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L92704 Jugendwohlfahrt Kinderheim OberösterreichNorm
ABGB §137;Rechtssatz
Mit dem Wegfall der Parteistellung des Kindesvaters infolge der rechtskräftigen Entscheidung des Pflegschaftsgerichtes, ihm die Pflege und Erziehung der Kinder zu entziehen und sie der Pflegemutter zu übertragen, entfällt sein in dieser Parteistellung begründeter Anspruch auf meritorischen Abspruch über seine Berufung im Verfahren betreffend Pflegebewilligung gem § 22 Abs 1 OÖ JWG 1991.
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993110247.X01Im RIS seit
20.11.2000