Begründung: Der Kläger begehrt vom Beklagten, seinem ehemaligen Arbeitgeber, mit der allein noch verfahrensgegenständlichen Behauptung, ungerechtfertigt entlassen worden zu sein, die Zahlung eines Betrages von S 36.182,53 sA an Kündigungsentschädigung, Abfertigung und anteiligen Sonderzahlungen. Über die weiters geltend gemachten Entgeltansprüche wurde bereits rechtskräftig entschieden. Der Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens; die Entlassung sei gerechtfertigt, we... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1cBAG §15 Abs3 litaGewO §82 litd
Rechtssatz: Grundsätzlich kommt es bei der Beurteilung der Tatbestandsmäßigkeit einer auf einen Diebstahl gestützten Entlassung auf den Wert des Deliktsobjekts nicht an. Nach Lage der Umstände des Einzelfalles kann aber bei einer nahezu wertlosen Sache das Tatbestandsmerkmal der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers (Lehrlings) fehlen und die Entlassung daher ungerechtfertig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 26.3.1980 bis zu seiner Entlassung am 29.8.1983 bei der beklagten Partei als Blitzschutzmonteur beschäftigt. Geschäftsführender Gesellschafter der beklagten Partei war bis 1.11.1982 Reinhard W***. An diesem Tag übernahmen die Ehegatten Reinhard und Monika R*** das Unternehmen. Reinhard R*** war bis Jänner 1985 handelsrechtlicher Geschäftsführer der beklagten Partei. Der Kläger behauptet, ungerechtfertigt entlassen worden zu sein, und begehrt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Kläger behaupten, vom Beklagten, ihrem Lehrberechtigten, ungerechtfertigt entlassen worden zu sein. Der gegen sie erhobene Vorwurf des Diebstahls einer Spraydose (Erstkläger) und einer Zündkerze (Zweitkläger) sei nicht berechtigt. Sie begehren die Feststellung des aufrechten Bestehens ihres Lehrverhältnisses bis zum Zeitpunkt des Eingehens eines neuen Lehr- bzw. Arbeitsverhältnisses und die Zahlung der Lehrlingsentschädigung bis zu diesem näher bezeichne... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt von der beklagten Partei, seiner ehemaligen Arbeitgeberin, die Zahlung eines Betrages von S 23.708,79 brutto sA an Kündigungsentschädigung, anteiligen Sonderzahlungen und Urlaubsentschädigung mit der Behauptung, am 15. März 1985 ungerechtfertigt entlassen worden zu sein. Er habe von einer von der beklagten Partei infolge Erkrankung eines Arbeitskollegen vorgenommenen Änderung der Diensteinteilung für den 14. März 1985 keine Kenntnis erlangt un... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z6 E6cGewO 1859 §82 litg
Rechtssatz: "Aufreiben" mit und auf den Boden werfen einer Tasche gegenüber Vorgesetzten als Entlassungsgrund. Entscheidungstexte 14 Ob 90/86 Entscheidungstext OGH 03.06.1986 14 Ob 90/86 Veröff: RdW 1986,349 9 ObA 5/90 Entscheidungstext OGH 31.01.1990 9 ObA 5/90 Vgl auch;... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger behauptet, von der beklagten Partei ungerechtfertigt entlassen worden zu sein. Er begehrt die Zahlung eines der Höhe nach außer Streit stehenden Betrages von S 116.174,34 brutto und S 100,- netto, jeweils sA, an Kündigungsentschädigung, anteiligen Sonderzahlungen, Abfertigung und restliche Urlaubsentschädigung (nach Abzug der erhaltenen Urlaubsabfindung). Die beklagte Partei beantragt die Abweisung des Klagebegehrens. Die Entlassung sei gerechtferti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt von den beklagten Parteien - die Zweit- und Drittbeklagten sind Komplementäre der erstbeklagten Partei, der ehemaligen Arbeitgeberin der Klägerin - die Zahlung eines der Höhe nach außer Streit stehenden Betrages von insgesamt S 244.732,27 sA an Kündigungsentschädigung, anteiliger Jahresremuneration, Urlaubsentschädigung und Abfertigung mit der
Begründung: , am 22. April 1984 ungerechtfertigt entlassen worden zu sein. Die beklagten Parteien b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 17.3.1981 bei der beklagten Partei beschäftigt. Diese sprach am 26.9.1983 die fristlose Entlassung aus. Die Klägerin behauptet, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen worden zu sein, und begehrt an Septembergehalt 1983, Kündigungsentschädigung (bis 31.12.1983), Weihnachtsremuneration und Urlaubsentschädigung abzüglich einer Vorschußzahlung von S 4.000 den der Höhe nach außer Streit gestellten Gesamtbetrag von S 42.455,84 sA. Die beklagt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei seit 18.1.1971 als Arbeiter beschäftigt. Er wurde am 10.2.1982 entlassen. Er behauptet, dies sei ungerechtfertigt geschehen, und begehrt an Kündigungsentschädigung, Abfertigung, aliquotem Urlaubszuschuß und Weihnachtsremuneration sowie Urlaubsentschädigung den der Höhe nach außer Streit stehenden Betrag von insgesamt S 66.419,30 brutto sA. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung des Klagebegehrens und wendete ein, d... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger behauptet, von der beklagten Partei am 14.7.1978 ungerechtfertigt entlassen worden zu sein, und macht die im folgenden noch näher bezeichneten, zum größten Teil von der Frage der Berechtigung der Entlassung abhängigen Ansprüche geltend. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Sie bestritt den Grund und die Höhe der Klagsansprüche und behauptete, den Kläger im wesentlichen deshalb gerechtfertigt entlassen zu haben, weil er in zwei an de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei seit 3.3.1975 beschäftigt, und zwar ab 1.1.1980 im Angestelltenverhältnis. Er wurde am 19.4.1984 wegen unentschuldigten Fernbleibens von der Arbeit entlassen. Der Kläger begehrt an Kündigungsentschädigung und Abfertigung insgesamt S 170.040,97 brutto sA mit der Behauptung, er habe am 19.4.1984 in seiner Scheidungssache einen dringenden Termin bei seinem Anwalt, Rechtsanwalt Dr. Eberhard Molling, gehabt; diesen Grund habe... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82 litf
Rechtssatz: Die Pflichtverletzung muss, um eine darauf gestützte Entlassung zu rechtfertigen, schuldhaft erfolgen. Als Schuldform reicht Fahrlässigkeit aus, doch muss dem Arbeitnehmer bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt die Pflichtwidrigkeit seines Verhaltens erkennbar sein. Lehnt ein Arbeitnehmer eine ihm aufgetragene Arbeit in der irrigen Meinung ab, er sei zu ihrer Durchführung nicht verpflichtet, obliegt ihm der N... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82 litf
Rechtssatz: Eine undurchführbare Anordnung ist nicht durch den Gegenstand der Dienstleistung gerechtfertigt und berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Entlassung des betreffenden Arbeitnehmers. Entscheidungstexte 14 Ob 22/86 Entscheidungstext OGH 04.03.1986 14 Ob 22/86 Veröff: RdW 1986,219 = ZAS 1988,22 (mit Kommentar von Schima, 28) ... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82 litf
Rechtssatz: Die Ablehnung einer Anordnung, deren Befolgung durch den Arbeitnehmer zu einer Schädigung seiner Gesundheit oder Gefährdung seiner körperlichen Sicherheit führen würde ist nicht pflichtwidrig. Auch die (teilweise) Abdeckung bestehender Risken durch Versicherungen verpflichtet den Arbeitnehmer nicht, die Gefährdung seiner körperlichen Sicherheit und allfällige Verletzungen und andere Unfallsfolgen durch die B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger behauptet, von der beklagten Partei, seiner Arbeitgeberin, am 16. November 1983 ungerechtfertigt entlassen worden zu sein. Er begehrt aus diesem Rechtsgrund zuletzt den der Höhe nach außer Streit stehenden Betrag von S 6.314,49 netto sA an Kündigungsentschädigung und anteiliger WeihnachtsremuneratiON Die beklagte Partei beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Sie habe den Kläger entlassen, weil er am genannten Tag zu Unrecht unter Hinweis auf d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt vom Beklagten, seinem ehemaligen Arbeitgeber, die Zahlung eines Betrages von 31.199,56 S brutto samt Anhang an Kündigungsentschädigung, anteiligen Sonderzahlungen und Urlaubsentschädigung mit der Behauptung, am 10.Mai 1984 während der bis 30.Juni 1984 währenden Behaltezeit ungerechtfertigt entlassen worden zu sein. Der Beklagte beantragte die Abweisung der Klage. Die Entlassung sei deshalb gerechtfertigt, weil der Kläger häufig verspätet zur... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82 lite
Rechtssatz: Die abträgliche Auswirkung kann ua darin bestehen, dass das Nebengeschäft im Gewerbe des Dienstgebers betrieben wird, der Dienstnehmer also seinem Dienstgeber Konkurrenz macht. Dies ist nicht nur dann der Fall, wenn der Dienstnehmer seinen Dienstgeber bei zu erbringenden Arbeiten planmäßig unterbietet, sondern auch dann, wenn der Dienstnehmer Erwerbsgeschäfte seines Dienstgebers wiederholt dadurch verhindert... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei vom 16. Juli 1979 bis 15. Juli 1983 als KFZ-Mechaniker- und Karosseurlehrling tätig. Anschließend arbeitete er dort als Geselle weiter. Auf dieses Dienstverhältnis hat der Kollektivvertrag für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe Anwendung zu finden. Am 1. September 1983 wurde der Kläger entlassen. Der Kläger begehrt von der beklagten Partei die Bezahlung des Betrages von S 43.712,75 brutto sA und führte aus: Die E... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82 litd
Rechtssatz: Es kann dahingestellt bleiben, ob es beim Vorwurf des Diebstahls oder der Veruntreuung Fälle geben kann, in denen hinsichtlich des Vorliegens der subjektiven Tatseite eine Umkehr der Beweislast stattfindet. Eine solche wurde bisher nur in Ausnahmsfällen, etwa bei der Mankohaftung unter der Voraussetzung bejaht, daß nur der Arbeitnehmer Zutritt zu der Kasse hatte. Aus der Tatsache, daß der Arbeitnehmer eine (... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82 litd
Rechtssatz: Zum Tatbestand des Diebstahls und der Veruntreuung bedarf es des Vorsatzes, sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern (§§ 127, 133 StGB). Im Falle einer auf § 82 lit d GewO 1859 gestützten Entlassung hat in der Regel der Arbeitgeber auch die subjektive Tatseite zu beweisen. Entscheidungstexte 4 Ob 133/85 Entscheidungstext OGH 26.11.1985... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 23.5.1961 im Sägewerksbetrieb des Beklagten als Arbeiter beschäftigt. Er wurde am 8.11.1982 vom Beklagten im Zusammenhang mit der Mitnahme eines Fichtenbrettes für private Zwecke entlassen. Der Kläger begehrt vom Beklagten die Zahlung des der Höhe nach außer Streit gestellten Betrages von S 91.188,96 sA als Kündigungsentschädigung einschließlich Sonderzahlung und Abfertigung. Er brachte vor, der Beklagte habe ihn zu Unrecht entlassen. Wohl ha... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1BAG §15 Abs3 litaGewO 1859 §82 litd
Rechtssatz: Nicht jede strafbare Handlung ist ein Entlassungsgrund nach § 82 lit d GewO. Es kommt für die Frage, ob ein Arbeitnehmer vertrauensunwürdig wird, immer darauf an, ob zufolge seines Verhaltens für den Arbeitgeber die objektiv gerechtfertigte Befürchtung besteht, dass seine Interessen und Belange durch den Arbeitnehmer gefährdet sind. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei vom 24.März 1969 bis 2. Februar 1984 als Autobuschaffeur beschäftigt. Mit der vorliegenden Klage begehrt er mit der Behauptung, er sei am 2.Februar 1984 grundlos entlassen worden, zuletzt den Betrag von S 109.630,51 samt Anhang. Die beklagte Partei stellte das Klagebegehren dieser Höhe nach außer Streit, beantragte jedoch dessen Abweisung und brachte vor, die Entlassung des Klägers sei zu Recht erfolgt. Er sei als Omnibusc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte von der beklagten Partei, seiner ehemaligen Arbeitgeberin, die Zahlung eines Betrages von S 63.375,80 samt Anhang mit der
Begründung: , ihm sei von Seiten der beklagten Partei am 9.9.1980 mitgeteilt worden, sie habe für ihn keinen Bedarf mehr, mit seiner Berufstätigkeit für die beklagte Partei 'sei Schluß'. Der Kläger habe diese Erklärung als Kündigung aufgefaßt, habe aber die Abrechnung vom 9.9.1980 erhalten. Die beklagte Partei habe dann den ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war beim Beklagten seit 1.2.1978 als kaufmännischer Angestellter beschäftigt. Am 15.12.1983 wurde er wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung entlassen. Er behauptet, ungerechtfertigt entlassen worden zu sein, und begehrt vom Beklagten an Kündigungsentschädigung, Urlaubsentschädigung und Abfertigung den der Höhe nach außer Streit stehenden Betrag von S 82.449,-- s.A. Der Beklagte beantragte Abweisung des Klagebegehrens und brachte vor, den Kläger wegen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war mit der zunächst beklagten Partei Ernestine A verheiratet. über ihr Vermögen wurde während des Revisionsverfahrens der Konkurs eröffnet und der nunmehrige Revisionsgegner zum Masseverwalter bestellt. In der folgenden Sachverhaltsdarstellung wird jedoch Ernestine A als Beklagte bezeichnet. Bis 15.7.1964 war der Kläger im Betrieb mittätiger Ehegatte. Von da an war er bei der Beklagten angestellt. Als es in der Ehe der Streitteile zu immer tiefgreife... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war im seinerzeitigen Modegeschäft der Beklagten vom 20. Oktober 1980 bis 4.März 1981 als Geschäftsführerin und Verkäuferin beschäftigt. Am 4.März 1981 wurde sie vorzeitig entlassen. Sie behauptet, ein wichtiger Grund dazu habe nicht bestanden, weil sie am 4.März 1981 nicht unbegründet dem Dienst ferngeblieben, sondern wegen eines entzündeten Hühnerauges arbeitsunfähig gewesen sei. Die Klägerin begehrte zuletzt an rückständigem Lohn einschließlich o... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger behauptet, die erstbeklagte Partei, seine ehemalige Arbeitgeberin - die zweitbeklagte Partei ist die persönlich haftende Gesellschafterin der erstbeklagten Partei -, erkläre zu Unrecht, ihn entlassen zu haben. Tatsächlich sei ihm eine Entlassung bis zum 21. November 1982, dem Zeitpunkt der durch arbeitnehmerseitige Kündigung herbeigeführten Beendigung des Arbeitsverhältnisses, nicht zugegangen. Eine allfällige Entlassung wäre im übrigen ungerechtferti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war im Unternehmen der Beklagten vom 11.7.1978 bis 9.6.1983 als Elektromonteur beschäftigt. Am 8.6.1983 erhielt er um 13,30 Uhr den Auftrag, mit dem um 19,30 Uhr von Graz abgehenden Zug nach Innsbruck zu fahren, um auf einer Baustelle der Beklagten in Reutte/Tirol einen Regler in einen Kran einzubauen. Der Kläger sollte in Innsbruck von dem in Reutte tätigen Arbeiter der Beklagten, Ernst C, abgeholt werden. Da der Kläger diesem Auftrag nicht nachkam, ... mehr lesen...