RS UVS Kärnten 2001/01/16 KUVS-352-355/2/2000

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Veröffentlicht am 16.01.2001
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Rechtssatz

Entnimmt der beschuldigte Lenker eines LKW-Zuges das Schaublatt nach der

täglichen Arbeitszeit aus dem Kontrollgerät nicht, verwendet er das Schaublatt über

den dafür bestimmten Zeitraum (24 Stunden) hinaus und legt dem zuständigen

Kontrollbeamten auf Verlangen das Schaublatt für den letzten Tat der vorangegangenen Woche, an dem er fuhr und das Schaublatt für die laufende

Woche nicht vor, so ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich.

Schlagworte
Lenker, LKW-Zug, Schaublatt, Schaublattvorlage, Arbeitszeit, Arbeitszeitausmaß, Arbeitszeitdauer, Schaublattverwendung, Schaublattkontrolle, Wochenarbeitszeit
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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