Entscheidungsgründe: I. 1. Die beiden Beschwerdeführer begehren mit ihrer auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, sie seien durch die am 22. August 1990, um ca. 09.45 Uhr auf der Viehtaler Alm, KG Kleinreifling, Gemeinde Weyer-Land, erfolgte Verhaftung durch Gendarmeriebeamte, durch die dabei unternommene Anwendung von Körperkraft und die daran anschließende Anhaltung bis 13.18 Uhr (Erstbeschwerdeführer) bzw. bis 12.58 Uhr (Zweitbeschwerdeführerin) ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs3StGG Art8MRK Art3SperrgebietsV der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land über das Verbot des Betretens und des Aufenthaltes auf der Baustelle des ÖMV-Bohrprojektes Unterlaussa 1 und deren Zufahrt ."Viehtaler Alm".. Zl. Sich 01/17/1990VStG §35V-ÜG 1929 ArtII §4 Abs2
Leitsatz: Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme und
Anhalt... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs3StGG Art8PersFrSchG §4VStG §35 litaVStG §35 litc
Leitsatz: Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme der
Beschwerdeführer; kein Nachweis für die vertretbare Annahme des
Verharrens in der Fortsetzung einer strafbaren Handlung; keine
ernsthafte Weigerung der Bekanntgabe der Identität
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG-Nov 1988 BGBl 685 ArtIX Abs2B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8MRK Art5VStG §54b Abs2
Leitsatz: Verletzung des Beschwerdeführers im verfassungsgesetzlich
gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit durch die Vorführung
und Anhaltung zum Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe trotz... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Der Beschwerdeführer begehrt mit seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei durch die am 3. Juli 1990 um ca. 11.15 Uhr durch Organe des Gendarmeriepostens Waidhofen/Thaya auf dem Gelände seines Arbeitgebers erfolgte Festnahme und durch seine Vorführung zur Bezirkshauptmannschaft Waidhofen/Thaya im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt wo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird im wesentlichen vorgebracht, der Beschwerdeführer betreibe einen Obst- und Gemüsestand am Jakominiplatz in Graz. Unmittelbar vor diesem habe er am 21. Juni 1990 sein Kraftfahrzeug in einer Kurzpark- und Ladezone abgestellt. Gleich darauf habe auch eine Angestellte des Beschwerdeführers ihren PKW kurzzeitig, und zwar in zweiter Spur, angehalten, um Waren in den Obst- und Gemüsestand des Beschwerdeführers zu... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde der sieben Beschwerdeführer - alle ungarische Staatsangehörige - richtet sich gegen ihre "am 6.2.1990 und 8.2.1990 auf der Baustelle der ARGE A, 2064 Pernhofen, NÖ, in Ausübung behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt erfolgte Festnahme". In der Beschwerde wird dazu folgendes ausgeführt: "An den Vormittagen des 6.2.1990 und 8.2.1990 wurden die Bf, welche gerade an der genannten Baustelle in 2064 Pernhofen, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, der Beschwerdeführer sei am 26. Dezember 1989 gegen 24.00 Uhr von Beamten der Gendarmerieposten Berndorf und Hirtenberg wegen Verdachtes der "Alkoholisierung am Steuer" festgenommen, an den Händen gefesselt und am 27. Dezember 1989 kurz nach 0.00 Uhr in einem abgeschlossenen Raum des Gendarmeriepostens Berndorf in gefesseltem Zustand mindestens 10 Minuten festgehalten, mit Füßen getreten, mit ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8
Leitsatz: Keine Festnahme durch die Verbringung ausländischer Arbeitnehmer -
zwecks Überprüfung der Arbeitserlaubnis - auf die
Bezirkshauptmannschaft ohne Androhung fremdenpolizeilicher
Zwangsmaßnahmen; kein Befehl mit unverzüglichem Befolgungsanspruch
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8
Leitsatz: Keine hinreichenden Anhaltspunkte für den Zwangscharakter einer
Aufforderung eines Gendarmeriebeamten zum Mitkommen zwecks
Ausfolgung des Führerscheins; keine Verhaftung
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wurde weder formell festgenommen noch war der W... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: StGG Art8MRK Art3VStG §35 litbStPO §177 Abs2
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme
und Anhaltung aufgrund der begründeten Annahme der Begehung einer
gerichtlich strafbaren Handlung bzw. einer Verwaltungsübertretung;
kein Nachweis einer Verletzung im Recht auf Unterlassung
unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: StGG Art8MRK Art5VStG §35 litaVStG §35 litcEGVG ArtIX Abs1 Z2
Leitsatz: Verletzung des Beschwerdeführers im Recht auf persönliche Freiheit
durch Festnahme und Anhaltung wegen ungestümen Benehmens; kein
Verharren in der strafbaren Handlung; keine Wiederholungsgefahr;
keine Notwendigkeit einer Identitätsfeststellung
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. M S begehrt in seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde gemäß Art144 Abs1 B-VG der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch, daß ihn Organe der Bundespolizeidirektion Wien am 27. Mai 1990, 21 Uhr, festnahmen und bis 15 Uhr des darauffolgenden Tages in Haft hielten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf persö... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: StGG Art8PersFrSchG §4StPO §175 Abs1 Z4StPO §177 Abs1 Z2
Leitsatz: Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme und
Anhaltung des Beschwerdeführers wegen Wiederholungsgefahr; Einholung
eines richterlichen Haftbefehls durch Herstellung einer
fernmündlichen Verbindung mit dem Untersuchungsrichter möglich
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Der Beschwerdeführer beantragt in seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei "durch seine Festnahme um 10.00 Uhr des 28.8.1990 durch Organe der BH Wels/Land in Bäckergasse 7, 4651 Stadl-Paura und seine nachfolgende Anhaltung bis ca. 11.00 Uhr des gleichen Tages bei der BH Wels/Land im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit (Artikel 8 St... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: StGG Art8AVG §19 Abs3
Leitsatz: Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch zwangsweise
Vorführung ohne Ladungsbescheid
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer ist seiner Verpflichtung, vor der Behörde zu erscheinen, unbestrittenermaßen nachgekommen und hat damit die ihn auf Grund des Ladungsbescheides vom 12. Juli 1990 tref... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer begehrt mit seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde, der Verfassungsgerichtshof wolle feststellen, daß er durch Amtshandlungen von Sicherheitswachebeamten der Bundespolizeidirektion Wien am 22. März 1989, und zwar durch seine Festnahme und Anhaltung von 19.30 Uhr bis 21.15 Uhr, durch die Anwendung von Körperkraft und durch Waffengebrauch sowie durch seine Beschimpfung und Verspottung in näher bezeichneten verfassungsgesetzlich ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin begehrt mit ihrer auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof die kostenpflichtige Feststellung, daß sie "durch die am 25.5.1988 durch ein Organ der Bundespolizeidirektion Wien erfolgte Festnahme und darauf folgende Anhaltung von ca. 13.40 bis 14.20 Uhr in dem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht der Freiheit der Person verletzt" worden sei. In der Beschwerde wird der Sache nach ausgeführt, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. E T beantragt mit ihrer auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof die kostenpflichtige Feststellung, sie sei durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien "am 15.11.1988 von 9.30 Uhr bis 10.15 Uhr durch rechtswidrig und schuldhaft erfolgte Festnahme und Anhaltung in ihren Rechten gemäß Art5 MRK und Art8 StGG verletzt" worden. In der Beschwerde wird der Sache nach im wesentlichen vorgebracht, die Beschwerdeführerin sei mit ih... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: StGG Art8MRK Art3VStG §35 litcEGVG ArtIX Abs1 Z2
Leitsatz: "Erniedrigende Behandlung" durch nicht maßhaltende Körperkraft;
keine Anfechtbarkeit von Beschimpfungen; keine Verletzung im Recht
auf persönliche Freiheit durch Festnahme aufgrund der vertretbaren
Annahme des Vorliegens der Verwaltungsübertretung des ungestümen
Benehmens ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: StGG Art8VStG §35EGVG ArtIX Abs1 Z1EGVG ArtIX Abs1 Z2EGVG ArtVIII zweiter Tatbestand
Leitsatz: Verletzung der Beschwerdeführerin im Recht auf persönliche Freiheit
durch eine Festnahme und Anhaltung ohne Rechtsgrundlage; keine
gerechtfertigte Annahme des Vorliegens der Verwaltungsdelikte der
Lärmerregung, der Ordnungsstörung und des ungestümen Benehmens ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteStGG Art8Wr Tierschutz- und TierhalteG §13 Abs1Wr Tierschutz- und TierhalteG §20 Abs1 Z2Wr Tierschutz- und TierhalteG §28 Abs2 Z3VStG §35 lita
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme
und Anhaltung wegen Verwaltungsübertretung nach dem Wr Tier... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Der türkische Staatsangehörige D A- vertreten durch Rechtsanwalt Dr. U S - rügt in einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 (Abs1) B-VG (protokolliert zum AZ B508/90), Organe der Bundespolizeidirektion Salzburg hätten ihn am 11. April 1990 durch gesetzwidrig ausgeübte unmittelbare verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt, nämlich durch seine Festnahme und nachfolgende Anhaltung in Schubhaft, in verfassungsgesetzlich gewährle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mag. W M begehrte in seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde - beim Verfassungsgerichtshof eingebracht am 19. Juli 1990 - der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 7. Juni 1990, 17 Uhr 30, in Wien dadurch, daß ihn Sicherheitswacheorgane festnahmen und (bis 18 Uhr 30 desselben Tages) in Gewahrsam hielten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, im verfassungsgesetzlich gewährle... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß-und Melderecht
Norm: StGG Art8PersFrSchG §4FremdenpolizeiG §5 Abs1ZustellG §9 Abs1
Leitsatz: Kein wirksamer Rechtsmittelverzicht bei ungerechtfertigtem Druck;
keine wirksame Zustellung an den Beschwerdeführer bei
rechtsfreundlicher Vertretung; Verletzung im Recht auf persönliche
Freiheit durch die Festnahme und Anhaltung ohne vorangegangenen
förmlichen Schubhaftbescheid mange... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: StGG Art8VStG §35 litaVStG §36 Abs1KFG 1967 §102 Abs5 lita und litbKFG 1967 §134
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme
und Anhaltung; vertretbare Annahme von Verwaltungsübertretungen wegen
Nichtaushändigung des Führerscheins und des Zulassungsscheins durch
den Lenker eines Kraftfahrzeuges Rech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Die Beschwerdeführerin begehrt in ihrer an den Verfassungsgerichtshof gerichteten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, sie sei am 25. Juni 1990 in ihrer Wohnung in 1020 Wien dadurch, daß sie durch Kriminalbeamte der Bundespolizeidirektion Wien festgenommen und bis ca. 23.15 Uhr angehalten wurde, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit nach Art8 StGG verletzt worden. 1.1.2. Die ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: StGG Art8StPO §177 Abs1 Z2
Leitsatz: Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf
persönliche Freiheit durch Festnehmung der Beschwerdeführerin ohne
richterlichen Befehl; Möglichkeit der Einholung eines fernmündlichen
Haftbefehls im vorliegenden Fall
Rechtssatz: Untunlich - wegen Gefahr im Verzug - ist di... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8StGG Art9MRK Art3StPO §141 Abs1StPO §141 Abs2StPO §175 Abs1 Z3
Leitsatz: Verletzung des Beschwerdeführers im Recht auf persönliche Freiheit
durch Festnahme und Anhaltung; keine Verdunkelungsgefahr; Verletzung
des H... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art8
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Verhinderung
der Einreise nach Österreich aufgrund eines Verbots des Verlassens
des Transitraumes; keine Zuständigkeit des VfGH zur
Überprüfung der richtigen Anwendung des AsylG ... mehr lesen...