Norm
ABGB §1162 IIIARechtssatz
Der Dienstgeber darf ein Verhalten des Dienstnehmers, das an sich einen Entlassungsgrund darstellt, nicht monatelang stillschweigend beobachten und dann mit der Entlassung überfallsartig hervortreten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Angestellte, Überraschung, Erklärung, Ausspruch, Unverzüglichkeit, Rechtzeitigkeit, Verlust, Verspätung, Verfristung, Verwirkung, Verschweigung, Verzicht, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Entlassungsrecht, Zeitpunkt, ArbeiterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0029172Dokumentnummer
JJR_19570326_OGH0002_0040OB00019_5700000_001