die H***** Gesellschaft mbH, deren Unternehmensgegenstand unter anderem das Zurverfügun... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1a
Rechtssatz: Eine Entlassung wegen Verletzung der dienstlichen Treuepflicht kann aber immer nur dann ausgesprochen werden, wenn der Angestellte durch sein Verhalten erheblich gegen wirtschaftliche Interessen des Dienstgebers verstoßen hat und dadurch die Interessen und Belange des Arbeitgebers gefährdet. Dabei kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Hat die Arbeitnehmerin nur das Mandatsverhältnis des Dienstgebers als... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIAngG §27 B
Rechtssatz: Wurde der Arbeitnehmer nach einem Vorfall, der eine Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit rechtfertigt, vom Arbeitgeber nur deshalb suspendiert, da er der Ansicht war, daß er über eine Kündigung oder Entlassung ohne Beiziehung des Betriebsrates nicht hätte entscheiden können und erhielt der Arbeitnehmer eine Woche nach diesem Vorfall die Arbeitspapiere einschließlich der Gebietskrankenkassenabmeldung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bis 26.9.1989 bei der Beklagten als Montageinspektor - zuletzt mit einem Monatsbruttogehalt von 27.000 S - beschäftigt. Im Revisionsverfahren ist im zweiten Rechtsgang nur mehr strittig, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers durch Entlassung oder durch unbegründeten vorzeitigen Austritt endete und daher dem Kläger die noch streitverfangene Kündigungsentschädigung (§ 29 AngG; § 9 UrlG) von S 130.486 - alle anderen Ansprüche sind bereits rechts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt schon deshalb nicht vor, weil der gerügte Verfahrensverstoß für die Sachentscheidung nicht relevant ist (Fasching2 ZPR Rz 1765). Das Berufungsgericht hat die Beweisrüge der Beklagten erledigt und hiebei auch kurz begründet, warum es die von der Beklagten gewünschte Feststellung nicht getroffen hat. Die gerügte Aktenwidrigkeit ist nicht gegeben. Die Fe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des angefochtenen Urteiles zutreffend ist, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers noch folgendes zu erwidern: Da nach den für den Obersten Gerichtshof bindenden Feststellungen vom Kläger und seinem Vorgesetzten gegenüber dem Betriebsleiter und dem Personalleiter der beklagten Partei am Freitag, dem 12.Juli 1991, unterschi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß auch im Verfahren in Arbeitsrechtssachen angebliche Mängel des Verfahrens erster Instanz, deren Vorliegen das Berufungsgericht verneint hat, nicht mehr mit Revision geltend gemacht werden können (RZ 1989/16). Da auch die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung durch das Berufungsgericht ist zutreffend, so daß es ausreicht, darauf zu verweisen (§ 48 ASGG). Den Ausführungen der Revisionswerberin wird ergänzend folgendes entgegengehalten: Daß der Kläger Unterlagen mit sich führte, die vor der Konkurrenz geheim zu halten waren, bildet keine Vertrauensunwürdigkeit. Der Kläger hatte für die Beklagte ein Regalschichtsystem auszuarbeiten. Diese ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers noch folgendes zu erwidern: Nach den für den Obersten Gerichtshof bindenden Feststellungen der Vorinstanzen kamen als mögliche Täter der vom Beklagten begangenen, der ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 A5
Rechtssatz: Essentielles Tatbestandsmerkmal jeder gerechtfertigten Entlassung ist dass dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers wegen des Entlassungsgrundes so unzumutbar geworden ist, dass eine sofortige Abhilfe erforderlich wird. Dieses Tatbestandsmerkmal ermöglicht die Abgrenzung zwischen einem in abstracto wichtigen Entlassungsgrund und einem in concreto geringfügigen Sachverhalt. Entsc... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z4 E4f
Rechtssatz: Zwar gehört es zu den Pflichten eines Arbeitnehmers den gerechtfertigten Anordnungen des Arbeitgebers nachzukommen doch ist der Arbeitgeber seinerseits verpflichtet die Arbeitsbedingungen so zu gestalten dass die ideellen und materiellen Interessen des Arbeitnehmers gewahrt bleiben. Im Kollisionsbereich dieser Interessen hat es daher bei Beurteilung der Frage ob Weisungen gerechtfertigt erfolgten zu einer Abwäg... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z2 E2AngG §27 E4BEinstG §3 Abs1BEinstG §6 Abs1BEinstG §7BEinstG §8BEinstG §15
Rechtssatz: Auch wenn sich der besondere Entlassungsschutz für Behinderte darin erschöpft, dass eine Entlassung ohne Entlassungsgrund jedenfalls unwirksam ist und eine Einschränkung der gesetzlichen Entlassungsgründe nicht stattfindet, kann bei Prüfung der Relevanz der geltend gemachten Entlassungsgründe der sich insbesondere aus den Bestimmungen der §§... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Soweit sich die Revisionswerberin gegen die Kostenentscheidung des Berufungsgerichtes wendet, ist sie darauf hinzuweisen, daß auch in Arbeits- und Sozialrechtssachen die Entscheidungen der Gerichte zweiter Instanz im Kostenpunkt nicht bekämpfbar sind. Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Was die rechtliche Beurteilung betrifft, genügt es, auf die zutreffende
Begründung: des angef... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 25.März 1937 geborene Kläger ist seit 16.Mai 1969 bei der Beklagten als Außendienstmitarbeiter beschäftigt. Auf Grund eines Bescheides des Landesinvalidenamtes vom 30.Juli 1976 gehört er seit 1. Mai 1976 dem Kreis der begünstigten Behinderten an. Als Folge eines schweren Sturzes mit langandauernder Bewußtlosigkeit beträgt die Minderung seiner Erwerbsfähigkeit 50 %. Er bezog zuletzt ein Fixum von S 2.500 und eine durchschnittliche monatliche Provision ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die für das Revisionsverfahren allein entscheidende Frage, ob die Klägerin im Sinne des § 27 Z 4 AngG berechtigt entlassen worden ist, zutreffend verneint. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Den Ausführungen des Revisionswerbers, die Klägerin habe sich trotz Aufforderung beharrlich geweigert, dem Bekl... mehr lesen...
Norm: ABGB §16AngG §27 Z1 E1cStGB §120
Rechtssatz: Die Tonbandaufnahme einer geschäftlichen Besprechung unter vier Augen ohne Zustimmung des Gesprächspartners ist rechtswidrig. Die heimliche Aufnahme eines Gespräches mit dem Arbeitgeber durch einen in einer Vertrauensposition beschäftigten Angestellten begründet Vertrauensunwürdigkeit. Entscheidungstexte 9 ObA 215/92 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 4.Juli 1988 bei der beklagten Partei beschäftigt. Geschäftsführer der beklagten Partei waren F***** K***** und Mag.R***** G*****. F***** K***** hatte dem Kläger erklärt, die beklagte Partei werde den Apparateanlagenbau aufbauen, wobei der Kläger als Schweißfachmann und Außendienstmitarbeiter benötigt werde. Sie veranlaßte ihn dadurch zum Wechsel zur beklagten Partei. Der Kläger sollte als Außendienstmitarbeiter vereinbarungsgemäß ein Fixu... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 2.September 1974 bei der beklagten Partei bzw. ihrer Rechtsvorgängerin als Baustellenleiter zur Ausführung von Aufträgen angestellt. Er koordinierte die Arbeit an den Baustellen, kümmerte sich um die Materialbeschaffung, beaufsichtigte die Monteure und führte die erforderlichen Aufzeichnungen wie etwa das Bautagebuch. Zu seinen Aufgaben gehörte es auch, Änderungswünsche der Bauherren zu berücksichtigen. Am 4.Juli 1990 wurde der Kläger vom Geschäft... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z4 E4eGewO 1859 §82 litf
Rechtssatz: Die einmalige Weigerung eines Berufsfußballers (Tormannes), die Anweisung des Trainers bei einem Trainingsspiel zu befolgen ist nicht als "beharrlich" im Sinne sowohl des § 82 lit f GewO (zweiter Tatbestand: beharrliche Pflichtenvernachlässigung) als auch des § 27 Z 4 AngG (zweiter Tatbestand: beharrliche Dienstverweigerung) anzusehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der geltend gemachte Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit liegt nicht vor. Mit ihren Ausführungen, die Vorinstanzen hätten nicht klargestellt, wann die vertretungsbefugten Geschäftsführer der Beklagten vom Verhalten des Klägers Kenntnis erlangt haben, ist die Revisionswerberin auf ihr eigenes Vorbringen zu verweisen. Sie hat in erster Instanz zu dem vom Kläger erhobenen Einwand der Verspätung der Entlassung selbst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 4. Mai 1987 bei der beklagten Partei als Außendienstmitarbeiter beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete am 11. Juni 1990 durch Entlassung. Der Kläger begehrte insgesamt S 889.129,67 brutto und S 6.814,-- netto jeweils sA an rückständigen Entgelten, Überstundenvergütungen und Diäten sowie an entlassungsabhängigen Ansprüchen (Kündigungsentschädigung, Abfertigung und Urlaubsentschädigung). Er brachte vor, die Entlassung sei nicht zu Recht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1.10.1988 bis 3.9.1990 Geschäftsführer der österreichischen Zweigniederlassung der Beklagten in G*****. Sein monatlicher Bruttobezug betrug 30.000 S. Außerdem hatte er Anspruch auf Umsatzprovision. Der Kläger wurde am 3.9.1990 entlassen. Er behauptet, daß die Entlassung ungerechtfertigt sei und begehrt von der Beklagten den Gehalt für August sowie Kündigungsentschädigung bis 31.12.1990 zusammen S 150.000 die zweite Sond... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 4.September 1989 als kaufmännischer Angestellter bei der beklagten Partei in einem mit 6.März 1990 befristeten Arbeitsverhältnis gegen ein Entgelt von 45.000 S brutto monatlich beschäftigt. Er sollte eine Abteilung aufbauen, die Software für Großkunden zu erstellen hatte. Im Rahmen dieser Tätigkeit hatte der Kläger auch Kunden zu besuchen. Zur Kontrolle seiner Tätigkeit als Außendienstmitarbeiter und zur Gewährleistung seiner Erreichbarkeit hat... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Gamerith und Dr.Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr.Friedrich Hölzl und Dr.Gerhard Dengscherz als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Z***** P*****, Autoverkäufer, ***** vertreten durch *****, Rechtsanw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger im Sinne des § 82 lit f GewO 1859 zu Recht entlassen wurde, zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Rechtliche Beurteilung Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegenzuhalten, daß das Berufungsgericht nicht verkannt hat, daß die Abwesenheit des Klägers von seinem Arbeitsplatz pf... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes HonProf Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes HonProf Dr. Gamerith und Dr. Petrag sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Friedrich Hölzl und Dr. Gerhard Dengscherz als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei DDr. K***** K*****, Facharzt für Innere Medizin, ***** vertreten d... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1cAngG §27 E3
Rechtssatz: Will sich der Arbeitnehmer beruflich verändern und führt er deshalb Vorbereitungsgespräche, sind diese im Hinblick auf die grundsätzlichen Zielsetzungen des Bestandschutzes und der Freiheit der Arbeitsplatzwahl sowie der verfassungsrechtlich gewährleisteten Erwerbsfreiheit im Sinne des Art 6 StGG als unbedenklich anzusehen sind. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1bAngG §27 Z1 E1c
Rechtssatz: Vertrauensunwürdigkeit eines Spielautomatenwärters, der trotz Spielverbotes durch Bezeichnen eines Automaten, an dem bereits durch längere Zeit hindurch keine Gewinne erzielt wurden, in den vom Zufall abhängigen Verlauf des Glücksspiels eingegriffen und sich und einen Dritten die dadurch erzielten Vermögensvorteile zugewendet hat. (§ 48 ASGG) Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1.Dezember 1972 bei der beklagten Partei als Außendienstmitarbeiter beschäftigt. Sein Arbeitsverhältnis endete am 30.Juni 1988 durch Entlassung. Mit der vorliegenden Klage begehrt er letztlich einen Betrag von S 290.262 brutto sA an Abfertigung, Kündigungsentschädigung, Urlaubentschädigung, anteiligen Sonderzahlungen und Provision für Juni 1988, da seine Entlassung zu Unrecht erfolgt sei. Die beklagte Partei beantragte, das Klagebegehren ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Kuderna als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Gamerith und Dr.Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr.Robert Göstl und Franz Murmann in der Arbeitsrechtssache des Klägers F***** F*****, Angestellter, ***** vertreten durch *****, Rechtsanwalt *****, wider die beklagte Partei W***** Gesellschaft mbH, ***** ... mehr lesen...