RS OGH 1976/3/12 11Os4/76

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.03.1976
beobachten
merken

Norm

StGB §15 D

Rechtssatz

Relativ untauglicher Versuch, einen Tresor samt Inhalt zu stehlen, wenn die Durchführung der Tat in concreto nur daran scheitert, daß die Täter zulässig keine zur Unterstützung ihrer Körperkraft geeigneten Gegenstände finden und es sich nicht zutrauen, den Tresor ohne solche Hilfsmittel bis zu einem zum Abtransport der Beute bereitgestellten Lastkraftwagen zu bringen.

Entscheidungstexte

  • 11 Os 4/76
    Entscheidungstext OGH 12.03.1976 11 Os 4/76
    Veröff: EvBl 1976/265 S 610

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0090032

Dokumentnummer

JJR_19760312_OGH0002_0110OS00004_7600000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten