RS Vwgh 1988/5/9 87/12/0035

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Veröffentlicht am 09.05.1988
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §12 Abs3;

Beachte

Besprechung in: ÖffD 9/1988, S 32;

Rechtssatz

Der Sinn des Gesetzes besteht nach den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage der 20. Gehaltsgesetznovelle, die vor der Gewinnung geeigneten Beamtennachwuchses sprechen, gerade darin, durch die positive Anwendung des § 12 Abs 3 GehG 1956 überhaupt einen Anreiz dafür zu schaffen, in den öffentlichen Dienst einzutreten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987120035.X04

Im RIS seit

22.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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