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L22002 Landesbedienstete KärntenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Dass die bel Beh mit dem noch vor Beginn des öffentlichrechtlichen Dienstverhältnisses des Bf erlassenen angefochtenen Bescheid eine Vollanrechnung der "zur Hälfte berücksichtigten Zeiten" abgelehnt hat, belastet den angefochtenen Bescheid nicht mit Rechtswidrigkeit. (Hinweis auf E 18.5.1981, 0383/80).
Schlagworte
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987120020.X03Im RIS seit
22.06.2006