RS OGH 1968/1/12 12Os187/67, 10Os39/75, 13Os2/83, 9Os108/83, 12Os90/83, 11Os198/83

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Veröffentlicht am 12.01.1968
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Norm

StGB §15 B1

Rechtssatz

Bei Beantwortung der Frage, ob die auf den gesetzwidrigen Erfolg gerichtete Absicht des Täters in seinem äußeren Verhalten eine klar erkennbare Darstellung gefunden hat, ist das Tatgeschehen nicht isoliert für sich allein, sondern mit Bedacht auf sämtliche sowohl mit dem Geschehen als auch mit der Person des Täters verbundene Begleitumstände zu betrachten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0089701

Dokumentnummer

JJR_19680112_OGH0002_0120OS00187_6700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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