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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §12 Abs3 idF 1970/245;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/12/0035 E 9. Mai 1988 RS 4Stammrechtssatz
Der Sinn des Gesetzes besteht nach den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage der 20. Gehaltsgesetznovelle, die vor der Gewinnung geeigneten Beamtennachwuchses sprechen, gerade darin, durch die positive Anwendung des § 12 Abs 3 GehG 1956 überhaupt einen Anreiz dafür zu schaffen, in den öffentlichen Dienst einzutreten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990120221.X08Im RIS seit
03.01.2002