RS Vwgh 1989/11/27 88/12/0138

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Veröffentlicht am 27.11.1989
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §12 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1395/72 E 23. November 1972 VwSlg 8320 A/1972 RS 3

Stammrechtssatz

Die Vollberücksichtigung von Zeiten nach § 12 Abs 3 GG 56 ist in jedem Einzelfall auf Grund der konkreten Gegebenheiten nach dem Gesetz vorzunehmen oder nicht vorzunehmen. Ein Vergleich mit den Laufbahnen anderer Beamter ist vom Gesetz nicht vorgesehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988120138.X04

Im RIS seit

08.03.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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