§ 2 ADGMV 2010 (weggefallen)

Anti-Doping-Grenzmengenverordnung 2010

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Dezember 2010 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Die Anti-Doping-Grenzmengenverordnung, BGBl. II Nr. 243/2009, tritt mit Ablauf des 30. November 2010 außer Kraft.Die Anti-Doping-Grenzmengenverordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 243 aus 2009,, tritt mit Ablauf des 30. November 2010 außer Kraft.
§ 2 ADGMV 2010 (weggefallen) seit 01.01.2015 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2014

In Kraft vom 01.11.2010 bis 31.12.2014
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Dezember 2010 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Die Anti-Doping-Grenzmengenverordnung, BGBl. II Nr. 243/2009, tritt mit Ablauf des 30. November 2010 außer Kraft.Die Anti-Doping-Grenzmengenverordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 243 aus 2009,, tritt mit Ablauf des 30. November 2010 außer Kraft.
§ 2 ADGMV 2010 (weggefallen) seit 01.01.2015 weggefallen.

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