Norm
SGG aF §12 Abs1 DRechtssatz
Mit der Übergabe des Opiums an eine Person, die als zum selbstständigen Geschäftsabschluß befugter Verkaufskommissionär fungieren sollte, ist das deliktsche Verhalten des Täters abgeschlossen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0088033Dokumentnummer
JJR_19721107_OGH0002_0100OS00157_7200000_001