§ 2 GV (weggefallen)

Beschäftigung von Ausländern im Winterfremdenverkehr

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2000 bis 31.12.9999
§ 2 GV (weggefallen) seit 01.05.2000 weggefallen. Im Rahmen dieser Kontingente dürfen zusätzlich zu den bereits mit Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Beschäftigung von Ausländern im Winterfremdenverkehr, BGBl. II Nr. 434/1999, zugeteilten Kontingenten weitere Beschäftigungsbewilligungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz erteilt werden. Die Geltungsdauer dieser Beschäftigungsbewilligungen darf nicht nach dem 15. Mai 2000 enden.

Stand vor dem 30.04.2000

In Kraft vom 24.12.1999 bis 30.04.2000
§ 2 GV (weggefallen) seit 01.05.2000 weggefallen. Im Rahmen dieser Kontingente dürfen zusätzlich zu den bereits mit Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Beschäftigung von Ausländern im Winterfremdenverkehr, BGBl. II Nr. 434/1999, zugeteilten Kontingenten weitere Beschäftigungsbewilligungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz erteilt werden. Die Geltungsdauer dieser Beschäftigungsbewilligungen darf nicht nach dem 15. Mai 2000 enden.

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