Index
63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §12 Abs3;Beachte
Besprechung in: ÖffD 9/1988, S 32;Rechtssatz
Der Sinn des Gesetzes besteht nach den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage der 20. Gehaltsgesetznovelle, die vor der Gewinnung geeigneten Beamtennachwuchses sprechen, gerade darin, durch die positive Anwendung des § 12 Abs 3 GehG 1956 überhaupt einen Anreiz dafür zu schaffen, in den öffentlichen Dienst einzutreten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987120035.X04Im RIS seit
22.06.2006