RS Vwgh 1998/1/21 96/12/0001

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Veröffentlicht am 21.01.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

AVG §68 Abs1;
GehG 1956 §12 Abs3;

Rechtssatz

Aus der Tatsache der Nichtanrechnung von Vordienstzeiten im privatrechtlichen Dienstverhältnis ist kein Ausschluß dieser Möglichkeit für die Anrechnung im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis vorgesehen (Hinweis E 29.9.1993, 92/12/0107). Es ist also jedenfalls geboten, in einem Verfahren nach § 12 Abs 3 GehG - selbst wenn vorher nach § 26 Abs 3 VBG hinsichtlich der Vollanrechnung negativ entschieden worden sein sollte - ein entsprechendes Verwaltungsverfahren durchzuführen, das aber mangels Konkretisierung des Tatbestandes des § 12 Abs 3 GehG nicht vor dem Beginn des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses des Beamten erfolgen kann (Hinweis E 18.5.1981, 383/80; E 22.10.1997, 96/12/0218).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996120001.X01

Im RIS seit

28.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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