Norm: GewO 1859 §82 litf
Rechtssatz: Ist die vom Geschäftsführer einseitig verfügte Änderung der Arbeitszeit des Arbeitnehmer durch den Gegenstand der Arbeitsleistung und die Besonderheit des Betriebes gerechtfertigt, so ist die wiederholte Weigerung des Arbeitnehmers sich an die geänderten Arbeitszeiten zu halten objektiv eine beharrliche Vernachlässigung seiner Pflichten im Sinne des § 82 lit f zweiter Tatbestand GewO 1859, die dem Arbeitgebe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 17.Juli 1976 bei der Beklagten zunächst als Lehrling und dann als Bäckereiarbeiter beschäftigt. Seit 1981 war die tägliche Arbeitszeit von 1 Uhr bis 8,30 Uhr festgesetzt. Im August 1987 war der Kläger auf Urlaub. Am 22.August 1987 teilte ihm ein anderer Arbeitnehmer der Beklagten mit, daß nunmehr um 1,30 Uhr Arbeitsbeginn sei. Der Kläger trat daher am 24.August 1987, dem ersten Arbeitstag nach seinem Urlaub, seinen Dienst um 1,30 Uhr an. Um... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage der Berechtigung der Entlassung des Klägers zutreffend gelöst (vgl Kuderna, Das Entlassungsrecht 65 f; Arb.10.267, 10.323; DRdA 1988/1 mit zustimmender Besprechung von Holzer). Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Die Kostenentscheidung ist in den §§ 41 und 50 ZPO begründet. Anmerkung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist noch folgendes auszuführen: Dem Kläger ist vor allem vorzuwerfen, daß er Fleisch nicht sachgemäß - unter Verwendung der in ausreichender Zahl im Kühlraum vorhandenen Haken - lagerte und es überdies zuließ, daß die Tür zum Kühlraum täglich etwa 10 bis 15 Minuten offenstand, sodaß Fl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und der Aktenwidrigkeit, mit welchen die Revisionswerberin lediglich in unzulässiger Weise die Beweiswürdigung der Vorinstanzen bekämpft oder zur Rechtsrüge gehörende Feststellungsmängel geltend macht, liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Fragen der Berechtigung der Entlassung der Klägerin und der Höhe des ihr noc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage der Berechtigung der Entlassung des Klägers zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: des angefochtenen Urteils hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen, daß der Revisionswerber nicht von dem vom Berufungsgericht nach Beweiswiederholung festgestellten und für den Obersten Gerichtshof bindenden Sachverhalt ausgeht, soweit er einwendet, sein... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82 litf
Rechtssatz: Wenn ein Arbeitnehmer, um seine berufliche Stellung zu verbessern, einen Arbeitskollegen bei einer ausländischen Grenzbehörde wegen Schmuggels anzeigt und damit eine beträchtliche Schädigung seines Arbeitgebers in Kauf nimmt, ist die schwerwiegende Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten so offensichtlich und für jeden Arbeitnehmer erkennbar, daß es einer der Entlassung vorausgehenden Ermahnung, die ma... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 11.Juli 1977 bei der Erstbeklagten als Busfahrer beschäftigt. Bis 21.August 1985 wurde er auf verschiedenen Linien eingesetzt und ab diesem Zeitpunkt für die Strecke Wien-Bück (Ungarn) und zurück eingeteilt. Am 9.Jänner 1986 wurde er entlassen. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger S 93.891,83 brutto sA an Kündigungsentschädigung samt anteiligen Sonderzahlungen, restlicher Urlaubsentschädigung und Abfertigung. Seine Entlassung sei u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Frage der Berechtigung der Entlassung des Klägers zutreffend gelöst (vgl. noch Kuderna, Das Entlassungsrecht 91 f; DRdA 1988/1 mit zustimmender Besprechung von Holzer). Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). ... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82 lith Fall2
Rechtssatz: Hat sich der Arbeitnehmer (wütend über vorangegangene Beschimpfungen) in einen Raufhandel eingelassen, dann bildet die dadurch verursachte mehrwöchige Arbeitsunfähigkeit einen Entlassungsgrund. Entscheidungstexte 9 ObA 289/88 Entscheidungstext OGH 11.01.1989 9 ObA 289/88 European Case Law I... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z6 E6cArbVG §120 Abs1 Satz3ArbVG §122 Abs1 Z5B-VG Art56B-VG Art57B-VG Art96 Abs2GewO 1973 §82 litgnö GdO §22 Abs2nö GdVBG §39 Abs2 litbVBG §34 Abs2 litb
Rechtssatz: Eine über sachliche Kritik an einer rechtswidrigen Weisung des Bürgermeisters weit hinausgehende, mit einer Beleidigung und Verspottung verbundene - durch Anbringen eines offenen Briefes an der Seitenscheibe seines vor dem Gemeindeamt geparkten Personenkraftwagen bega... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. Mai 1977 auf Grund eines Sonderdienstvertrages Vertragsbediensteter der beklagten Partei. Er wurde am 22. April 1986 entlassen. Der Kläger begehrt die Feststellung des aufrechten Fortbestandes seines Arbeitsverhältnisses sowie die Zahlung der Entgeltdifferenz - unter Anrechnung des anderweitig Verdienten - aus dem Zeitraum April bis Oktober 1986. Die Tätigkeit des Klägers sei vom Bürgermeister in diskriminierender Weise rechtswidrig eing... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist noch folgendes auszuführen: Bei Zugrundelegung der vom Berufungsgericht übernommenen Feststellungen des Erstgerichtes, der Kläger habe sich - wütend über die vorangegangenen (gegenseitigen) Beschimpfungen - in einen Raufhandel mit dem Gatten einer Arbeitskollegin eingelassen und ke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügten Verfahrensmängel liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Wenn die Tatsacheninstanzen zum Ergebnis gelangen, daß eine bestimmte Prozeßbehauptung nicht erwiesen sei, so wird damit eine Tatsachenfeststellung getroffen. Das Revisionsgericht ist keine Tatsacheninstanz, sondern hat seine Entscheidung den von den Vorinstanzen festgestellten Sachverhalt zugrunde zu legen. Es wird daher auch eine von den Vorinstanze... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung ist zutreffend, so daß es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Die Erklärung der (nach der Eifersuchtsszene ihres Ehemannes verstörten) Klägerin vom 12.Mai 1986, "sie müsse sofort gehen", ist auch vom Beklagten nicht als (unbegründeter) vorzeitiger Austritt aufgefaßt worden, da er nach seiner eigenen Erklärung das Arbeitsverhältnis mit der Klägerin f... mehr lesen...
Norm: ABGB §6GewO 1859 §82 aKollV der Arbeiter in gewerblichen Molkereien und Käsereien §17 Z5
Rechtssatz: Der Formulierung in einer die Abfertigung regelnden Bestimmung "neben § 82 a GewO zählen auch Entbindung ..... und Übertritt in die Persion zu den wichtigen Gründen der Lösung des Dienstverhältnisses seitens des Arbeiters" ist nicht bloß eine Verweisung auf die gesetzliche Abfertigungsregelung des § 23 a AngG, sondern bezüglich der abferti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteiles zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend wird folgendes ausgeführt: Die im vorliegenden Rechtsstreit anzuwendende Bestimmung des ab 1. August 1985 gültigen Kollektivvertrages für die in gewerblichen Molkereien und Käsereien beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen lautet: "§ 17 Abfertigung 1. Arbeiter haben einen Anspruch a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 25. Mai 1981 bei der Beklagten als Kraftfahrer beschäftigt. Da er Transporte im In- und Ausland durchzuführen hatte, leistete er beträchtliche Überstunden. Er vereinbarte im Jahre 1983 mit dem Geschäftsführer der Beklagten die Zahlung eines Überstundenpauschales für 30 Stunden Mehrarbeit mit einem 50 %-igen Zuschlag pro Monat und die Vergütung der darüber hinaus erbrachten Überstunden in Form von Zeitausgleich. Am 23. Juli 1985 schloß die B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, mit dem die Beklagten vermeintliche Feststellungsmängel geltendmachen, liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Da die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zutreffend ist, reicht es aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Die Kostenentscheidung stützt sich auf die §§ 41, 50 ZPO. Anmerkung E15516 ... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82 litd
Rechtssatz: Der Entlassungstatbestand des § 82 lit d GewO kann auch durch ein nur mit Ermächtigung des Verletzten zu verfolgendes Delikt verwirklicht werden (so schon 4 Ob 118/85). Entscheidungstexte 9 ObA 202/88 Entscheidungstext OGH 28.09.1988 9 ObA 202/88 8 ObA 92/99h Entscheidungstext OGH 09.09.1999 8 ObA ... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82 litd
Rechtssatz: Versuchter Diebstahl von vier Waschmitteltrommeln durch einen Arbeitnehmer des Transportunternehmens zum Schaden des belieferten Kunden des Auftraggebers gefährdet trotz des nicht sehr hohen Wertes das Vertrauen der Kunden und damit wichtige Interessen des Arbeitgebers. Entscheidungstexte 9 ObA 202/88 Entscheidungstext OGH 28.09.1988 9 ObA 202/8... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Im übrigen genügt es, auf die zutreffende rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend wird folgendes ausgeführt: Wie das Berufungsgericht überzeugend dargelegt hat, ist das Verhalten des Klägers im Hinblick auf den im Bereich der (strafrechtlichen) Geringfügigkeitsgrenze von S 500,-- liegenden Wert der vier... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend wird folgendes ausgeführt: Eine Ehrenbeleidigung rechtfertigt eine Entlassung im Sinne des § 27 Z 6 AngG, wenn sie nach ihrer Art und den Begleitumständen in besonderem Maße ehrverletzend wirkt, sodaß sie von einem Menschen mit normalem Ehrgefühl nicht anders als mit dem Abbruch der Be... mehr lesen...
Norm: AngG §27 BGewO 1859 §82 liti
Rechtssatz: Ist dem Arbeitgeber der Ort der Haft des Arbeitnehmers nicht bekannt, darf er eine schriftliche Entlassungserklärung an die ständige Anschrift des Arbeitnehmers richten, zumindest, wenn er erwarten kann, daß der Empfänger von der Entlassung unter gewöhnlichen Verhältnissen Kenntnis erlangen werde. Entscheidungstexte 9 ObA 207/88 Entscheid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 2. September 1957 bis 10. November 1962 als Lehrling und Geselle und - nach ca zweijähriger Unterbrechung - vom 15. September 1964 bis 19. Februar 1987 neuerlich bei der Beklagten (bzw deren Rechtsvorgänger) als Fernsehtechniker (Angestellter) beschäftigt. Die Zeit vom 2. September 1957 bis 14. September 1964 wurde ihm bei seinem Wiedereintritt als Vordienstzeit angerechnet. Am 19. Februar 1987 wurde der Kläger von der Beklagten entlassen. E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Da der Kläger schon in erster Instanz durch eine qualifizierte Person (§ 40 Abs 1 Z 1 ASGG) vertreten war, hatte das Berufungsgericht die Bestimmungen über das Neuerungsverbot nach § 482 ZPO im Berufungsverfahren anzuwenden (§ 63 Abs 1 ASGG). Es hatte auf die vom Kläger erst in der Berufungsschrift gestellten Beweisant... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hatte an Dr. Bernhard S***, einen Angestellten der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich, schriftlich Prozeßvollmacht erteilt. Nach dem Inhalte dieser Prozeßvollmacht ist der Machthaber berechtigt, die Vollmacht auf einen anderen Bevollmächtigten nach seiner Wahl zu übertragen oder Untervollmacht zu erteilen. Da Dr. Bernhard S*** gemäß § 40 Abs 1 ASGG nur zur Vertretung vor den Gerichten erster und zweiter Instanz berechtigt ist, ha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Verfahrens und der Aktenwidrigkeit, mit denen der Revisionswerber im wesentlichen die Beweiswürdigung der Vorinstanzen in unzulässiger Weise bekämpft, liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Im übrigen ist die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend. Es reicht daher aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen, daß der Kläger in seiner Be... mehr lesen...
Norm: ARG §7 Abs6AZG §10GewO 1859 §82 litfKollV für Bauindustrie und Baugewerbe §3 Z2
Rechtssatz: Zeitausgleich für Leistung von Überstunden oder Feiertagsarbeit bedarf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es ist bei Ausgleich mit Normalarbeitszeit nicht im Verhältnis 1 : 1 zu gewähren, sondern es sind die gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Zuschläge entsprechend zu berücksichtigen. Wird die Überstundenleistung ohne V... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82 litb
Rechtssatz: § 82 lit b GewO 1859 setzt ein Verschulden des Arbeitnehmers an der Erfüllung des Entlassungstatbestandes nicht voraus (Hier: möglicherweise durch Alkoholmissbrauch verursachte Gehirnschrumpfung, die zur Zurechnungsfähigkeit führte). Entscheidungstexte 9 ObA 177/88 Entscheidungstext OGH 31.08.1988 9 ObA 177/88 Veröff: Arb 10728 ... mehr lesen...