Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;BauO NÖ 1976 §118 Abs8;BauO NÖ 1976 §118 Abs9;BauRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/20 94/05/0284 1 Stammrechtssatz Der Kreis der Anrainer, welche Parteistellung genießen, u... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL80003 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;BauO NÖ 1976 §118 Abs8;BauO NÖ 1976 §118 Abs9;BauO NÖ 1976 §62 Abs2;BauRallg;ROG NÖ 1976 §19 Abs4;
Rechtssatz: Mit der... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;BauO NÖ 1976 §118 Abs8;BauO NÖ 1976 §118 Abs9;BauRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/20 94/05/0284 1 Stammrechtssatz Der Kreis der Anrainer, welche Parteistellung genießen, u... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82000 BauordnungL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;BauO OÖ 1976 §46 Abs2;BauO OÖ 1976 §46 Abs3;BauRallg;VwRallg;
Rechtssatz: Aus § 46 OÖ BauO 1976 ergibt sich, daß im Baubewill... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;BauO NÖ 1976 §118 Abs8;BauO NÖ 1976 §118 Abs9;BauO NÖ 1976 §62 Abs2;BauRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/20 94/05/0284 2 Stammrechtssatz § 62 Abs 2 NÖ BauO 1976 verpflicht... mehr lesen...
Index: L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragBurgenlandL70701 Theater Veranstaltung BurgenlandL81701 Baulärm Umgebungslärm BurgenlandL82000 BauordnungL82001 Bauordnung BurgenlandL82201 Aufzug BurgenlandL82251 Garagen Burgenland40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;AVG §8;BauO Bgld 1969 §94;BauRallg;
Rechtssatz: Die Bgld BauO räumt dem Nachbarn nur insofern ein Mitspracherecht ein... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §8;VwGG §34 Abs1;ZustG §13 Abs1;
Rechtssatz: Beschwerdeberechtigt vor dem VwGH ist jedermann, in dessen Rechte der Bescheid einer Verwaltungsbehörde eingreift, auch wenn er im Verwaltungsverfahren keine Parteistellung hatte. Maßgebend für die Aktivlegitimation zur Erhebung einer Beschwerde vor dem VwGH ist der Zeitpunkt der Erlass... mehr lesen...
Index: L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragKärntenL82000 BauordnungL82002 Bauordnung Kärnten10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;BauO Krnt 1992 §21 Abs1;BauO Krnt 1992 §21 Abs4;BauO Krnt 1992 §21 Abs5;BauRallg;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Übertragung subjektiver öffentlicher Rechte, also auch subjektiver öffentlicher Rechte aufgrund der Krnt BauO 1982, ... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82009 Bauordnung Wien22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §68 Abs1;AVG §8;BauO Wr §129b Abs1;ZPO §234;
Rechtssatz: Die dingliche (in rem) Wirkung baubehördlicher Bescheide beinhaltet eine Klarst... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 6. Juni 1994 ersuchte die erstmitbeteiligte Partei um die Erteilung der baubehördlichen Bewilligung für die Errichtung einer Siedlungsanlage bestehend aus fünf Reihenhäusern und zwei Wohnblöcken auf Grundparzelle 292/2, KG. I. Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 10. August 1994 wurde diese Bewilligung unter Beifügung einer Reihe von Auflagen erteilt. Eine Berufung der Beschwerdeführer, die Eigentümer einer benachbarten Liegenschaft (Gp 299/2... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 9. März 1995 wurde der erstmitbeteiligten Partei dieses Verfahrens die baupolizeiliche Bewilligung zur Errichtung einer Wohnhausanlage mit neun Wohnungen, Tiefgaragen, Kinderspielplatz und Einfriedung samt Baustelleneinrichtung auf der GP 303/6, KG O, erteilt. Die in der mündlichen Verhandlung erhobenen Einwendunge... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;BauO Tir 1989 §30 Abs2;BauO Tir 1989 §30 Abs4;BauRallg;
Rechtssatz: Die Nachbarn sind nur legitimiert, die Verletzung eines ihnen zukommenden, subjektiven öffentlichen Rechtes geltend zu machen. Ein weiteres Mitspracherecht, etwa in bezug auf die Leichtigkeit ... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;BauO Tir 1989 §30 Abs4;BauO Tir 1989 §6 Abs4;BauRallg;
Rechtssatz: Dem Eigentümer eines dem Bauplatz gegenüberliegenden von diesem durch eine öffentliche Verkehrsfläche getrennten Grundstückes, kommt ein subjektives öffentliches Recht auf Einhaltung der Abstan... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;BauO Tir 1989 §30 Abs4;BauO Tir 1989 §6 Abs4;BauRallg;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall hält das zu errichtende Gebäude zur öffentlichen Verkehrsfläche an der schmalsten Stelle einen Abstand von 7,87 m ein, die öffentliche Verkehrsfläche selbst ist ca 6 m breit. ... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;BauO Tir 1989 §30 Abs4;BauRallg;
Rechtssatz: § 30 Abs 4 Tir BauO 1989 gewährt kein subjektives Recht des Nachbarn hinsichtlich der Schmälerung des Weiderechtes. Schlagworte Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentli... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 9. Mai 1989 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 42 des Niederösterreichischen Sozialhilfegesetzes (NÖ SHG), LGBl. 9200-0 in der Fassung der Novelle LGBl. 9200-5, in Verbindung mit § 43 leg. cit. verpflichtet, an die erstinstanzliche Behörde ab 1. Dezember 1988 monatlich S 3.200,-- als Kostenbeitrag zu der für seine geschiedene Gattin gewährten laufenden Geldleistung von monatlich S 4.700,-- zu überweisen. Nach der Bescheidbegründung hab... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 21. Dezember 1993, Zl. 92/04/0283, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 22. September 1992, betreffend Abweisung der Berufung der mitbeteiligten Partei gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 5. August 1991, - mit dem im Verfahren über die Genehmigung der Änderung der Betriebsanlage der mitbeteiligten Partei aufgrund der Berufung des Ar... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 29. Jänner 1987 genehmigte die Bezirkshauptmannschaft Zwettl der mitbeteiligten Partei die Errichtung und den Betrieb einer gewerblichen Betriebsanlage an einem näher bezeichneten Ort nach Maßgabe u. a. "der Beschreibung in der Verhandlungsschrift vom 3. September 1986" und mit der Verpflichtung, "die in dieser Verhandlungsschrift enthaltenen Auflagen zu erfüllen". Mit Bescheid vom 29. September 1992 genehmigte die Bezirkshauptmannschaft Zwettl unter Spruchteil I ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §8;GewO 1973 §356 Abs3;GewO 1973 §356 Abs4;GewO 1973 §78 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/21 93/04/0043 1
(hier: der Bf hat in bezug auf die Abstandnahme von der
Erfüllung eines näher bezeichneten Auflagenpunktes des
seinerzeitigen Bewilligungsbescheides durch ersatzlose
Aufhebung des Auflagepunktes nicht vorgebracht, daß diese
rechtmäßigerweise in ein... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbIG 1993 §13;AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4;AVG §8;GewO 1994 §81 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Sache iSd § 66 Abs 4 AVG umfaßt auch die Beurteilung der Prozeßvoraussetzungen (hier: im Verfahren über die Genehmigung der Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage wäre die belBeh gehalten gewesen, die vo... mehr lesen...
Index: L92053 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe NiederösterreichL92103 Behindertenhilfe Rehabilitation NiederösterreichL92603 Blindenbeihilfe Niederösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §140;ABGB §143 Abs2;AVG §38;AVG §68 Abs1;AVG §8;SHG NÖ 1974 §42 Abs1;
Rechtssatz: Zwar begründet eine allfällige Ersatzpflicht iSd § 42 Abs 1 NÖ SHG nicht Parteistellung im... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Ausfertigungen des angefochtenen Bescheides und des erstinstanzlichen Bescheides ergibt sich folgendes: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land vom 24. November 1994 wurde der römisch-katholischen Pfarre M für die näher umschriebene Erweiterung der Bestattungsanlage (Friedhof) gemäß § 31 des Oberösterreichischen Leichenbestattungsgesetzes 1985, LGBl. Nr. 40, die sanitätsrechtliche Bewilligung erteilt. Die Einwendungen u.a. des B... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Gmunden erteilte mit Bescheid vom 3. August 1992 einer näher genannten Person gemäß § 22 O.ö. Jugendwohlfahrtsgesetz 1991 - O.ö. JWG 1991, LGBl. Nr. 111, die Bewilligung zur Übernahme von zwei minderjährigen Kindern des Beschwerdeführers in Pflege und Erziehung. Seine gegen diesen Bescheid erhobene Berufung wurde mit dem angefochtenen Bescheid gemäß § 66 Abs. 4 AVG iVm § 23 Abs. 2 O.ö. JWG 1991 mangels Parteistellung des Beschwerdeführers zurückgewiesen. ... mehr lesen...
Index: L92704 Jugendwohlfahrt Kinderheim Oberösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren61/04 Jugendfürsorge
Norm: ABGB §137;ABGB §144;ABGB §176 Abs1;AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4;AVG §8;JWG 1989 §16 Abs3;JWG OÖ 1991 §22 Abs1;JWG OÖ 1991 §23 Abs2;
Rechtssatz: Mit dem Wegfall der Parteistellung des Kindesvaters infolge der rechtskräftigen Entscheidung des Pflegschaftsgerichtes, ... mehr lesen...
Index: L94804 Bestattung Friedhof Leichenbestattung TotenbeschauOberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;LeichenbestattungsG OÖ 1985 §31 Abs3;
Rechtssatz: Die Bestimmungen des LeichenbestattungsG OÖ 1985 über das Verfahren betreffend Errichtung oder Erweiterung einer Bestattungsanlage sehen eine Parteistellung von Nachbarn einer solchen Anlage nicht ausdrücklich vor. Sie räumen diesen Personen keinen ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 30. Juli 1992 erkannte die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung (BH) die mitbeteiligte Partei schuldig, sie habe am 29. April 1992 um 13.10 Uhr in T, W-Gasse, drei namentlich genannte Ausländer beschäftigt, obwohl für diese keine Beschäftigungsbewilligung erteilt worden sei, noch Arbeitserlaubnisse und Befreiungsscheine vorhanden gewesen seien. Die mitbeteiligte Partei habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Ab... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg (BH) vom 10. März 1992 wurde G. und R. K. die wasserrechtliche Bewilligung zur Fassung einer auf Grundstück Nr. 204, KG L. entspringenden Quelle zum Zwecke der Errichtung einer Wasserversorgungsanlage erteilt. Gleichzeitig wurde als Baufertigstellungsfrist der 31. Dezember 1994 fest... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das hg. Erkenntnis vom 12. Oktober 1993,93/07/0062, verwiesen. Mit dem genannten Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof auf Grund der Beschwerde einer anderen Partei des anhängigen Zusammenlegungsverfahrens den Bescheid des Landesagrarsenates beim Amt der Tiroler Landesregierung vom 1. April 1993 über den Zusammenlegungsplan aus dem Grunde eines Verstoßes dieses Bescheides gegen die aus § 66 Abs. 2 A... mehr lesen...
Wie den Beschwerdeschriften und der zu 95/07/0115 protokollierten Beschwerde angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides entnommen werden kann, wurden mit dem angefochtenen Bescheid die Einwendungen der Beschwerdeführer gegen die von dritter Seite beantragte wasserrechtliche Bewilligung zur Verlegung einer Schiffsanlegestelle im Instanzenzug mangels Parteistellung als unzulässig zurückgewiesen. Die belangte Behörde vertrat in der Begründung: des angefochtenen Bescheides die... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §66 Abs2;AVG §73 Abs1;AVG §73 Abs2;AVG §8;FlVfGG §37 Abs1;FlVfLG Tir 1978 §74 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Verfahrensparteien eines Zusammenlegungsverfahrens, denen gegenüber das nach § 66 Abs 2 AVG ergangen... mehr lesen...