Entscheidungsgründe: Der Kläger war 13 Jahre lang als Arbeiter im Werk der Beklagten in Hohenau mit einem Jahreseinkommen von netto S 220.000,-- beschäftigt. Der Kläger begehrt S 123.424 brutto samt Anhang an Kündigungsentschädigung, Abfertigung und anteiligen Sonderzahlungen und brachte vor, er sei auf Grund von unwahren Beschuldigungen seiner Arbeitskollegin Angela G***, er habe sie am 15.Jänner 1986 zu vergewaltigen versucht, entlassen worden. Tatsächlich habe sich der Vorfall ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung ist zutreffend (vgl. Kuderna, Entlassungsrecht 88); es reicht daher aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen. Im übrigen geht die Rechtsrüge nicht von dem von den Vorinstanzen festgestellten Sachverhalt aus, wonach der Kläger im Zusammenspiel mit den Brüdern Z*** einen Antrag ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils, soweit sie sich auf die Wirksamkeit der Individualvereinbarung gründet, zutreffend ist, genügt es, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG), ohne daß es erforderlich wäre, auf die weitere
Begründung: einzugehen. Ergänzend sei aber noch bemerkt, daß für den Inhalt der Arbeitspflicht primär ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war beim Beklagten, der eine Mercedes-Vertragswerkstätte betreibt, seit 16.Oktober 1969 als Angestellter beschäftigt. Am 2.Dezember 1983 wurde er entlassen. Mit der Behauptung, seine Entlassung sei ungerechtfertigt erfolgt, begehrt der Kläger den der Höhe nach unbestrittenen Betrag von insgesamt S 106.381,54 an Abfertigung, Kündigungsentschädigung und anteiligen Sonderzahlungen. Der Beklagte beantragte, die Klage abzuweisen. Der Kläger sei im Dienst... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z4 E4bGewO 1859 §82 litfUrlG §4 Abs1
Rechtssatz: Ersuchte der Arbeitnehmer den Arbeitgeber vergeblich um die sofortige Gewährung eines Urlaubs, damit er seine im Ausland wohnhafte Mutter, der eine lebensgefährliche Kopfoperation bevorstand, besuchen könne und tritt er daraufhin den Urlaub eigenmächtig an, so liegt ein rechtmäßiger Hinderungsgrund für das Verlassen der Arbeit vor. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z2 E2GewO 1859 §82 litf
Rechtssatz: Bei einer für den Fall eines eigenmächtigen Urlaubsantritts bedingt ausgesprochenen Entlassung, endet das Dienstverhältnis mit diesem Urlaubsantritt; unabhängig davon, daß der Arbeitgeber den Arbeitnehmer später bei der Gebietskrankenkasse abmeldete und seine restlichen Lohnansprüche abrechnete. Entscheidungstexte 9 ObA 17/87 Entsche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war seit 25. Februar 1980 im Unternehmen der Klägerin als Kraftfahrer beschäftigt. Er hatte vor allem Holztransporte nach Südtirol durchzuführen. Am 9. Oktober 1981 wurde er entlassen. Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 9. März 1984, 22 Hv 35/83, wurde er des Vergehens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Das Strafgericht legte ihm zur Last, daß er in der Zeit vom 27. Februar 1981 bis 9. Oktober 1981 mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Mit seiner Mängelrüge bekämpft der Kläger lediglich in unzulässiger Weise die Beweiswürdigung der Vorinstanzen (§ 510 Abs. 3 ZPO). Im übrigen wird, was die nicht zuerkannten Ansprüche auf Grund der gerechtfertigten Entlassung betrifft, auf die zutreffende
Begründung: der angefochtenen Entscheidung verwiesen (§ 48 ASGG). Hinsichtlich der weiters geltend gemachten entlassungsunabhängigen Ansprüche wegen unterkollektivv... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82 litc
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 82 lit c GewO 1859 setzt, wiederholte Trunkenheit voraus, die bereits einen Hang zum Alkoholismus erkennen läßt, es handelt sich hiebei um einen Dauerzustand, der so beschaffen ist, daß durch den regelmäßigen Alkoholkonsum des Dienstnehmers dem Dienstgeber die Weiterbeschäftigung nicht zugemutet werden kann. Entscheidungstexte 14 ObA ... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82 litfKollV für Bauindustrie und Baugewerbe §11 Z4
Rechtssatz: Unter Pflichtvernachlässigung im Sinne des § 82 lit f GewO 1859 ist die Nichterfüllung oder nichtgehörige Erfüllung der dem Dienstnehmer aus dem Dienstvertrag, der Arbeitsordnung, dem Kollektivvertrag oder Gesetz treffenden, mit der Ausübung des Dienstes verbundenen und ihm zumutbaren Pflichten zu verstehen, hier Alkoholisierung eines Dienstnehmer. ... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82 litcGewO 1859 §82 litf
Rechtssatz: Unter der Voraussetzung der Beharrlichkeit kann eine Alkoholisierung, wenn sie mit Pflichtenverletzung einhergeht, den Entlassungstatbestand des § 82 lit f GewO 1859, zweiter Tatbestand, begründen. Entscheidungstexte 14 ObA 39/87 Entscheidungstext OGH 20.05.1987 14 ObA 39/87 ]Veröff: Arb 19631 = RdW 1988,204 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 11. Juli 1960 bis 18. Juli 1976 bei der beklagten Partei als Arbeiter beschäftigt. Als er gekündigt wurde, erhielt er keine Zusage auf Wiedereinstellung. Am 4. Oktober 1976 wurde er wieder eingestellt; dieses Beschäftigungsverhältnis endete am 7. November 1982. Mit der Behauptung, er sei zu Unrecht entlassen worden, begehrt der Kläger den Zuspruch einer Abfertigung von S 124.076,50 samt Anhang. Die beklagte Partei beantragt, das Klagebegehre... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82 litf
Rechtssatz: Der Entlassungstatbestand des § 82 lit f GewO wird durch den Verstoß gegen die sich aus dem Arbeitsvertrag ergebende Verpflichtung erfüllt, im Falle einer Krankheit und einer dadurch ausgelösten Arbeitsunfähigkeit sich so zu verhalten, dass die Arbeitsfähigkeit möglichst bald wiederhergestellt wird. Der Arbeitnehmer darf insbesondere die Anordnungen des Arztes oder, wenn solche infolge der allgemeinen Lebens... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82 litd
Rechtssatz: Aus der taxativen Aufzählung der Entlassungstatbestände in der GewO und der ausdrücklichen Anführung einer Vertrauensunwürdigkeit hervorrufenden strafbaren Handlung in § 82 lit d GewO 1859 muss gefolgert werden, dass der Gesetzgeber ganz bewusst eine Handlung, die nicht strafbar ist, auch dann nicht für eine gerechtfertigte Entlassung ausreichend erachten wollte, wenn sie Vertrauensunwürdigkeit hervorruft. E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger behauptet, von der beklagten Partei ungerechtfertigt entlassen worden zu sein. Er begehrt aus diesem Titel die Zahlung eines der Höhe nach außer Streit stehenden Betrages von S 60.617,49 brutto s.A. an Kündigungsentschädigung, Weihnachtsremuneration und Abfertigung. Außerdem verlangt er die Zahlung von S 12.755,96 netto s. A.: Sein PKW sei auf einer von der beklagten Partei angeordneten Dienstfahrt beschädigt worden; er habe für die Schadensbehebung... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82 litg
Rechtssatz: § 82 lit g GewO 1859 dient unter anderem dazu, die Ruhe und Ordnung im Betrieb aufrechtzuerhalten. Es ist daher nach neuerer LuRsp bei allen Begehrungsarten des § 82 lit g GewO 1859 ein Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis erforderlich. Das außerdienstliche tatbestandliche Verhalten des Dienstnehmers setzt eine mittelbare oder unmittelbare Auswirkung auf das Dienstverhältnis voraus; ältere LuRsp sind überh... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82 litg
Rechtssatz: Ein Raufhandel (fahrlässige Körperverletzung), der sich in einem Arbeiterwohnheim ereignet, ist der Privatsphäre des Arbeitnehmers zuzurechnen. Entscheidungstexte 14 ObA 31/87 Entscheidungstext OGH 24.03.1987 14 ObA 31/87 Veröff: RdW 1988,19 = RdA 1990,277 (Dirschmied) European Case Law Ident... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82 litg
Rechtssatz: Auch wenn eine fahrlässige Verletzung im Zuge einer beabsichtigten Verletzung eines anderen erfolgte, scheidet sie für die Tatbestandsmäßigkeit nach § 82 lit g GewO 1859 aus. Entscheidungstexte 14 ObA 31/87 Entscheidungstext OGH 24.03.1987 14 ObA 31/87 Veröff: RdW 1988,19 = RdA 1990,277 (Dirschmied) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei vom 8. Jänner 1980 bis 3. Mai 1985 als Schichtführer und Maschineneinsteller beschäftigt. Er hatte sechs Mitarbeiter unter sich. Mit Urteil des Landesgerichtes Linz vom 25. September 1985, 23 E Vr 1574/85-6, wurde er der Vergehen der Unterschlagung nach § 134 Abs 1 StGB, der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs 1 StGB und der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach § 287 Abs 1 i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegenstand des Revisionsverfahrens ist noch ein Klagsbetrag von S 61.802,99 sA an Kündigungsentschädigung, die Urlaubsabfindung übersteigender Urlaubsentschädigung, Sonderzahlungen und Abfertigung (ein weiteres Begehren von S 16.197,01 sA wurde teils in erster, teils in zweiter Instanz rechtskräftig abgewiesen). Der Kläger führt zur
Begründung: seines Begehrens aus, er sei von der beklagten Partei am 18.3.1985 ungerechtfertigt entlassen worden. Die beklagte Par... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei, einem Unternehmen der Schwerindustrie, seit 31. Jänner 1977 als Arbeiter beschäftigt. Mit rechtskräftiger Strafverfügung des Bezirksgerichtes Hall i.T. vom 16. April 1986, U 116/86-12, wurde er der Vergehen der versuchten Körperverletzung und der fahrlässigen Körperverletzung nach den §§ 15, 83 Abs 1 und 88 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Das Strafgericht legte ihm zur Last, daß er am 22. Oktober 1985 in der Firmenunterkun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und Widerbeklagte (in Hinkunft kurz Kläger genannt) begehrt von der beklagten und widerklagenden Partei "Fa. K*** & K***, 4020 Linz, Lederergasse 78" (in Hinkunft Beklagte genannt; die ursprüngliche Bezeichnung der beklagten Partei "Dr. Arpad K***, Kaufmann, 4020 Linz, Lederergasse 78" wurde von den Parteien einvernehmlich berichtigt; s. ON 3 S 20) die Zahlung eines Nettobetrages von S 157.428,91 s.A. an Kündigungsentschädigung, Urlaubsentschädi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt von der beklagten Partei, seiner ehemaligen Arbeitgeberin, die Zahlung eines (näher aufgeschlüsselten) Betrages von S 40.302,18 s.A. an anteiligen Sonderzahlungen, Kündigungsentschädigung und Abfertigung. Er behauptet, am 18. Jänner 1985 ungerechtfertigt entlassen worden zu sein. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Das Arbeitsverhältnis sei vom Kläger mit den Worten, er bleibe in dieser Firma nicht mehr, er gehe,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 27.Oktober 1982 bei der beklagten Partei als Verkaufsleiter angestellt und sollte in dieser Eigenschaft gemäß dem Angestelltendienstvertrag vom 31.August 1982 sowohl Aufgaben der beklagten Partei als auch der "Tetap-Wohnshop A.R*** KG, Filiale Innsbruck" (im folgenden: "T***") wahrnehmen. Auf sein Dienstverhältnis findet der Kollektivvertrag für die Handelsangestellten Österreichs (im folgenden: KV) Anwendung. Die Streitteile vereinbarten e... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z3 E3GewO 1859 §82 lite
Rechtssatz: Der Entlassungsgrund nach § 82 lit e GewO 1859 setzt jedoch - ebenso wie der ähnliche Tatbestand des § 27 Z 3 erster Fall AngG (Betreiben eines selbständigen kaufmännischen Unternehmens) voraus, daß bereits ein Nebengeschäft tatsächlich ausgeübt wird. Die bloße Gründung eines selbständigen kaufmännischen Unternehmens ohne Aufnahme des Geschäftsbetriebes reicht für die Tatbestandsverwirklichung ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z3 E3GewO 1859 §82 lite
Rechtssatz: Vorbereitende interne Handlungen zur künftigen Ausübung einer selbständigen Berufstätigkeit fallen nicht unter das Konkurrenzverbot. Entscheidungstexte 14 Ob 193/86 Entscheidungstext OGH 18.11.1986 14 Ob 193/86 Veröff: RdW 1987,169 = DRdA 1988,32 (Holzer) 9 ObA 301/88 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82 lite
Rechtssatz: Die bloße Absicht, künftig ein der Verwendung beim Gewerbe abträgliches Nebengeschäft zu betreiben, stellt den Tatbestand des § 82 lit e zweiter Fall GewO 1859 nicht her. Entscheidungstexte 14 Ob 193/86 Entscheidungstext OGH 18.11.1986 14 Ob 193/86 Veröff: RdW 1987,169 = DRdA 1988,32 (Holzer) 9 O... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1.4.1963 im Steinbruchunternehmen des 1983 verstorbenen Dr. Gero D***, das während des Rechtsstreits auf die nunmehr Beklagten als eingeantwortete Erben überging, als Radladerfahrer im Arbeitsverhältnis beschäftigt (im folgenden wird das Unternehmen als "beklagte Partei" bezeichnet). Auf das Dienstverhältnis des Klägers fand der Kollektivvertrag für Steinarbeiter (KV) Anwendung. Der Kläger wurde am 26.3.1984 mit der
Begründung: fristlos entl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der vom 8.4.1969 bis 29.3.1985 beim Beklagten als Elektromonteur beschäftigte Kläger wurde am 29.3.1985 entlassen. Mit der Behauptung, die Entlassung sei ungerechtfertigt, begehrt der Kläger vom Beklagten die Zahlung eines der Höhe nach außer Streit stehenden Betrages von S 117.274,52 sA an Kündigungsentschädigung, anteiligen Sonderzahlungen und Abfertigung. Der Beklagte beantragt die Abweisung des Klagebegehrens. Die Entlassung sei gerechtfertigt. Er habe den... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt mit der Behauptung, von der Beklagten, seiner Ehefrau, am 10.November 1985 ungerechtfertigt entlassen worden zu sein, die Zahlung eines Betrages von 90.679,17 S brutto sA an Kündigungsentschädigung einschließlich anteiliger Sonderzahlungen. Die Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Die Entlassung sei gerechtfertigt, weil der Kläger im Gasthausbetrieb der Beklagten, in welchem er als Kellner beschäftigt gewesen sei, eigenmächt... mehr lesen...