RS Vwgh 1988/11/29 86/12/0174

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Veröffentlicht am 29.11.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §60;
GehG 1956 §12 Abs3;

Rechtssatz

Die bloße Behauptung, dass eine Unerlässlichkeit der Vortätigkeit für die nunmehrige Verwendung nicht habe gefunden werden können, wird den Anforderungen an die Begründung des Bescheides (§ 60 AVG) nicht gerecht.

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Verweisung auf die Entscheidungsgründe der ersten Instanz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986120174.X04

Im RIS seit

25.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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