Norm: StGB §15 C1StGB §28 Cb
Rechtssatz: Nach den Grundsätzen der strafrechtlichen Konkurrenz bilden Versuch und Vollendung, die demselben Täter in Ansehung des gleichen Objektes zur Last fallen, eine Einheit. Der Versuch tritt als subsidiäre Erscheinungsform der Vollendung hinter diese zurück. Eine Ausnahme besteht nur dort, wo die beiden Handlungen zeitlich so weit auseinanderfallen, dass sie nicht mehr als eine Einheit betrachtet werden könn... mehr lesen...
Norm: StGB §15 DStGB §127 B2
Rechtssatz: Ein strafbarer Versuch des Diebstahls liegt vor, wenn das Objekt, auf das die Absicht des Täters gerichtet ist, sich nur vorübergehend zur Tatzeit nicht an dem Tatort befunden hat. Entscheidungstexte 5 Os 887/51 Entscheidungstext OGH 12.11.1951 5 Os 887/51 Veröff: SSt 23/93 11 Os 20/65 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: StGB §15 E
Rechtssatz: Das Wesen der versuchten Verleitung liegt in der vorsätzlichen Einwirkung auf den Willen eines anderen mit dem Ziele, diesen zur Verübung des Verbrechens zu veranlassen. Entscheidungstexte 3 Os 815/47 Entscheidungstext OGH 13.01.1948 3 Os 815/47 Veröff: SSt 19/89 12 Os 151/68 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...