Norm
StGB §15 C2Rechtssatz
Wird ein Warenhausdieb von einem Kontrollorgan bei der Tat beobachtet und noch am Tatort zur Herausgabe des Diebsguts veranlasst, so liegt nur versuchter Diebstahl vor, weil die Sachwegnahme nicht gelungen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0090680Zuletzt aktualisiert am
02.07.2009