RS Vwgh 1989/6/26 87/12/0020

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Veröffentlicht am 26.06.1989
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Index

L22002 Landesbedienstete Kärnten
40/01 Verwaltungsverfahren
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

AVG §56;
DienstrechtsG Krnt 1985 §145 Abs3;
GehG 1956 §12 Abs3;

Rechtssatz

Dass die bel Beh mit dem noch vor Beginn des öffentlichrechtlichen Dienstverhältnisses des Bf erlassenen angefochtenen Bescheid eine Vollanrechnung der "zur Hälfte berücksichtigten Zeiten" abgelehnt hat, belastet den angefochtenen Bescheid nicht mit Rechtswidrigkeit. (Hinweis auf E 18.5.1981, 0383/80).

Schlagworte

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987120020.X03

Im RIS seit

22.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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