Norm: GewO 1859 §82 litf
Rechtssatz: Keine erhebliche Dienstversäumnis, wenn der Dienstgeber, der das spätere Erscheinen der Dienstnehmerin zum Dienst durch zweieinhalb Monate geduldet hat, seine Einwilligung widerruft und die Dienstnehmerin an den zwei folgenden Tagen den Dienst verspätet antritt. Entscheidungstexte 4 Ob 82/62 Entscheidungstext OGH 24.07.1962 4 Ob 82/62 Verö... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z4 E4dGewO 1859 §82 litf
Rechtssatz: Der Entlassungstatbestand des § 82 lit f GewO ist im Sinne des § 27 Z 4 AngG auszulegen. Demnach hat ein Arbeiter die Arbeit unbefugt verlassen, wenn er ohne rechtmäßigen Hinderungsgrund während einer den Umständen nach erheblichen Zeit die Dienstleistung unterlässt. Entscheidungstexte 4 Ob 14/62 Entscheidungstext OGH 15.06.1962 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z5 E5bGewO 1859 §82 lith
Rechtssatz: Entlassung wegen Krankheit ist nicht mehr zulässig, wenn der Arbeitnehmer bereits wieder zur Arbeit erschienen ist und faktisch gearbeitet hat. Entscheidungstexte 4 Ob 97/61 Entscheidungstext OGH 29.08.1961 4 Ob 97/61 Veröff: EvBl 1961/475 S 600 = Arb 7411 4 Ob 11/68 Entsche... mehr lesen...
Norm: AngG §27 BGewO 1859 §82
Rechtssatz: Eine Entlassung wird in dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie dem Vertragspartner zukommt. Entscheidungstexte 4 Ob 97/61 Entscheidungstext OGH 29.08.1961 4 Ob 97/61 Veröff: EvBl 1961/475 S 600 = Arb 7411 9 ObA 138/05t Entscheidungstext OGH 30.09.2005 9 ObA 138/05t Auch; Beisatz: Sch... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAbGewO 1859 §82 litf
Rechtssatz: Streuen von Pfeffer auf heiße Herdplatte als Entlassungsgrund eines Kochgehilfen. Entscheidungstexte 4 Ob 147/60 Entscheidungstext OGH 25.10.1960 4 Ob 147/60 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0026153 Dokumentnummer JJR_19601025_O... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z6 E6bGewO 1859 §82 litf
Rechtssatz: "Verletzung der Sittlichkeit" erfordert unzüchtige, also die Sittlichkeit in sexueller Beziehung verletzende Handlungen, wozu bloße Verletzung des gebotenen Anstandes bei Verrichtung der Notdurft nicht genügt. Entscheidungstexte 4 Ob 86/60 Entscheidungstext OGH 21.06.1960 4 Ob 86/60 Veröff: JBl 1961,95 = Arb 7255 ... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82 litf
Rechtssatz: Im Unterlassen der Verständigung von der weiteren Dienstunfähigkeit kann, selbst wenn der Dienstnehmer sie zugesagt hatte, sie leicht hätte erfolgen können und keine Ersatzkräfte beschafft werden konnten, kein Entlassungsgrund gemäß § 82 lit f GewO erblickt werden. Eine vor der
Begründung: des Dienstverhältnisses liegende Verurteilung wegen eines Sittlichkeitsdeliktes kann nicht als Entlassungsgrund geltend g... mehr lesen...
Der Kläger begehrte die Zahlung von Gehaltsbeträgen für die Zeit vom 1. Februar 1956 bis 17. September 1957 sowie von Kündigungsentschädigung wegen ungerechtfertigter Entlassung an diesem Tag. Der Beklagte bestritt das Klagebegehren und machte Gegenforderungen in einem den Klagebetrag übersteigenden Betrag geltend. Das Erstgericht erklärte die Klageforderung mit einem Betrag von 22.580 S, die Gegenforderungen mit dem Betrag von 18.851 S 25 g als zu Recht bestehend und sprach dem Klä... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAbAngG §27 Z4 E4eGewO §82 litf
Rechtssatz: Wenn die Arbeiter noch vor der geplanten endgültigen Einführung einer Stempeluhr zur Messung der einzelnen Arbeitsvorgänge im Betrieb erklären, die Einführung nicht anzuerkennen, liegt der Entlassungsgrund der beharrlichen Vernachlässigung der Pflichten vor (§ 82 lit f GewO). Entscheidungstexte 4 Ob 15/59 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z4 E4dGewO §82 litf
Rechtssatz: Das Fernbleiben vom Dienst ist gerechtfertigt, wenn der Dienstnehmer tatsächlich krank und arbeitsunfähig ist, wenn auch die Krankmeldung verspätet vorgenommen wird. Eine verspätete Krankmeldung kann allerdings dann zum Anlass einer Entlassung genommen werden, wenn der Dienstnehmer wusste, dass dem Dienstgeber dadurch ein wesentlicher Schaden erwachsen werde und ihm die rechtzeitige Meldung leicht ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAbAngG §27 Z6 E6cGewO 1859 §82 litg
Rechtssatz: Der Vorwurf gegen einen Meister, er sei ein schlechter Meister, kann unter Umständen einen Entlassungsgrund darstellen. Entscheidungstexte 4 Ob 100/57 Entscheidungstext OGH 22.10.1957 4 Ob 100/57 Veröff: Arb 6723 = SozM IA/d,262 Schlagworte SW: Angestellte, erhebliche ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIIAAngG §27 C1GewO 1859 §82
Rechtssatz: Der Dienstgeber darf ein Verhalten des Dienstnehmers, das an sich einen Entlassungsgrund darstellt, nicht monatelang stillschweigend beobachten und dann mit der Entlassung überfallsartig hervortreten. Entscheidungstexte 4 Ob 19/57 Entscheidungstext OGH 26.03.1957 4 Ob 19/57 Veröff: Arb 6619 = SozM IA/d,227 = EvBl 1957/... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIIAAngG §27 C1GewO 1859 §82
Rechtssatz: Wenn auch dem Dienstgeber eine angemessene Überlegungsfrist bei Ausspruch einer Entlassung zuzubilligen ist, so darf diese keineswegs mehrere Tage dauern. Entscheidungstexte 4 Ob 142/56 Entscheidungstext OGH 18.12.1956 4 Ob 142/56 Veröff: SozM IA/d,221 4 Ob 70/59 Entsche... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 BABGB §1162GewO §82 litf
Rechtssatz: Weigerung eines Kompressorwärters, Ziegel zu putzen. Entscheidungstexte 4 Ob 67/55 Entscheidungstext OGH 14.06.1955 4 Ob 67/55 Veröff: Arb 6248 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0025995 Dokumentnummer JJR_19550614_OGH0002_... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAbAngG §27 Z6 E6cGewO 1859 §82 litg
Rechtssatz: Nervosität und Unbeherrschtheit eines Dienstnehmers sind keine
Gründe: , die den von ihm gesetzten Entlassungsgrund der groben Beleidigung entschuldbar machen können. Entscheidungstexte 4 Ob 46/55 Entscheidungstext OGH 24.05.1955 4 Ob 46/55 Veröff: Arb 6239 4 Ob 27/73... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82
Rechtssatz: Taxative Aufzählung der Entlassungsgründe. Entscheidungstexte 4 Ob 46/55 Entscheidungstext OGH 24.05.1955 4 Ob 46/55 Veröff: Arb 6239 4 Ob 88/76 Entscheidungstext OGH 21.09.1976 4 Ob 88/76 Veröff: IndS 1977 H4,1049 = Arb 9517 4 Ob 48/83 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIhABGB §1162 IAbAngG §27 Z4 E4GewO §82KoalitionsG §1 ff
Rechtssatz: Der von einer Gewerkschaft ohne fristgemäße Kündigung der Arbeitsverhältnisse durchgeführte Streik um die Arbeitsbedingungen berechtigt die bestreikten Arbeitgeber, als kollektive Abwehrkampfmaßnahme die Arbeitsverhältnisse der streikenden Arbeitnehmer fristlos zu lösen. Macht der bestreikte Arbeitgeber von seinem in Ziffer 1 bezeichneten Recht Gebrauch, so st... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 VIIIABGB §1162 IVAngG §26 IAngG §27 A6GewO 1859 §82GewO 1859 §82a
Rechtssatz: Hat auch nur eines der Gruppenarbeitsmitglieder einen Entlassungsgrund gesetzt, so kann die ganze Gruppe entlassen werden, woferne sie nicht einen vollwertigen Ersatz beizustellen in der Lage ist. Entscheidungstexte 4 Ob 120/54 Entscheidungstext OGH 11.01.1955 4 Ob 120/54 Veröff: A... mehr lesen...
Der beklagte Cafetier hat mit dem schriftlichen Dienstvertrag vom 1. Mai 1951 Josef N. als Kapellenleiter mit drei Musikern für die Zeit vom 1. Juni 1951 bis 15. Dezember 1951 in dem von ihm betriebenen Cafe L. angestellt. Darin verpflichtete er sich dem N. gegenüber zur Bezahlung einer Nettomonatsgage von 6500 S sowie zur Leistung freier Verpflegung und freier Unterkunft für ihn und die übrigen Mitglieder der Kapelle. Sämtliche Musiker einschließlich des Kapellenleiters wurden vom Be... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82 litf
Rechtssatz: Unter "unbefugtem Verlassen" der Arbeit ist jede mit der Verpflichtung des Arbeiters, die ortsübliche Arbeitszeit einzuhalten (§ 76 GewO) unvereinbare absichtliche Unterbrechung oder ein länger dauerndes Aufgeben der Arbeit anzusehen. Die Dienstversäumnis muss erheblich sein und des rechtmäßigen Grundes entbehren. Als rechtmäßig ist jenes Hindernis zu betrachten, das in Erfüllung höherer Pflichten seinen Gru... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAbAngG §27 DGewO 1859 §82 litg
Rechtssatz: Vorwurf gegen den Betriebsrat, er sei "abgeschmiert" (bestochen) als Entlassungsgrund. Entscheidungstexte 4 Ob 10/54 Entscheidungstext OGH 25.05.1954 4 Ob 10/54 Veröff: Arb 6002 Schlagworte SW: Angestellte, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende,
Beendigung, Dienstve... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAcAngG §27 Z5 E5bGewO 1859 §82 lith
Rechtssatz: Ein Arbeiter oder Angestellte, der sich nach seiner Genesung wieder zum Dienstantritt gemeldet hat, kann wegen der vorausgegangenen Erkrankung nicht entlassen werden. Entscheidungstexte 4 Ob 27/54 Entscheidungstext OGH 02.03.1954 4 Ob 27/54 Veröff: JBl 1954,466 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAaGewO 1859 §82 lith
Rechtssatz: Dauerzustände - zB länger andauernde Arbeitsunfähigkeit - können nur insolange als Entlassungsgrund geltend gemacht werden, als sie andauern. Entscheidungstexte 4 Ob 216/53 Entscheidungstext OGH 01.12.1953 4 Ob 216/53 Veröff: SozM IIB,181 = Arb 5877 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAbAngG §27 Z4 E4cGewO 1859 §82KoalitionsG §1 ffoö LAO §33 litg
Rechtssatz: Zur Frage, ob ein Dienstnehmer, der selbst nicht streikt, aber einen anderen Dienstnehmer zum Anschluß an einen Streik auffordert, einen Entlassungsgrund setzt (die Frage, ob der Streik als Arbeitsvertragsbruch anzusehen ist und zwar zur Entlassung führt, bleibt dahingestellt). Entscheidungstexte 4 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAaAngG §27 Z6 E6cGewO 1859 §82 litg
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Äußerung als erhebliche Ehrverletzung und damit als Entlassungsgrund zu qualifizieren ist, kommt es darauf an, ob die Äußerung objektiv geeignet ist, ehrverletzend zu wirken und in concreto auch diese Wirkung gehabt hat. Entscheidungstexte 4 Ob 120/53 Entscheidungstext OGH 09.07.1953... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82 litf
Rechtssatz: Zur Frage der Entlassung wegen unbefugten Fernbleibens von der Arbeit (Überschreitung des Urlaubs wegen Erkrankung während desselben). Entscheidungstexte 4 Ob 43/50 Entscheidungstext OGH 06.07.1950 4 Ob 43/50 9 ObA 160/90 Entscheidungstext OGH 27.06.1990 9 ObA 160/90 Vgl auch ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IVAngG §27 A3GewO 1859 §82
Rechtssatz: Die Entlassungsgründe müssen nicht schon in dem Entlassungsschreiben (Entlassungserklärung) namentlich angeführt sein. Der Dienstgeber kann in der Folge noch weitere Entlassungsgründe heranziehen, selbst wenn er sie erst nach der Entlassung erfahren hat. Entscheidungstexte 4 Ob 43/50 Entscheidungstext OGH 06.07.1950 4 Ob 43/50 ... mehr lesen...