Norm
ABGB §1162 IIIARechtssatz
Wenn auch dem Dienstgeber eine angemessene Überlegungsfrist bei Ausspruch einer Entlassung zuzubilligen ist, so darf diese keineswegs mehrere Tage dauern.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Dauer, Frist, Zeitpunkt, Verwirkung, Verzicht, gesetzlicher Entlassungsgrund, wichtiger Grund, Erklärung, Ende, Beendigung, vorzeitige Auflösung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Verfristung, Hilfsarbeiter, Arbeiter, ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0029167Dokumentnummer
JJR_19561218_OGH0002_0040OB00142_5600000_001