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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Die bloße Behauptung, dass eine Unerlässlichkeit der Vortätigkeit für die nunmehrige Verwendung nicht habe gefunden werden können, wird den Anforderungen an die Begründung des Bescheides (§ 60 AVG) nicht gerecht.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Verweisung auf die Entscheidungsgründe der ersten InstanzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986120174.X04Im RIS seit
25.09.2006