RS Vwgh 1989/11/27 88/12/0138

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.11.1989
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §12 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0587/76 E 25. Jänner 1978 RS 7

Stammrechtssatz

Ein Verwendungserfolg, der über dem von Beamten ohne ähnliche Vortätigkeit liegt, kann unter Umständen auch als Indiz für die besondere Bedeutung der " gewertet werden (VJ 973/74).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988120138.X05

Im RIS seit

08.03.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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