Norm: SGG aF §12 DStGB §15 D
Rechtssatz: Einfuhr einer für Haschisch gehaltenen wertlosen Fälschung nach Österreich ist absolut untauglicher Versuch des Verbrechens nach § 6 SGG. Entscheidungstexte 9 Os 72/74 Entscheidungstext OGH 23.10.1974 9 Os 72/74 Veröff: RZ 1975/13 S 26 12 Os 61/82 Entscheidungstext OGH 07.06.1982 ... mehr lesen...
Norm: StGB §15 FStGB §128 D
Rechtssatz: Für die Wertberechnung bei einem Diebstahlversuch kommt es nicht allein auf den Wert der tatsächlich am Tatort vorhanden gewesenen Gegenstände an, sondern vielmehr darauf, was der Täter an Beute erhofft hat. Findet seine diesbezügliche Annahme nicht in der Lebenserfahrung Deckung (Bank, Juweliergeschäft), bedarf es hiezu begründeter Feststellungen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B1
Rechtssatz: Eine "zur wirklichen Ausübung führende Handlung" im Sinne des § 8 StG ist der eigentlichen Ausübung vorgelagert und auch zeitlich nahe. In diesem Sinne spricht auch § 15 Abs 2 StGB von einer der Ausführung unmittelbar vorangehenden Handlung. Der Begriff der Ausführungsnähe ist somit sowohl nach geltendem Recht als auch nach dem StGB auf die dem jeweiligen Deliktstypus entsprechende Ausführungshandlung abgestellt. ... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B1
Rechtssatz: Nur von der Fassung der einzelnen Tatbestände ausgehend kann beurteilt werden, ob, objektiv gesehen, die Handlung des Täters bereits den Beginn der Ausführung des Deliktes bildet oder zumindest im unmittelbaren Vorfeld des Tatbestandes liegt, und ob in subjektiver Beziehung das verbrecherische Vorhaben des Täters bereits in ein Stadium getreten ist, in dem anzunehmen ist, daß der Täter die entscheidende Hemmstufe v... mehr lesen...
Norm: SGG aF §12 DStGB §15 B1StGB §15 B3
Rechtssatz: In Fällen, in denen der Gesetzgeber bereits das Inverkehrsetzen einer Ware unter bestimmten weiteren Voraussetzungen pönalisiert, wird in der Regel schon das verkehrsgerechte Zurechtrichten einer Ware zum Verkauf, wodurch bereits der Verteilungsvorgang eingeleitet wird, als ausführungsnahe Versuchshandlung anzusehen sein, dies jedenfalls dann, wenn die Inverkehrsetzung der Ware unmittelbar da... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B1
Rechtssatz: Für die Strafbarkeit von - an sich tauglichen - Versuchshandlungen spielt es keine Rolle, ob objektiv (noch) eine Aussicht auf den erstrebten Erfolg besteht. Denn es kommt für den Begriff der "Ausführungsnähe" auf die Beurteilung des Tatgeschehens durch den Täter an; die inkriminierte Tathandlung muß nach seinem Plan, dass heißt nach dem Plan des Täters, ausführungsnah sein. Daraus folgt, daß Ausführungsnähe - obje... mehr lesen...
Norm: StGB §15 D
Rechtssatz: Von einem untauglichen Versuch kann nur dann gesprochen werden, wenn die Verwirklichung des Deliktstypus auf die vorgesehenen Art schlechthin unmöglich und das angewendete Mittel in abstracto, also auch bei generalisierender Betrachtung schlecht und nicht bloß im konkreten Fall untauglich ist. Entscheidungstexte 13 Os 163/73 Entscheidungstext OGH 28.02.19... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B1
Rechtssatz: Zur Annahme eines im Sinne des § 8 StG strafbaren Versuchs wird in Weiterentwicklung der klassischen Manifestationstheorie nach der neueren Judikatur (vgl SSt 34/3; EvBl 1966/288, 1968/154, 1972/153 und 352) und Rechtslehre (vgl Rittler 2.Auflage I 265 f; Nowakowski 91 f; Burgstaller, JBl 1969, 521 ff) verlangt, daß das inkriminierte Verhalten sich nicht nur als objektiv erkennbare Manifestation des verbrecherische... mehr lesen...
Norm: StGB §15 AStGB §146
Rechtssatz: Der Umstand, daß die zu täuschende Person den betrügerischen Plan des Täters frühzeitig durchschaute, stellt sich nur als "Unvermögenheit" im Sinne des § 8 StG dar, die an der Strafbarkeit der nachfolgenden - vom Täter seinem Plan entsprechend verübten - ausführungsnahen Handlung nichts zu ändern vermag. Entscheidungstexte 13 Os 163/73 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: StGB §15 DStGB §146 A1
Rechtssatz: Von einem untauglichen Betrugsversuch könnte nur dann gesprochen werden, wenn die in vorgefaßter Schädigungsabsicht verwendeten Täuschungsmittel den beabsichtigten strafgesetzwidrigen Erfolg, also die Irreführung (und Schädigung) des Partners, unter keinen wie immer gearteten Umständen herbeizuführen vermögen, dh generell keinerlei Erfolgschancen besitzen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §15 D
Rechtssatz: Der Versuch bleibt nur straflos, wenn das angewendete Mittel oder das angegriffene Objekt absolut untauglich ist, dh, daß mit diesem Mittel oder an diesem Objekt der vom Täter angestrebte Erfolg niemals eintreten kann. Entscheidungstexte 12 Os 64/73 Entscheidungstext OGH 12.07.1973 12 Os 64/73 12 Os 91/7... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B1
Rechtssatz: Für die Wertung eines Sachverhaltes als strafbarer Versuch (hier: Diebstahlsversuch) verlangt Judikatur und Rechtslehre, daß sich das vom Täter gesetzte Verhalten nicht nur als objektiv erkennbare Kundgebung des verbrecherischen Vorsatzes darstellt, sondern daß es sich auch bereits durch seinen Zusammenhang mit dem beabsichtigten Enderfolg als im Ergebnis auf diesen ausgerichtet kennzeichnet. Es wird eine Verhalten... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B1StGB §277StGB §278
Rechtssatz: Zur Annahme eines im Sinne des § 8 StG (nunmehr § 15 StGB) strafbaren Versuches ist nach der neueren Judikatur (SSt 34/3, EvBl 1966/288, 1969/365, 1972/352) und nach der Lehre (zB Nowakowski, 91, derselbe "Die Erscheinungsformen des Verbrechens im Spiegel der Verbrechensauffassungen", ÖJZ 1953,596 ff insbesondere 600, Burgstaller "Über den Verbrechensversuch", JBl 1969,520 ff, insbesondere 533) er... mehr lesen...
Norm: StGB §13StGB §14 CStGB §15 E
Rechtssatz: Begeht der Angestiftete ein anderes Delikt, als es der Anstifter beabsichtigte ("alias facturus"), haftet jeder für seinen Bereich: Der Täter für das von ihm ausgeführte (und allein beabsichtigte) Delikt, der Anstifter aber, da "seine Einwirkung (insoweit) ohne Erfolg" geblieben ist, für das Verbrechen, das nach seinem Vorhaben der andere begehen sollte, gemäß § 9 StG (siehe Anmerkung). ... mehr lesen...
Norm: SGG aF §12 Abs1 DStGB §15 C2
Rechtssatz: Mit der Übergabe des Opiums an eine Person, die als zum selbstständigen Geschäftsabschluß befugter Verkaufskommissionär fungieren sollte, ist das deliktsche Verhalten des Täters abgeschlossen. Entscheidungstexte 10 Os 157/72 Entscheidungstext OGH 07.11.1972 10 Os 157/72 European Case Law... mehr lesen...
Norm: StGB §15 DStGB §127StGB §129
Rechtssatz: Wenn sich bei einem versuchten Diebstahl nach dem § 174 I lit d StG das vom Täter zur Überwindung des Hindernisses angewendete Mittel (hier Sperrhaken für eine eiserne Standkasse) als absolut untauglich erweist und der Täter kein anders Mittel, obwohl ein solches vorhanden war, anwenden wollte, liegt ein untauglicher Versuch vor; standen aber zur Überwindung des Hindernisses auch noch andere taugli... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B3StGB §127 B2StGB §129
Rechtssatz: Zielstrebiges Aufsuchen des Tatortes (zur Nachtzeit) unter Mitnahme geeigneter Einbruchswerkzeuge als versuchter Diebstahl. Entscheidungstexte 10 Os 281/71 Entscheidungstext OGH 15.02.1972 10 Os 281/71 13 Os 4/78 Entscheidungstext OGH 06.04.1978 13 Os 4/78 Veröff: EvBl... mehr lesen...
Norm: StGB §15 DStGB §127 Bc
Rechtssatz: Misslingt die zur Nachtzeit versuchte diebische Aneignung eines bestimmten Gutes aus Räumen, in denen es sich nach Kenntnis des Täters tagsüber befindet, nur deshalb, weil es nachtsüber regelmäßig in einem anderen - dem Täter an sich nicht gänzlich unzugänglichen - Raum desselben Objekts verwahrt wird, so ist die Vollbringung des Diebstahls wegen Unvermögenheit unterblieben. Das gleiche gilt für erfolglo... mehr lesen...
Norm: StGB §15 DStGB §127
Rechtssatz: Bei einem Diebstahl, bei dem die Täter an mehreren Stellen des Büros eines Gewerbebetriebes nach Mitnehmenswertem (primär Bargeld) suchen, ist aus der Tatsache, daß eines von mehreren Objekten, in denen sie Beute zu finden hofften, - im konkreten Fall der Tresor - ihrem verbrecherischen Angriff standhält, ein Versuch mit (absolut) untauglicher Mitteln nicht ableitbar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: SGG aF §12 DStGB §15 B3
Rechtssatz: Vorrätighalten und Bereithalten von Suchtgift zum Zwecke der Weitergabe an Freunde und zum Weiterverkauf als Versuch des Verbrechens nach dem § 6 SGG. Entscheidungstexte 11 Os 27/71 Entscheidungstext OGH 23.06.1971 11 Os 27/71 12 Os 150/71 Entscheidungstext OGH 30.11.1971 12 Os 150... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B3StGB §201
Rechtssatz: Versuch des Verbrechens der Notzucht nach § 125 StG (nunmehr § 201 StGB) liegt bereits vor, wenn der Täter mit der Gewalttätigkeit beginnt (Rittler II 2.Auflage 299; SSt 38/19). Entscheidungstexte 12 Os 190/71 Entscheidungstext OGH 16.11.1971 12 Os 190/71 12 Os 135/72 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: StGB §15 D
Rechtssatz: Untauglichkeit des Mittels ist nicht schon aus dem Mißlingen im Einzelfall abzuleiten. Entscheidungstexte 9 Os 164/68 Entscheidungstext OGH 14.12.1970 9 Os 164/68 Veröff: EvBl 1971/224 S 404 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0090379 Dokumentnummer J... mehr lesen...
Norm: StGB §15 D
Rechtssatz: Straflos ist nur der Versuch mit einem absolut untauglichen Mittel oder an einem absolut untauglichen Objekt. Absolute Untauglichkeit ist aber nur dann gegeben, wenn mit dem Mittel oder an dem Objekt der vom Täter angestrebte Erfolg niemals eintreten kann, wenn also das Mittel oder das Objekt für die Herbeiführung des verpönten Erfolgs in abstracto ungeeignet ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B3StGB §127 B2StGB §129
Rechtssatz: Aufsuchen des Tatortes unter Sicherungsbruch und Zurechtrichten der mitgebrachten Einbruchswerkzeuge zum sofortigen Gebrauch ist versuchter Diebstahl nach §§ 8, 171, 174 I lit b StG (nunmehr §§ 15, 127, 129 StGB). Entscheidungstexte 12 Os 98/70 Entscheidungstext OGH 08.07.1970 12 Os 98/70 ... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B3StGB §212
Rechtssatz: Bei Straftatbeständen, durch die, wie beim Verbrechen der Verführung zur Unzucht nach dem § 132 III StG, die Beeinflussung bestimmter Personengruppen durch den Täter in bestimmter Richtung unter Strafsanktion gestellt wird, liegt in der erfolglosen verpönten Einwirkung auf den Willen der geschützten Person regelmäßig schon eine ausführungsnahe Versuchshandlung im Sinne des § 8 StG (nunmehr § 15 StGB). ... mehr lesen...
Norm: StGB §15 C2StGB §127 B3
Rechtssatz: Der Diebstahl ist mit der Entziehung der Diebsbeute aus dem Besitz des Bestohlenen vollendet. Der Umstand, daß der Dieb die bereits längst in Sicherheit gebrachte Diebsbeute (hier: verschlossener Panzerschrank) erst später - erfolglos - zu erbrechen versuchte, vermag das schon vollendete Delikt nicht mehr in die Begehungsform des Versuches zurückzuverwandeln (vgl auch SSt 36/8). Ents... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B1
Rechtssatz: Bei Beantwortung der Frage, ob die auf den gesetzwidrigen Erfolg gerichtete Absicht des Täters in seinem äußeren Verhalten eine klar erkennbare Darstellung gefunden hat, ist das Tatgeschehen nicht isoliert für sich allein, sondern mit Bedacht auf sämtliche sowohl mit dem Geschehen als auch mit der Person des Täters verbundene Begleitumstände zu betrachten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §15 C2StGB §78
Rechtssatz: Ein Versuch dieses Verbrechens nach dem § 8 StG (nunmehr § 15 StGB) ist rechtlich möglich, wenn der tödliche Erfolg nicht eingetreten ist. Da das Gesetz keine gegenteilige Anordnung enthält, ist auch die bloß versuchte Mitwirkung am Selbstmord strafbar (DREvBl 1938/280). Entscheidungstexte 12 Os 250/64 Entscheidungstext OGH 17.03.1965 12 Os 2... mehr lesen...
Norm: StGB §15 DStGB §127 B2
Rechtssatz: In jenen Fällen, in denen die Vollendung des Diebstahls deshalb unterblieben ist, weil zufällig in den vom Täter erbrochenen Kellerabteilen keine für ihn mitnehmenswerten Gegenständen verwahrt waren und er die erhoffte Beute nicht fand, liegt strafbarer Diebstahlsversuch vor (vgl SSt 22/26, 93). Entscheidungstexte 10 Os 171/63 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: StGB §15 D
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Tauglichkeit eines Versuches kommt es nur darauf an, ob das zur Herbeiführung des vom Täter gewollten tatbildlichen Erfolges verwendete Mittel hiezu absolut und unter allen Umständen wirkungslos bleiben - in welchem Falle es dann am Tatbild mangelt -, oder ob der tatbildliche Erfolg im konkreten Falle nur deshalb ausblieb, weil das verwendete Mittel besonderer Umstände halber, wie etwa wegen unri... mehr lesen...