Norm: StGB §15 D
Rechtssatz: Absolute Unmöglichkeit des Subjektes kommt nur bei Sonderdelikten in Betracht und ist dann gegeben, wenn der Handelnde irrig vermeint, daß entweder es selbst oder (im Falle des § 14 Abs 1 StGB ein anderer Beteiligter jene persönlichen Eigenschaften oder Verhältnisse aufweist, die das Delikt beim Handelnden voraussetzt. Entscheidungstexte 11 Os 4/76 Entsch... mehr lesen...
Norm: StGB §15 D
Rechtssatz: Relativ untauglicher Versuch, einen Tresor samt Inhalt zu stehlen, wenn die Durchführung der Tat in concreto nur daran scheitert, daß die Täter zulässig keine zur Unterstützung ihrer Körperkraft geeigneten Gegenstände finden und es sich nicht zutrauen, den Tresor ohne solche Hilfsmittel bis zu einem zum Abtransport der Beute bereitgestellten Lastkraftwagen zu bringen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §15 D
Rechtssatz: Absolute Untauglichkeit des Objektes setzt voraus, daß das angegriffene Objekt für die Herbeiführung des tatbildmäßigen Erfolges in abstracto ungeeignet ist. Entscheidungstexte 11 Os 4/76 Entscheidungstext OGH 12.03.1976 11 Os 4/76 Veröff: EvBl 1976/265 S 610 12 Os 136/76 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B3StGB §223 Abs2StGB §224
Rechtssatz: Mitführen eines (verfälscht angekauften) Führerscheins beim Lenken eines Kraftfahrzeuges mit dem erklärten Ziel, den Führerschein bei einer Verkehrskontrolle vorzuweisen, ist versuchte Urkundenfälschung gemäß den §§ 15, 223 Abs 2, 224 StGB, weil ein solches Verhalten sowohl nach seiner aktionsmäßigen als auch nach seiner zeitmäßigen Beziehung zur Ausführungshandlung im unmittelbaren Vorfeld d... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B3StGB §142 Abs1 A
Rechtssatz: Auflauern eines Opfers oder Beginn der Gewaltausübung ist versuchter Raub; ebenso Anhalten eines fahrenden Radfahrers durch Festhalten an einem Teil seines Rades (hier: Gepäcksträger). Entscheidungstexte 13 Os 161/75 Entscheidungstext OGH 27.01.1976 13 Os 161/75 Veröff: EvBl 1976/204 S 407 ... mehr lesen...
Norm: StGB §15 C2StGB §127 B3
Rechtssatz: Nimmt der Täter die Sache am Tatort an sich, geht namentlich bei Gegenständen, die unauffällig in der Bekleidung oder in mitgeführten Behältnissen verborgen werden können, der Besitz für den Berechtigten in der Regel schon durch diese Ansichnahme verloren, es sei denn, dieser vermag entweder selbst oder durch von ihm bestellte und zur Aufrechterhaltung des Besitzes für ihn befugte Personen die Sache (tr... mehr lesen...
Norm: StGB §15 FStGB §105StGB §129 Z4
Rechtssatz: Wird ein Dieb betreten, bevor er eine fremde Sache wegnehmen konnte, und bewaffnet er sich erst nach diesem Fehlerfolg, ist die Qualifikation des Diebstahls nach § 129 Z 4 StGB nicht gegeben, sondern hat er allenfalls den Tatbestand der Nötigung nach § 105 StGB verwirklicht. Entscheidungstexte 11 Os 136/75 Entscheidungstext OGH 21.01.... mehr lesen...
Norm: StGB §15 C2StGB §135
Rechtssatz: Dauernde Sachentziehung schon dann, wenn der Gewahrsamsbruch auf eine Weise erfolgt, die die Erwartung des Täters, der Geschädigte werde die Sache nicht rückerlangen, nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge (objektiv) rechtfertigt. Entscheidungstexte 13 Os 151/75 Entscheidungstext OGH 18.12.1975 13 Os 151/75 ... mehr lesen...
Norm: SGG §14StGB §15 B3
Rechtssatz: Versuch des Verbrechens nach § 8 SGG ist möglich (hier: Übersendung eines Briefes mit der Aufforderung, beim Vertrieb des Suchtgiftes behilflich zu sein). Entscheidungstexte 9 Os 117/75 Entscheidungstext OGH 05.11.1975 9 Os 117/75 Veröff: SSt 46/61 10 Os 189/84 Entscheidungstext OGH 13.11... mehr lesen...
Norm: StGB §15 A
Rechtssatz: Versuch ist auch bei Delikten möglich, bei denen Vorbereitungshandlungen als selbständige Verbrechen vertypt sind. Entscheidungstexte 9 Os 117/75 Entscheidungstext OGH 05.11.1975 9 Os 117/75 Veröff: SSt 46/61 10 Os 192/77 Entscheidungstext OGH 01.02.1978 10 Os 192/77 Beisatz: Hier: Zu § 151 A... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B3StGB §146 D
Rechtssatz: Weder vollendeter noch (mangels Ausführungsnähe) versuchter Betrug, sondern Vorbereitungshandlung zum Betrug, wenn der Täter, um gegen Kaufpreisstundung einen Gegenstand herauszulocken, seinen Partner zunächst unter der Vorgabe, von ihm diesen Gegenstand gegen Barzahlung zu erwerben, veranlaßt ihn seinerseits gegen Barzahlung von einem Dritten zu kaufen, wobei es aber sodann erst einer weiteren Täuschung... mehr lesen...
Norm: StGB §15 FStGB §151StGB §146 FStGB §147StGB §148
Rechtssatz: Die Bestimmungen über den Versicherungsmißbrauch nach dem § 151 StGB kommen nicht zur Anwendung, wenn der - damit implicite beabsichtigte - Betrug zumindest in das Stadium des Versuches getreten ist. Entscheidungstexte 11 Os 79/75 Entscheidungstext OGH 26.09.1975 11 Os 79/75 Veröff: EvBl 1976/149 S 277 = JBl 1... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B1
Rechtssatz: Strafbarer Versuch erfordert, daß die auf den strafgesetzwidrigen Erfolg gerichtete Absicht des Täters in seinem - nicht isoliert für sich allein sondern unter Bedachtnahme auf sämtliche mit dem Geschehen und mit der Person des Täters verbundenen Begleitumstände und im Rahmen des Handlungsplanes zu betrachtenden - äußeren Verhalten bereits eine erkennbare Darstellung; daß - objektiv gesehen - das betreffende Verhal... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B1
Rechtssatz: Strafbarer Versuch erfordert nicht, daß der Täter den Tatentschluß durch eine Handlung betätigt, die schon unmittelbar zur Ausübung dieses Entschlusses gehört. Entscheidungstexte 13 Os 56/75 Entscheidungstext OGH 01.07.1975 13 Os 56/75 Veröff: SSt 46/37 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B1
Rechtssatz: Die Versuchsbestimmungen des StGB rücken die Grenze des strafbaren Versuchs im Verhältnis zum StG näher an die Deliktsvollendung heran, sollen aber nach dem Willen des Gesetzgebers die Strafbarkeit des Versuchs nicht in einem kriminalpolitisch unerwünschten Ausmaß einengen. Entscheidungstexte 13 Os 56/75 Entscheidungstext OGH 01.07.1975 13 Os 56/75... mehr lesen...
Norm: StGB §15 C2StGB §127 B3
Rechtssatz: Bei kleineren Gegenständen (etwa Banknoten, Münzen oder Schmuck), die leicht am Körper oder unter der Kleidung verborgen werden können, ist der Diebstahl regelmäßig schon dann vollendet, wenn sie der Täter in den Räumen des Bestohlenen an sich genommen hat. Entscheidungstexte 11 Os 63/75 Entscheidungstext OGH 26.06.1975 11 Os 63/75 ... mehr lesen...
Norm: StGB §15 F
Rechtssatz: Bei deliktischen Angriffen auf fremdes Vermögen muß auch dann, wenn es sich um ein einheitliches und einmaliges Tatgeschehen handelt, im Hinblick auf die Teilbarkeit dieses von der Tat betroffenen Rechtsgutes je nach dem Umfang des eingetretenen, hinter dem Vorsatz des Täters zurückbleibenden verpönten Erfolges eine unterschiedliche Beurteilung der Tat in bezug auf deren Entwicklungsstadium (Vollendung - Versuch) vo... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B1
Rechtssatz: Zur Annahme eines strafbaren Versuchs bedarf es entweder des Beginns einer Ausführungshandlung des Täters oder doch wenigsten einer Betätigung des auf die Herbeiführung des strafgesetzwidrigen Erfolgs gerichteten Täterwillens in Form eines unmittelbar in sinnfälliger Beziehung zum tatbestandsmäßigen Unrecht stehenden und der eigentlichen Tatausführung unmittelbar vorangehenden Verhaltens. Entsch... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B1
Rechtssatz: Strafbarer Versuch erfordert, dass die auf den strafgesetzwidrigen Erfolg gerichtete Absicht des Täters in seinem äußeren Verhalten bereits eine klar erkennbare Darstellung gefunden hat, weiters, dass - objektiv gesehen - das betreffende Verhalten den Beginn der Ausführung des Deliktes bildet oder zumindest im unmittelbaren Vorfeld des Tatbestandes liegt; schließlich noch in subjektiver Beziehung, dass das verbrech... mehr lesen...
Norm: StGB §15 C1
Rechtssatz: Vollendet ist ein Delikt, wenn das Tatbild zur Gänze verwirklicht, die Tat also ausgeführt ist. Entscheidungstexte 9 Os 25/75 Entscheidungstext OGH 14.05.1975 9 Os 25/75 Veröff: ZfRV 1976, 147 (mit Glosse von Liebscher) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0090589 ... mehr lesen...
Norm: SGG aF §12 Abs1 DStGB §15 C2
Rechtssatz: Solange sich das Suchtgift noch in den Händen und damit der Verfügungsgewalt des Täters befindet, ist das Verbrechen nach § 6 Abs 1 SGG durch "Inverkehrsetzen" nicht vollendet. Entscheidungstexte 9 Os 25/75 Entscheidungstext OGH 14.05.1975 9 Os 25/75 Veröff: ZfRV 1976,147 (mit Glosse von Liebscher) ... mehr lesen...
Norm: SGG aF §12 DStGB §15 B3
Rechtssatz: Handelt es sich bei der Verwahrung einer zur Verteilung bestimmten Suchtgiftmenge durch Händler, denen der in Betracht kommende Abnehmerkreis von vornherein bekannt ist und die das Suchtgift rasch absetzen wollen, nur um eine durch die Eigentümlichkeit des Verteilungsvorgangs technisch bedingte Zwischenlagerung des Suchtgiftes, nicht aber um eine Bevorratung, so liegt darin eine ausführungsnahe Handlung... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B3StGB §146 D
Rechtssatz: Fingierung des Schadensfalles für sich allein, aber auch in Verbindung mit einer unrichtigen Schilderung des Schadensereignisses gegenüber der Polizei ist noch straflose Vorbereitungshandlung zum beabsichtigten Versicherungsbetrug, sofern weitere Irreführungshandlungen gegenüber der Versicherung (bzw ihren Organen) nicht unternommen worden sind; es fehlt an der zeitlichen Ausführungsnähe. ... mehr lesen...
Norm: SGG aF §12 DStGB §15 B3
Rechtssatz: Verstecken von Haschisch im Kofferraum eines Personenkraftwagen im Ausland zu dem Zweck, es nach Österreich zu verbringen und dort an einen unbestimmten Abnehmerkreis zu vertreiben, als versuchte Einfuhr von Suchtgift. Entscheidungstexte 10 Os 150/74 Entscheidungstext OGH 08.04.1975 10 Os 150/74 Schl... mehr lesen...
Norm: SGG aF §12 Abs1 AStGB §15 C2
Rechtssatz: Tatbegehung durch Einfuhr eines Suchtgiftes setzt zu ihrer Vollendung voraus daß das Suchtgift (unter den in § 6 Abs 1 SGG umschriebenen weiteren Tatbestandsvoraussetzungen) über die Staatsgrenze in das benachbarte Einfuhrland gelangt; wird es bereits an der Staatsgrenze entdeckt, so liegt nur Versuch vor. Entscheidungstexte 13 Os 13/75 E... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B3StGB §288
Rechtssatz: Das Anfertigen und Verstecken eines sodann 12 Tage in der Zelle verwahrten (und dort sichergestellten) Kassibers, mit dem ein Zeuge zu einer vor Gericht abzulegenden falschen Zeugenaussage bestimmt werden sollte, ist straflose Vorbereitung und nicht Versuch mangelnde Ausführungsnähe; das bloße Anfertigen und vorläufige Verwahren des Kassibers ist von der Tatbestandsverwirklichung noch durch mehrere zeitlic... mehr lesen...
Norm: StGB §15 C2StGB §127 B3
Rechtssatz: Wird ein Warenhausdieb von einem Kontrollorgan bei der Tat beobachtet und noch am Tatort zur Herausgabe des Diebsguts veranlasst, so liegt nur versuchter Diebstahl vor, weil die Sachwegnahme nicht gelungen ist. Entscheidungstexte 12 Os 8/75 Entscheidungstext OGH 18.02.1975 12 Os 8/75 Veröff: EvBl 1975/212 S 471 = SSt 46/9 = RZ... mehr lesen...
Norm: StGB §15 C2StGB §127 B3
Rechtssatz: Der Diebstahl ist vollendet, wenn die Beute vom Dieb wenigsten einer unverzüglichen Wahrnehmung seitens des Bestohlenen entzogen wurde, weil dann der Täter die Wachsamkeit des bisherigen Gewahrsamsinhabers nicht mehr auszuschalten braucht, um seinerseits über die Sache verfügen zu können. Entscheidungstexte 12 Os 8/75 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: StGB §15 C2StGB §127 B3
Rechtssatz: Die Sache ist im Sinne des § 127 StGB erst dann "weggenommen" (und damit der Diebstahl vollendet), sobald der Täter durch die Wegnahme die tatsächliche Herrschaft über sie erlangt hat und der bisherige Gewahrsaminhaber dadurch nicht mehr in der Lage ist, über die Sache zu verfügen. Entscheidungstexte 12 Os 8/75 Entscheidungstext OGH 18.02.1... mehr lesen...
Norm: StGB §15 FStGB §39StGB §127StPO §260
Rechtssatz: Fassung des Urteilsspruchs bei versuchtem Diebstahl in qualifiziertem Rückfall. Entscheidungstexte 12 Os 8/75 Entscheidungstext OGH 18.02.1975 12 Os 8/75 Veröff: EvBl 1975/212 S 471 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0090479 D... mehr lesen...