Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art133 Z1B-VG Art149 Abs1StGG Art8StGG Art12 / VersammlungsrechtMRK Art3VersammlungsG §14VersammlungsG §19VStG §35
Leitsatz: keine Verletzung im Recht auf Versammlungsfreiheit durch
gesetzmäßige gewaltsame Auflösung der Versammlung in der
Stopfenreuther Au (mit Hinweis auf VfSlg. 10955/1986);
Zuständigkeit der Sicherheitsdirektion für NÖ nach §17 Ve... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: StGG Art8PersFrSchG §4AVG §19 Abs3
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; zwangsweise
Vorführung - Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt; in
sich widersprüchlicher Ladungsbescheid; sobald aus der Ladung der
Termin nicht eindeutig und widerspruchsfrei hervorgeht, kann die
Nichtbefolgung der Ladung nicht Grundlage einer zwangsweise... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. M T begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, sie sei am 16. März 1985 nachmittags in Wien durch Ausübung unmittelbarer verwaltungs(=bundespolizei-)behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, namentlich auf Unterlassung erniedrigender Behandlung (Art3 MRK) und auf persönliche Freiheit (Art8 StGG iVm Art5 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Die Zivildienstkommission beim Bundesministerium für Inneres (ZDK), Senat 2, wies mit Bescheid vom 7. Feber 1986, Z141.132/1-ZDK/2/86, einen von G H - unter Bezugnahme auf §2 Abs1 Zivildienstgesetz, BGBl. 187/1974 (ZDG) - gestellten Antrag auf Befreiung von der Wehrpflicht - nach mündlicher Verhandlung - gemäß §2 Abs1 iVm §6 Abs1 ZDG als unbegründet ab. 1.1.2. Der dagegen von G H erhobenen Berufung wurde mit Bescheid der Zivildiens... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Die oö. Landesregierung verhängte über den Bf. mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 27. September 1983 wegen Übertretung des oö. Veranstaltungsgesetzes eine (primäre) Arreststrafe von 14 Tagen, weil er als verantwortlicher Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH in der Zeit vom 9. Dezember 1982 bis 9. Jänner 1983 in Linz eine sogenannte "Peep-Show" erwerbsmäßig durchgeführt habe, ohne im Besitz einer Bewilligung der Behörde zu sein. ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb / Zurechnung (Behörde)StGG Art8MRK Art7 Abs1VStG §12 Abs1VStG §31 Abs2 und Abs3VStG §31 Abs3 zweiter SatzVStG §29a letzter Satz
Leitsatz: Beschwerde gegen Festnahmen undAnhaltung, die der BPD Wien und der BPD Linz zuzurechnen sind;Zulässigkeit der Beschwerde, die nur eine, nicht jedoch ... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst44/01 Zivildienst
Norm: StGG Art8ZivildienstG §2 Abs1 / Allg
Leitsatz: mangelnde Glaubhaftmachung der Gewissensgründe; keine
Verletzung im durch §2 Abs1 verfassungsgesetzlich
gewährleisteten Recht auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks
Zivildienstleistung; keine Verletzung im Gleichheitsrecht; keine
Verletzung im Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit nach
Art14 StGG
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 19 Völkerrechtliche Verträge19/05 Menschenrechte
Norm: StGG Art8MRK Art3MRK Art5VfGG §19 Abs3 Z2 litaStPO §175 Abs1 Z1StPO §177 Abs1
Leitsatz: Verstoß gegen Art3 MRK durch Schlag auf den
Kopf: mit einem
Funkgerät
keine vertretbare Annahme des Verdachtes
eines Vergehens nach §296 StGB; Verletzung im Recht auf
persönliche Freiheit durch Festnahme und Anhaltung unter
Heranziehung des Haftgrundes nach §175 Abs1 Z1 iVm. §177
Abs1 StPO... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. 1. In den im wesentlichen übereinstimmenden, zu B638/83 und B639/83 protokollierten, an den VfGH gerichteten Beschwerden wird vorgebracht: Beide Bf. seien derzeit beschäftigungslos, der Bf. H F beziehe Arbeitslosengeld, der Bf. E T Notstandshilfe nach den Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Da beide Bf. über eigene Wohnmöglichkeiten nicht verfügten, sei ihnen vom Verein "Treffpunkt" in dessen Räumlichkeiten Unterkunft gewährt worden. Mit U... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art140 Abs7 zweiter SatzB-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallMRK Art5StGG Art8PersFrSchGSbg LandespolizeistrafGVStG §35, §35 litb Beachte Anlaßfall zu VfSlg. 11195/1986
Rechtssatz: StGG Art8, MRK Art5; G zum Schutze der persönlichen Freiheit; Festnahme gemäß §35 litb VStG 1950 und nachfolgende Anhaltung im Anlaßfall auf §3a Sbg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Aufgrund des in der hier maßgebenden Hinsicht übereinstimmenden Vorbringens beider Parteien, das durch den Inhalt des vorgelegten Verwaltungsaktes der Bundespolizeidirektion (Bundespolizeidirektion) Sbg., Z Fr-31.904/86, bestätigt wird, steht fest: a) Aufgrund vertraulicher Mitteilungen, daß sich eine Jugoslawin unerlaubt in Sbg. aufhalte und hier ohne Beschäftigungsbewilligung bei bestimmten Personen als Haushaltshilfe tätig sei, führten Kriminalbeamt... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8AVG §64FremdenpolizeiG §5 Abs1FremdenpolizeiG §13MRK Art5 PaßG §40 Abs2StGG Art8 VfGG §88VStG §24VStG §35 litb, §35 litc
Rechtssatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; StGG Art8; MRK Art5; auf §35 litb und c VStG 1950 gestützte Festnahme; zunächst folgende Anhaltun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, die beiden seit langem befreundeten Bf. hätten sich am 11. November 1985 kurz nach Mitternacht in Wien, ... nach einem Heurigenbesuch auf dem Weg in ein anderes Lokal befunden. Der Bf. Ing. W G habe versucht, die Bf. K I, welche lieber nach Hause gehen wollte, doch noch zu einem weiteren Lokalbesuch zu bewegen. Bei diesem Gespräch sei es keinesfalls zu einer lauten Diskussion oder gar zu e... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs3MRK Art3MRK Art5 Abs2PersFrSchG §4StGG Art8EGVG ArtIX Abs1 Z1StPO §175 Abs1 Z1StPO §177 Abs1 Z1StPO §177 Abs2VStG §35VStG §36 Abs1
Rechtssatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; vertretbare Annahme der Begehung einer schweren Körperverletzung; enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der Tat und dem behördlichen Ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt die Einschreiterin im wesentlichen folgendes vor: Während sie im landesgerichtlichen Gefangenenhaus Klagenfurt in Untersuchungshaft angehalten worden sei, habe sie vom Strafamt der Bundespolizeidirektion Klagenfurt eine mit 25. März 1983 datierte Aufforderung zum Antritt einer von der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land verhängten Ersatzfreiheitsstrafe erhalten. Gegen die Aufforderung zum Strafantritt ha... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- u Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4VStG §53
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; auch zur Durchführung der Enthaftung erforderlicher (angemessener) Zeitraum der (weiteren) Anhaltung ist im gerichtlichen Auftrag begründet und nicht der Verwaltungsbehörde (dem landesgerichtlichen Gefangenenhaus) zuzurechnen;... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. E I Z behauptet in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde, am 26. Oktober 1985 in Wien von Organen der Bundespolizeidirektion Wien festgenommen und angehalten worden zu sein, obgleich hiefür keine gesetzliche Grundlage bestanden habe; sie sei zu Unrecht verdächtigt worden, ordnungsstörend an einer Demonstration teilgenommen zu haben. Die Bf. macht geltend, durch diese Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. O C begehrt in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, am 26. Oktober 1985 in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien ihn festnahmen und anhielten und ihm ferner das Verteilen von Flugzetteln untersagten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf persönliche Freihe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. E F begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung am 29. März 1985 in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien ihn a) festnahmen und anhielten sowie b) an die Wand drückten und würgten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, nämlich (zu a)) auf pers... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: MRK Art5StGG Art8VStG §35 litc
Rechtssatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; StGG Art8; MRK Art5; zwar nicht individuell ausgesprochene, sondern an eine Gruppe und damit erkennbar auch an die Bf. gerichtete Abmahnung iS des §35 litc VStG 1950; jedoch kein Nachweis für das Begehen einer strafbaren Handlung und deren Fortsetzung ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: MRK Art3MRK Art5StGG Art8EGVG ArtIX Abs1 Z2PersFrSchG §4VStG §35 litaVStG §36 Abs1
Rechtssatz: StGG Art8; MRK Art5; Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; ungestümes Benehmen iS des ArtIX Abs1 Z2 EGVG 1950 - sowohl in der Sprache als auch in der Gestik der gebotenen Ruhe entbehrendes, mit ungewöhnlicher Heftigkeit verbundenes Verhal... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art10 Abs1StGG Art8StGG Art13. 1. SatzEGVG ArtIX Abs1 Z1VStG §35 litcVStG §36 Abs1
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; StGG Art13; Befehle, Transparente zu entfernen und das Verteilen von Flugschriften einzustellen - Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt; Bf. mußte im Weigeru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. W B, N, P-Straße ..., wurde mit Ladungsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land vom 22. April 1986, Z SanRB-165-1986, in dem ihm zur Last gelegt wurde, eine Verwaltungsübertretung nach der Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 9. Mai 1974, BGBl. 314, begangen zu haben, aufgefordert, zur Vernehmung persönlich in das Amt zu kommen. Die Aufforderung erging mittels eines Formulars, auf dem folgender Satz deutlich angekreuzt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde des L K, Taxiunternehmer in Innsbruck wird vorgebracht, ein ihm gehöriges Taxifahrzeug sei am 30. November 1985 um etwa 23.50 Uhr in einen Verkehrsunfall in Innsbruck auf der Kreuzung der M-Straße mit der S-Gasse und der M-Straße verwickelt worden, wobei am Fahrzeug des Bf. großer Sachschaden entstanden sei. Der Bf. habe, zur Unfallstelle gerufen, von der schon anwesenden Funkstreife sofort die Beiziehung... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8AVG §19 Abs3PersFrSchG
Rechtssatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; zwangsweise Vorführung des Bf. zur Vernehmung vor die Bezirkshauptmannschaft - in §19 Abs3 AVG 1950 gedeckt; keine Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art3StGG Art8EGVG ArtIX Abs1 Z1VStG §35 litc
Rechtssatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; StGG Art8; MRK; Festnahme und Anwendung der "Armwinkelsperre" hiebei - Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; vertretbare Annahme einer Ordnung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. T B begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er am 14. April 1985 in Wien durch (der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende) Amtshandlungen von Sicherheitswachebeamten, nämlich a) seine polizeiliche Festnahme und Anhaltung in Haft sowie b) je einen Fußtritt und Faustschlag im Zug der Festnehmung und Eskortierung, demnach insgesamt durch Akte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Der Bf. ist türkischer Staatsangehöriger. Er wurde am 2. Dezember 1985 vom Landesgericht Sbg. in Untersuchungshaft genommen. Am 4. Feber 1986 fand vor diesem Gericht die Hauptverhandlung statt. Der Bf. wurde zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von drei Monaten verurteilt, wobei diese Strafe bedingt nachgesehen wurde. Das Urteil erwuchs in Rechtskraft. Das Gericht verfügte um 12.25 Uhr die Entlassung des Bf. aus der Untersuchungshaft. Daraufhin w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. K B - eine österreichische Staatsbürgerin - begehrte in ihrer an den VfGH gerichteten Beschwerde gemäß Art144 (Abs1) B-VG der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, sie sei am 12. Juni 1985 in Innsbruck durch Amtshandlungen mehrerer Organe der dortigen Bundespolizeidirektion, nämlich durch a) ihre Festnahme und Anhaltung in Haft sowie b) den ihr erteilten Befehl zur Duldung einer körperlichen Untersuchung mit Blutabnahme, demnach durch Akte unmitte... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8AVG §19FremdenpolizeiG §2 Abs2FremdenpolizeiG §5VfGG §19 Abs3 Z2 litd
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; (weitere) Anhaltung eines Untersuchungshäftlings, dessen Enthaftung vom Richter angeordnet wurde, bis zur Abwicklung der Entlassungsformalitäten; Anhaltung ist dem Richter z... mehr lesen...