Index
63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §12 Abs3;Rechtssatz
Für die vom Gesetz geforderte besondere Bedeutung und das öffentliche Interesse ist es ohne Belang, ob die anzurechnenden Zeiten vor oder nach der Erfüllung der Anstellungserfordernisse liegen (hier: Anrechnung eines Zweitstudiums).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996120001.X05Im RIS seit
28.02.2002Zuletzt aktualisiert am
17.05.2011