Norm
ABGB §1162 IAcRechtssatz
Ein Arbeiter oder Angestellte, der sich nach seiner Genesung wieder zum Dienstantritt gemeldet hat, kann wegen der vorausgegangenen Erkrankung nicht entlassen werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Hilfsarbeiter, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Abwesenheit, Dienstverhinderung, Krankheit, Krankenstand, WiederantrittEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0029565Dokumentnummer
JJR_19540302_OGH0002_0040OB00027_5400000_001