RS Vwgh 1998/1/21 96/12/0001

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Veröffentlicht am 21.01.1998
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Index

63/02 Gehaltsgesetz
63/03 Vertragsbedienstetengesetz

Norm

GehG 1956 §12 Abs3;
VBG 1948 §26 Abs3;

Rechtssatz

Für die vom Gesetz geforderte besondere Bedeutung und das öffentliche Interesse ist es ohne Belang, ob die anzurechnenden Zeiten vor oder nach der Erfüllung der Anstellungserfordernisse liegen (hier: Anrechnung eines Zweitstudiums).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996120001.X05

Im RIS seit

28.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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