Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1.4.1985 bei der Erstbeklagten, der Helene R*** KG, deren Alleininhaberin die Zweitbeklagte ist, angestellt. Am Vormittag des 18.12.1985 meldete sich der Kläger beim Ehemann der Zweitbeklagten telefonisch krank. Der Kläger litt damals an einem grippalen Infekt mit Fieber und Schnupfen. Um dem Kläger den Weg in die Ordination zu ersparen, suchte ihn sein Hausarzt in seiner Wohnung auf und verschrieb ihm fiebersenkende Mittel. In diesem Zusta... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage der Berechtigung der Entlassung des Klägers im Sinne der §§ 26 Abs. 2 Z 1, 34 Z 3 LandarbeitsG zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist zur Rechtsrüge des Revisionswerbers auszuführen, daß er nicht von den Feststellungen der Vorinstanzen ausgeht, soweit er für seine vom Arbeitgeb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese
Begründung: zu verweisen (§ 48 ASGG). Zu den Revisionsausführungen ist ergänzend zu bemerken: Auszugehen ist davon, daß die - nicht sehr gut deutsch sprechende - Klägerin, unmittelbar nachdem sie vom Tod ihres Gatten in Jugoslawien erfahren hatte, die Geschäftsführerin der beklagten Partei weinend bat, ihr die nächsten Tage frei... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Berufsvereinigung der Arbeitnehmer im Sinn des § 4 Abs. 2 ArbVG. Erst-, Zweit- und Drittantragsgegner sind Teilorganisationen katholischer Orden. Gemäß dem Art 2 des Konkordates zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich vom 5.6.1933 (BGBl. 34/2) genießt die katholische Kirche in Österreich öffentlich-rechtliche Stellung. Ihre einzelnen Einrichtungen, welche nach dem kanonischen Recht Rechtspersönlichkeit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die unter dem Revisionsgrund des § 502 Abs. 1 Z 3 ZPO erstatteten Ausführungen zeigen keine Aktenwidrigkeit auf; sie sind vielmehr selbst aktenwidrig. Das Berufungsgericht hat die - im Revisionsverfahren unangreifbare - Feststellung des Erstgerichtes übernommen, daß nicht festgestellt werden kann, ob der Kläger die beiden genannten Rechnungen kassiert und absichtlich nicht abgeliefert hat (S 7, siehe auch S 11). Mit... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAbAngG §27 Z6 E6aGewO 1859 §82 litg
Rechtssatz: Endet das gegen den Arbeitnehmer eingeleitete Strafverfahren wegen der Tätlichkeit mit einem Freispruch wegen mangelnder Strafwürdigkeit der Tat, ist dies für die Verwirklichung des Entlassungstatbestandes ohne Belang. (§ 48 ASGG) Entscheidungstexte 9 ObA 56/90 Entscheidungstext OGH 28.02.1990 9 ObA 56/90 Verö... mehr lesen...
Norm: ABGB §1160AngG §22AngG §27 Z4 E4GewO 1859 §82 Fall1GewO 1859 §83 Fall1
Rechtssatz: Kann der Arbeitnehmer trotz seines Bemühens die Zustimmung des Arbeitgebers zur Freizeitgewährung gemäß § 22 AngG zwecks Wahrnehmung eines vereinbarten Vorstellungstermins nicht erlangen - sei es, weil sie der Arbeitgeber verweigert oder weil er nicht erreichbar ist - muß dem Arbeitnehmer die eigenmächtige Inanspruchnahme der für die Vorstellung unbedingt e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Die zu diesem Revisionsgrund erstatteten Ausführungen erschöpfen sich in einer unzulässigen Bekämpfung der Beweiswürdigung der Vorinstanzen. Was die rechtliche Beurteilung betrifft, genügt es, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes zu erwide... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes zu entgegnen: Da es der Klägerin infolge der täglichen Flugverbindung in die Türkei möglich gewesen wäre, noch am 27. oder 28. Oktober 1988 zurückzukehren, war ihr Entschluß, nach Verständigung von der schweren Erkrankung ihrer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist bei der Beklagten seit 1.August 1987 als Turnusarzt beschäftigt. Er hat einschließlich der Zulagen ein monatliches Bruttogehalt von S 19.827. Für seine Tätigkeit im Mai 1988 erhielt er zusätzlich S 5.206,50 an Nachtdienstzulage und S 1.737 an Aufwandsentschädigung für den Nachtdienst. Ein Kollektivvertrag besteht nicht. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger insgesamt S 20.309,81 sA an restlichem Entgelt. Er habe im Mai 1988 165 Normalarb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Wohl kamen theoretisch für die Betreuung des Enkelkindes der Klägerin während des Spitalsaufenthaltes der Tochter auch andere Personen in Betracht, doch wurde festgestellt, daß für diese keine Möglichkeit bestand, eine Dienstfreistellung zu erlangen. Ob der Lebensgefährte der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 13.November 1973 bei der Beklagten als Hofarbeiter beschäftigt. Am 18.November 1988 wurde er "wegen wiederholter eigenmächtiger Urlaubsverlängerung" entlassen. Mit der Behauptung, die Entlassung sei nicht gerechtfertigt und überdies verspätet erfolgt, begehrt der Kläger letztlich den der Höhe nach außer Streit stehenden Betrag von S 110.000 brutto sA an Kündigungsentschädigung, anteiligen Sonderzahlungen und Abfertigung. Die Beklagte beantr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Feststellungen des Berufungsgerichtes sind - wie sich aus seiner Beweiswürdigung eindeutig ergibt - in der Richtung zu verstehen, daß am 3. September 1987 eine verbale Auseinandersetzung zwischen dem Kläger und seinem Vorgesetzten W*** stattgefunden hat, daß aber auf Grund der divergierenden und das Berufungsgericht nicht überzeugenden Aussagen nicht festgestellt werden konnte, ob es bei der Auseinandersetzung a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die in der Revision geltend gemachten Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor. Das Berufungsgericht hat die vom Erstgericht getroffenen Feststellungen ausdrücklich übernommen, sie aber einer anderen rechtlichen Würdigung unterzogen. Insoweit ist das Berufungsgericht daher nicht von den Feststellungen abgegangen. Im übrigen hat das Berufungsgericht die Fra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Da die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zutreffend ist, reicht es aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Insbesondere ist der Ansicht des Berufungsgerichtes beizupflichten, daß sich der Kläger dadurch, daß er in der Zeit von 1980 - 1984 als Kraftfahrer an Tachographen (Diagramm-)scheiben des von i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt erfolgte, zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, insoweit auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist der Rechtsrüge des Klägers, der Beklagte habe den Alkoholkonsum durch viele Jahre toleriert, seine Weigerung, einem Auftrag nachzukommen, sei nicht als beharrlich anzusehen und d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage der Berechtigung des Begehrens des Klägers auf Anfechtung der Entlassung zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen, daß der Kläger nicht vom maßgeblichen Sachverhalt ausgeht, soweit er weiter darauf beharrt, seine Entlassung sei aus verwerflichen Gründen erfolgt. Nach ... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82 litd
Rechtssatz: Für das Vorliegen des Entlassungsgrundes nach § 82 lit d GewO genügt auch Strafbarkeit nach den Normen des Verwaltungsrechts. (Hier: Manipulation am Fahrtenschreiber). (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 213/89 Entscheidungstext OGH 27.09.1989 9 ObA 213/89 9 ObA 14/98v Entscheidungstext OGH 11.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte und Widerkläger (in Hinkunft kurz "Beklagte" genannt) war bei der Klägerin und Widerbeklagten (in Hinkunft kurz "Klägerin" genannt) seit 15.1.1985 als Handelsvertreter mit Gebietsschutz angestellt. Seine Hauptaufgabe bestand im Besuch und in der Betreuung von Kunden. Er wurde am 27.3.1986 vorzeitig entlassen. Die Klägerin begehrt vom Beklagten die Rückzahlung von Vorschüssen und Inkassobeträgen, der Beklagte von der Klägerin mit Widerklage die Zah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor, da die vom Berufungsgericht verneinte Mangelhaftigkeit des erstgerichtlichen Verfahrens nicht neuerlich mit Revision als Mangel des Berufungsverfahrens geltend gemacht werden kann (9 Ob A 151/89 ua). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Berechtigung der Entlassung des Klägers zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAaGewO §82
Rechtssatz: Auch wenn die Vorschriften der Gewerbeordnung auf das Arbeitsverhältnis einer Küchengehilfin in einem Pflegeheim im Hinblick auf die mangelnde Gewinnabsicht des Betreibers nicht unmittelbar anwendbar sind, ist ihre analoge Anwendung zur Konkretisierung der Generalklausel des § 1162 ABGB geboten. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 182/89 Ents... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachten Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und der Aktenwidrigkeit, mit welchen der Revisionswerber einerseits vom Berufungsgericht bereits verneinte angebliche Mängel des Verfahrens erster Instanz neuerlich rügt und andererseits in ebenfalls unzulässiger Weise die Beweiswürdigung der Vorinstanzen bekämpft, liegen nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgeric... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Den Ausführungen der Revisionswerber ist ergänzend folgendes zu erwidern: Nach den vom Berufungsgericht übernommenen Feststellungen des Erstgerichtes benützte der Kläger den von ihm gefahrenen Linienbus nur dann für die Fahrt zu seinem Wohnort, wenn der Bus am nächsten Tag von keinem anderen Fah... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z6 E6cGewO 1859 §82 litgStGB §111
Rechtssatz: Bei Entlassung wegen grober Ehrverletzung trifft den Arbeitgeber die Beweislast für die ehrverletzende Behauptung, den Arbeitnehmer aber für die Wahrheit der erhobenen Beschuldigung bzw dafür, daß er hinreichende
Gründe: hatte, die Behauptung für wahr zu halten. Entscheidungstexte 9 ObA 186/89 Entscheidungstext OGH 28.06.1989... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82 litg
Rechtssatz: Die wahrheitswidrige Behauptung einer Arbeitnehmerin gegenüber Dritten, ein verheirateter Arbeitskollege habe gegen ihren Willen mehrmals versucht, mit ihr zu schmusen und zu schlafen, ist auch dann eine grobe Ehrenbeleidigung eines Mitbediensteten im Sinne des § 82 lit g GewO 1859, wenn in dieser Behauptung von einer Gewaltanwendung oder von einer Vergewaltigung nicht die Rede war, zumal die Behauptung eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 14.12.1987 beim Beklagten im Hotel "Zum Hirschen" in Zell am See als Stubenmädchen beschäftigt. Am 16.3.1988 begab sie sich auf den Gendarmerieposten Zell am See und gab dort an, daß sie Schwierigkeiten am Arbeitsplatz habe; sie vermute, daß ihr Mitbediensteter Josef P***, Hausmeister im Hotel "Zum Hirschen", dahinterstecke, daß sie in der Sommersaison nicht mehr beschäftigt werden würde. Sie sagte zum Gendarmeriebeamten, daß Josef P*** i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten seit 2.Mai 1984 als Betriebsschlosser beschäftigt. Am 29.Jänner 1988 wurde er vom Geschäftsführer Adolf B*** entlassen. Mit der vorliegenden Klage begehrt er insgesamt S 43.725,70 brutto sA an Kündigungsentschädigung, anteiligen Sonderzahlungen und Abfertigung. Er sei zu Unrecht entlassen worden, da er am 25.Jänner 1988 zwar den Betrieb zu Mittag verlassen habe, doch habe er einen Arbeitskollegen ersucht, dem Produktionsleiter ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs.3 ZPO). In diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, daß die Revisionswerberin im Rahmen der Ausführungen zur Verfahrensrüge dem Berufungsgericht lediglich vorwirft, keine Beweiswiederholung vorgenommen zu haben und damit in unzulässiger Weise die Beweiswürdigung der Vorinstanzen bekämpft. Im übrigen genügt es, auf die zutreffende rechtliche Beurteilung d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage der Berechtigung der Entlassung des Klägers zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen, daß die Revisionswerber einen wesentlichen Teil der Feststellungen außer acht lassen, soweit sie darauf beharren, daß notwendiges Erfordernis der Tätigkeit des Klägers der Besitz ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage der Berechtigung der Entlassung des Klägers zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen, daß der Revisionswerber nicht vom maßgeblichen Sachverhalt ausgeht, soweit er unterstellt, er habe in der irrtümlichen Meinung, dazu berechtigt zu sein, lediglich gebrauchte Gegenstä... mehr lesen...