Kompetenzfeststellung durch den VfGH (K-BV) Fundstelle

Kompetenzfeststellung durch den VfGH

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.07.1928 bis 31.12.9999

Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 2. Juli 1928, betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes in der Frage, ob durch Bundesgrundsatzgesetz eigene Bundesorgane mit der Vollziehung betraut werden dürfen.
StF: BGBl. Nr. 171/1928

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 56, Absatz 4, des Verfassungsgerichtshofgesetzes vom 18. Dezember 1925, B.G.Bl. Nr. 454, in der Fassung der Verfassungsgerichtshofgesetz-Novelle vom 26. März 1926, B.G.Bl. Nr. 77, wird kundgemacht:

Anmerkung

Vgl. Art. 138 Abs. 2 B-VG

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.07.1928 bis 31.12.9999

Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 2. Juli 1928, betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes in der Frage, ob durch Bundesgrundsatzgesetz eigene Bundesorgane mit der Vollziehung betraut werden dürfen.
StF: BGBl. Nr. 171/1928

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 56, Absatz 4, des Verfassungsgerichtshofgesetzes vom 18. Dezember 1925, B.G.Bl. Nr. 454, in der Fassung der Verfassungsgerichtshofgesetz-Novelle vom 26. März 1926, B.G.Bl. Nr. 77, wird kundgemacht:

Anmerkung

Vgl. Art. 138 Abs. 2 B-VG

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