RS OGH 1989/12/20 9ObA339/89, 9ObA217/00b, 9ObA72/09t, 9ObA42/12k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.1989
beobachten
merken

Norm

AngG §7 Abs1
AngG §27 Z3 E3

Rechtssatz

Während das Wettbewerbsverbot im Sinne des § 7 Abs 1 zweiter Tatbestand AngG den Arbeitgeber vor unerwünschter Konkurrenz durch den Arbeitnehmer im eigenen Geschäftszweig schützen soll, zielt das Verbot des Betriebes eines selbständigen kaufmännischen Unternehmens vor allem darauf ab, dem Arbeitgeber die volle Arbeitskraft seines Angestellten und die uneingeschränkte Vertretung der Interessen des Betriebes zu sichern.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Konkurrenzverbot, gesetzlicher Entlassungsgrund, Zweck

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0027875

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten